Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

1. Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main 2. Erlass einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
157 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren23 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt eine Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten sowie die Einführung einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main vor. Ziel ist es, die Gebührenstruktur zu vereinfachen und die Interessen der Gewerbetreibenden sowie der Anwohner zu berücksichtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I a) Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung vom 13.12.2001, zuletzt geändert am 28.10.2019, wird wie in der Anlage neu gefasst: Anlage: Gebührenverordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenraum auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main.

I b) Der Magistrat wird beauftragt, die Verordnung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.

I c) Die straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe in vollständig bewirtschafteten Bewohnerparkbereichen (Gewerbeparkausweis) werden auf selbständige Berufe ausgeweitet. Die Beschränkung auf Betriebe ohne eigene Abstellmöglichkeiten auf privatem Grund bleibt erhalten. Die Anzahl an Gewerbeparkausweisen wird auf maximal drei Fahrzeuge pro Betrieb erweitert, wobei der Gebührenrahmen der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) aufgrund des zu erzielenden Vorteils und der verkehrlichen Lenkungswirkung wie folgt angewendet werden soll: - erstes Fahrzeug: 355 Euro pro Jahr - zweites Fahrzeug: 561 Euro pro Jahr - drittes Fahrzeug: 767 Euro pro Jahr.

I d) Es wird zur Kenntnis genommen, dass hinsichtlich des Regionalen Handwerkerparkausweises keine Änderungen beabsichtigt sind.

I e) Es wird zur Kenntnis genommen, dass Firmen und Institutionen, die im 'Sozialen Dienst' tätig sind, seit jeher einen Parkausweis 'Sozialer Dienst' beantragen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um ambulante Pflegedienste sowie Behindertenfahrdienste oder Hebammen mit Hausbesuchstätigkeit. Für diese Fallgruppen sieht der Magistrat daher keinen Handlungsbedarf.

I f) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, mittelfristig alle Parkvorgänge in Parkraumbewirtschaftungszonen auch digitalisiert mittels Kennzeicheneingabe anzubieten. Dabei soll die Buchung eines 24-Stunden-Tickets im Voraus möglich sein, d.h. die Kund:innen wählen den gewünschten Zeitraum und bis zu vier Regelungsbereiche aus, in denen sie dann das Fahrzeug abstellen können, sofern ein freier Parkplatz verfügbar ist.

II

a) Für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main wird folgende Verordnung verordnet: Anlage: Verordnung der Stadt Frankfurt am Main über die Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung - BewPGV).

II

b) Der Magistrat wird beauftragt, die Verordnung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.

II

c) Im Zusammenhang mit der Verordnung über das Bewohnerparken wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, - in wieweit das Leistungsspektrum des Frankfurt-Passes um einen Erstattungsbeitrag beim Bewohnerparkausweis erweitert werden kann und sofern möglich die Einführung vorzubereiten. - ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können, um zukünftig auch fahrzeugspezifische Eigenschaften (z.B. Länge, Breite, Gewicht, CO2-Ausstoß) von Kraftfahrzeugen bei der Bemessung der Gebühren für Bewohnerparkausweise berücksichtigen zu können.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit der Beschlusslage zum Antrag NR 1388 vom 25.11.2020 und - in dessen Rahmen - NR 1297 vom 14.10.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufgefordert, im Rahmen der fortschreitenden Umstellung von Bewohnerparkbereichen auf Parkraumbewirtschaftungszonen besondere Vorsorge insbesondere für Gewerbetreibende zu prüfen, um unnötige Härten abzumildern.

Dies nimmt der Magistrat zum Anlass, der Stadtverordnetenversammlung umfangreiche Vorschläge für Neuregelungen zur Beschlussfassung bzw. zustimmenden Kenntnisnahme (soweit es Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde betrifft) vorzulegen.

B. Alternativen

Mit Blick auf die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung bestehen keine Alternativen. Der Magistrat weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die beabsichtigten Neuregelungen, sofern sie Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde betreffen, angesichts der Vielfalt gesprochenen Rechts zu straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und des weit ausgeübten Ermessens mit Restunsicherheiten im Vollzug behaftet sein können.

C. Lösung

Zu I. & II.: Die Neufassung der Parkgebührenverordnung dient dem Ziel, an den genannten Punkten insgesamt Verfahrensvereinfachungen zu schaffen und insbesondere für planbare Aufenthalte längerer Dauer (zu beruflichen, gewerblichen oder privaten Zwecken), zu denen seitens der Verkehrsteilnehmer:innen kein anderes Verkehrsmittel gewählt werden kann, einen weiteren Gebührentatbestand in Form eines 24-Stunden-Tickets zu schaffen.

Zu I c): Die beabsichtigten Anpassungen beim Gewerbeparkausweis stellen einen maßvollen Kompromiss zwischen den Interessen der Gewerbetreibenden, der Bewohner:innen und den verkehrspolitischen Zielsetzungen der Stadt Frankfurt am Main dar. Insbesondere soll über die gestaffelte Gebührenhöhe eine Lenkungswirkung erzielt werden, damit die Ausstellung von Gewerbeparkausweisen sich auch zukünftig in einem verträglichen und deren verkehrliche Wirksamkeit nicht unterlaufenden Verhältnis zum Instrument der Parkraumbewirtschaftungszonen steht. Die allgemeine Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts im Zusammenspiel mit der gemeingebräuchlichen straßenrechtlichen Widmung öffentlicher Verkehrsflächen setzt hier der straßenverkehrsbehördlichen Ermessensausübung enge rechtliche Grenzen.

Zu I d): Der Regionale Handwerkerparkausweis als interkommunal vereinbartes Instrument, zu dessen Änderung ein langwieriges, Einstimmigkeit voraussetzendes Verfahren Voraussetzung ist, hat sich nach Ansicht des Magistrats bewährt und bedarf keiner Anpassungen.

Zu I e): Dies dient der Klarstellung, dass für die vorstehend beschriebenen Fallgruppen bereits bewährte Lösungen bereitstehen.

Zu I f): Der Magistrat wird sich weiterhin bemühen, dem Stand der Technik entsprechende digitale Parkierungslösungen anzubieten. Ein Baustein kann der online erfolgende Vorab-Erwerb des 24-Stunden-Tickets sein, woraus sich jedoch ausdrücklich kein Anspruch auf einen verfügbaren Parkplatz ergeben kann. Es erscheint dem Magistrat daher als praxistauglicher Ansatz, in diesen Fällen bis zu vier Regelungsbereiche auswählen zu können, um die Chance auf einen verfügbaren Stellplatz zu erhöhen.

Zu II.: Durch die Einfügung von § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, hat der Bundesgesetzgeber den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, die Gebührenfestsetzung für Bewohnerparkausweise selbst zu regeln oder die Regelungsbefugnis an die Kommunen zu delegieren. Von letzterer Möglichkeit hat das Land Hessen in § 16 Satz 1 Ziffer 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007, zuletzt geändert am 10.01.2022, Gebrauch gemacht. Die Stadt Frankfurt am Main ist daher in der Lage, die entsprechende Gebühr maßvoll zu erhöhen und hierüber die Verursacher:innen und Nutznießer:innen der besonderen Privilegierung durch Bewohnerparkregelungen in stärkerem Ausmaß als bisher zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung von Verkehrsanlagen heranzuziehen. Hierdurch erhofft sich der Magistrat auch einen zusätzlichen Anreiz, dass Bürger:innen insbesondere in den stark verdichteten und sehr gut durch öffentliche Verkehrsmittel erschlossenen Kernstadtquartieren die Notwendigkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges hinterfragen bzw. sich vermehrt um Abstellmöglichkeiten auf Privatgrund bemühen. Auch dem Leerstand und der Zweckentfremdung von privaten Parkierungseinrichtungen und -flächen soll so entgegengewirkt werden.

Zu II c): Ziel der beabsichtigten Maßnahmen ist eine weitere Verbesserung der Kund:innenfreundlichkeit im Antragsstellungsprozess. Perspektivisch wird hierdurch auch eine Verbesserung der für nachhaltig wirksame Bewohnerparkregelungen notwendigen Überwachung des ruhenden Verkehrs ermöglicht, etwa durch den kombinierten Einsatz sog. "Scan Cars" mit den heute üblichen Fußstreifen, wie es im Ausland bereits geübte Praxis ist. Entsprechende Entwicklungen in Deutschland beobachtet der Magistrat interessiert und ist dazu in engem Austausch mit anderen deutschen und europäischen Städten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

. / .

Anlage _aktuell_gueltige_Satzung (ca. 631 KB) Anlage _Bewohnerparkausweisgebuehrenverordnung (ca. 17 KB) Anlage _GebuehrenVO_Nutzung_gebuehrenpfl_Parkplaetze (ca. 18 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2020NRNR 1297Gewerbetreibende in Stadtteilen unterstützen, Gewerbeparkausweis einführenSTVV-Antrag · FDP
  2. 25. November 2020NRNR 1338Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 12. März 2021BB 109Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
  4. 1. Oktober 2021BB 336Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
  5. 6. Oktober 2021NRNR 136GewerbeparkausweisSTVV-Antrag · CDU
  6. 22. Juli 2022BB 297Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
  7. 9. September 2022BB 336Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg IIMagistratsbericht
  8. 13. Januar 2023BB 25Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
  9. 16. Juni 2023Sie sind hier
    MM 991. Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main 2. Erlass einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main
    Magistratsvortrag
  10. 6. Juli 2023OFOF 653/10Vergaberegeln für Bewohnerparkausweise im Ortsbezirk 10 und im StadtgebietOrtsbeiratsantrag · SPD
  11. 7. August 2023BB 307Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
  12. 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 157 WochenBB 396GewerbeparkausweisMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf23 Beratungen
OBR 11
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO I, TOP 19
Abgelehnt
Die Vorlage M 99 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 Grüne3 SPDCDU1 LinkeBFF
Ablehnung:
4 Grüne1 SPD
Enthaltung:
1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 GRÜNE, 3 SPD, CDU, 1 LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

OBR 14
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 21 · 04.07.2023
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 64
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 22 · 06.07.2023
TO II, TOP 8
Beraten
a) Die Vorlage M 99 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 118
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 99 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City)

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 51
Abgelehnt
Die Vorlage M 99 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDP1 Linke
Enthaltung:
1 LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. und BFF (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 99 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 653/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 3
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 29
Beraten
Die Vorlage M 99 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFreie WählerFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltLinke
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 15
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 16
Abgelehnt
Die Vorlage M 99 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zustimmung)

OBR 5
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 50
Beraten
a) Die Vorlage M 99 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 19 · 17.07.2023
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung die Beratung der Vorlage M 99 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Gartenpartei
zu f)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
zu c)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: a) Ziffer I a), b), d) bis f): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) b) Ziffer I c) II a) bis c): GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 50
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 712 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 713 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / f)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
zu 1 / c)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. a) Ziffer I a), b), d) bis f): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) b) Ziffer I c) II a) bis c): GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

OBR 9
Sitzung 23 · 14.09.2023
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFraktionslos
Ablehnung:
BFFCDU1 FDP
Enthaltung:
FDP1 FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu Ziffer 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 23 · 15.09.2023
TO I, TOP 12
Abgelehnt
Die Vorlage M 99 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeAfDBFF
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
CDUSPDFDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); CDU, SPD, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen