1. Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main 2. Erlass einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten sowie die Einführung einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main vor. Ziel ist es, die Gebührenstruktur zu vereinfachen und die Interessen der Gewerbetreibenden sowie der Anwohner zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I a) Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung vom 13.12.2001, zuletzt geändert am 28.10.2019, wird wie in der Anlage neu gefasst: Anlage: Gebührenverordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenraum auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main.
I b) Der Magistrat wird beauftragt, die Verordnung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.
I c) Die straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe in vollständig bewirtschafteten Bewohnerparkbereichen (Gewerbeparkausweis) werden auf selbständige Berufe ausgeweitet. Die Beschränkung auf Betriebe ohne eigene Abstellmöglichkeiten auf privatem Grund bleibt erhalten. Die Anzahl an Gewerbeparkausweisen wird auf maximal drei Fahrzeuge pro Betrieb erweitert, wobei der Gebührenrahmen der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) aufgrund des zu erzielenden Vorteils und der verkehrlichen Lenkungswirkung wie folgt angewendet werden soll: - erstes Fahrzeug: 355 Euro pro Jahr - zweites Fahrzeug: 561 Euro pro Jahr - drittes Fahrzeug: 767 Euro pro Jahr.
I d) Es wird zur Kenntnis genommen, dass hinsichtlich des Regionalen Handwerkerparkausweises keine Änderungen beabsichtigt sind.
I e) Es wird zur Kenntnis genommen, dass Firmen und Institutionen, die im 'Sozialen Dienst' tätig sind, seit jeher einen Parkausweis 'Sozialer Dienst' beantragen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um ambulante Pflegedienste sowie Behindertenfahrdienste oder Hebammen mit Hausbesuchstätigkeit. Für diese Fallgruppen sieht der Magistrat daher keinen Handlungsbedarf.
I f) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, mittelfristig alle Parkvorgänge in Parkraumbewirtschaftungszonen auch digitalisiert mittels Kennzeicheneingabe anzubieten. Dabei soll die Buchung eines 24-Stunden-Tickets im Voraus möglich sein, d.h. die Kund:innen wählen den gewünschten Zeitraum und bis zu vier Regelungsbereiche aus, in denen sie dann das Fahrzeug abstellen können, sofern ein freier Parkplatz verfügbar ist.
II
a) Für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main wird folgende Verordnung verordnet: Anlage: Verordnung der Stadt Frankfurt am Main über die Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung - BewPGV).
II
b) Der Magistrat wird beauftragt, die Verordnung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.
II
c) Im Zusammenhang mit der Verordnung über das Bewohnerparken wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, - in wieweit das Leistungsspektrum des Frankfurt-Passes um einen Erstattungsbeitrag beim Bewohnerparkausweis erweitert werden kann und sofern möglich die Einführung vorzubereiten. - ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können, um zukünftig auch fahrzeugspezifische Eigenschaften (z.B. Länge, Breite, Gewicht, CO2-Ausstoß) von Kraftfahrzeugen bei der Bemessung der Gebühren für Bewohnerparkausweise berücksichtigen zu können.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit der Beschlusslage zum Antrag NR 1388 vom 25.11.2020 und - in dessen Rahmen - NR 1297 vom 14.10.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufgefordert, im Rahmen der fortschreitenden Umstellung von Bewohnerparkbereichen auf Parkraumbewirtschaftungszonen besondere Vorsorge insbesondere für Gewerbetreibende zu prüfen, um unnötige Härten abzumildern.
Dies nimmt der Magistrat zum Anlass, der Stadtverordnetenversammlung umfangreiche Vorschläge für Neuregelungen zur Beschlussfassung bzw. zustimmenden Kenntnisnahme (soweit es Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde betrifft) vorzulegen.
B. Alternativen
Mit Blick auf die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung bestehen keine Alternativen. Der Magistrat weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die beabsichtigten Neuregelungen, sofern sie Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde betreffen, angesichts der Vielfalt gesprochenen Rechts zu straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und des weit ausgeübten Ermessens mit Restunsicherheiten im Vollzug behaftet sein können.
C. Lösung
Zu I. & II.: Die Neufassung der Parkgebührenverordnung dient dem Ziel, an den genannten Punkten insgesamt Verfahrensvereinfachungen zu schaffen und insbesondere für planbare Aufenthalte längerer Dauer (zu beruflichen, gewerblichen oder privaten Zwecken), zu denen seitens der Verkehrsteilnehmer:innen kein anderes Verkehrsmittel gewählt werden kann, einen weiteren Gebührentatbestand in Form eines 24-Stunden-Tickets zu schaffen.
Zu I c): Die beabsichtigten Anpassungen beim Gewerbeparkausweis stellen einen maßvollen Kompromiss zwischen den Interessen der Gewerbetreibenden, der Bewohner:innen und den verkehrspolitischen Zielsetzungen der Stadt Frankfurt am Main dar. Insbesondere soll über die gestaffelte Gebührenhöhe eine Lenkungswirkung erzielt werden, damit die Ausstellung von Gewerbeparkausweisen sich auch zukünftig in einem verträglichen und deren verkehrliche Wirksamkeit nicht unterlaufenden Verhältnis zum Instrument der Parkraumbewirtschaftungszonen steht. Die allgemeine Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts im Zusammenspiel mit der gemeingebräuchlichen straßenrechtlichen Widmung öffentlicher Verkehrsflächen setzt hier der straßenverkehrsbehördlichen Ermessensausübung enge rechtliche Grenzen.
Zu I d): Der Regionale Handwerkerparkausweis als interkommunal vereinbartes Instrument, zu dessen Änderung ein langwieriges, Einstimmigkeit voraussetzendes Verfahren Voraussetzung ist, hat sich nach Ansicht des Magistrats bewährt und bedarf keiner Anpassungen.
Zu I e): Dies dient der Klarstellung, dass für die vorstehend beschriebenen Fallgruppen bereits bewährte Lösungen bereitstehen.
Zu I f): Der Magistrat wird sich weiterhin bemühen, dem Stand der Technik entsprechende digitale Parkierungslösungen anzubieten. Ein Baustein kann der online erfolgende Vorab-Erwerb des 24-Stunden-Tickets sein, woraus sich jedoch ausdrücklich kein Anspruch auf einen verfügbaren Parkplatz ergeben kann. Es erscheint dem Magistrat daher als praxistauglicher Ansatz, in diesen Fällen bis zu vier Regelungsbereiche auswählen zu können, um die Chance auf einen verfügbaren Stellplatz zu erhöhen.
Zu II.: Durch die Einfügung von § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, hat der Bundesgesetzgeber den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, die Gebührenfestsetzung für Bewohnerparkausweise selbst zu regeln oder die Regelungsbefugnis an die Kommunen zu delegieren. Von letzterer Möglichkeit hat das Land Hessen in § 16 Satz 1 Ziffer 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007, zuletzt geändert am 10.01.2022, Gebrauch gemacht. Die Stadt Frankfurt am Main ist daher in der Lage, die entsprechende Gebühr maßvoll zu erhöhen und hierüber die Verursacher:innen und Nutznießer:innen der besonderen Privilegierung durch Bewohnerparkregelungen in stärkerem Ausmaß als bisher zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung von Verkehrsanlagen heranzuziehen. Hierdurch erhofft sich der Magistrat auch einen zusätzlichen Anreiz, dass Bürger:innen insbesondere in den stark verdichteten und sehr gut durch öffentliche Verkehrsmittel erschlossenen Kernstadtquartieren die Notwendigkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges hinterfragen bzw. sich vermehrt um Abstellmöglichkeiten auf Privatgrund bemühen. Auch dem Leerstand und der Zweckentfremdung von privaten Parkierungseinrichtungen und -flächen soll so entgegengewirkt werden.
Zu II c): Ziel der beabsichtigten Maßnahmen ist eine weitere Verbesserung der Kund:innenfreundlichkeit im Antragsstellungsprozess. Perspektivisch wird hierdurch auch eine Verbesserung der für nachhaltig wirksame Bewohnerparkregelungen notwendigen Überwachung des ruhenden Verkehrs ermöglicht, etwa durch den kombinierten Einsatz sog. "Scan Cars" mit den heute üblichen Fußstreifen, wie es im Ausland bereits geübte Praxis ist. Entsprechende Entwicklungen in Deutschland beobachtet der Magistrat interessiert und ist dazu in engem Austausch mit anderen deutschen und europäischen Städten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
. / .
Anlage _aktuell_gueltige_Satzung (ca. 631 KB) Anlage _Bewohnerparkausweisgebuehrenverordnung (ca. 17 KB) Anlage _GebuehrenVO_Nutzung_gebuehrenpfl_Parkplaetze (ca. 18 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2020NRNR 1297Gewerbetreibende in Stadtteilen unterstützen, Gewerbeparkausweis einführenSTVV-Antrag · FDP
- 25. November 2020NRNR 1338Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 12. März 2021BB 109Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 336Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
- 6. Oktober 2021NRNR 136GewerbeparkausweisSTVV-Antrag · CDU
- 22. Juli 2022BB 297Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
- 9. September 2022BB 336Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg IIMagistratsbericht
- 13. Januar 2023BB 25Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
- 16. Juni 2023Sie sind hierMM 991. Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main 2. Erlass einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 6. Juli 2023OFOF 653/10Vergaberegeln für Bewohnerparkausweise im Ortsbezirk 10 und im StadtgebietOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. August 2023BB 307Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze! Gewerbeparkausweise in Bewohnerparkgebieten mit Parkraumbewirtschaftung einführenMagistratsbericht
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 157 WochenBB 396GewerbeparkausweisMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 GRÜNE, 3 SPD, CDU, 1 LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: a) Ziffer I a), b), d) bis f): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) b) Ziffer I c) II a) bis c): GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 712 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 713 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) Ziffer I a), b), d) bis f): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) b) Ziffer I c) II a) bis c): GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu Ziffer 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); CDU, SPD, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)