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Gewerbeparkausweis

Vorlagentyp: B
106 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Verwaltungsgebühr für den Gewerbeparkausweis beizubehalten, um eine Lenkungswirkung im Parkraummanagement zu erzielen. Dies soll sicherstellen, dass die Ausstellung von Gewerbeparkausweisen in einem angemessenen Verhältnis zu den Parkraumbewirtschaftungszonen bleibt.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die Verwaltungsgebühr für verschiedene Arten von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt seit über 15 Jahren unverändert 355 € bei einer Gültigkeit von einem Jahr. Monatlich ergeben sich Kosten in Höhe von weniger als 30 €. Die angesetzte Gebühr reizt den Gebührenrahmen nicht einmal zur Hälfte aus. Der bundeseinheitliche Gebührenrahmen für derartige Genehmigungen legt einen Spielraum von 10,20 € bis 767,00 € fest. Innerhalb dieses Gebührenrahmens hat der Magistrat auch für Genehmigungen kürzerer Dauer eine Staffelung vorgenommen, so dass für sämtliche Ausnahmegenehmigungen von der StVO, also auch den Gewerbeparkausweis, mit einem Jahr Laufzeit derzeit 355 € zu zahlen sind. Der bundeseinheitliche Gebührenrahmen für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen betrug bis 2022 nur 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr. Der Magistrat hält beim Gewerbeparkausweis eine höhere Gebühr als die des Bewohnerparkausweises für sinnvoll, da insbesondere über die gestaffelte Gebührenhöhe eine Lenkungswirkung erzielt werden soll. Damit steht die Ausstellung von Gewerbeparkausweisen auch künftig in einem verträglichen und deren verkehrliche Wirksamkeit nicht unterlaufenden Verhältnis zum Instrument der Parkraumbewirtschaftungszonen. Die allgemeine Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts im Zusammenspiel mit der gemeingebräuchlichen straßenrechtlichen Widmung öffentlicher Verkehrsflächen setzt hier der straßenverkehrsbehördlichen Ermessensausübung enge rechtliche Grenzen. Wer für seinen Geschäftsbetrieb ein Kraftfahrzeug unterhält, muss grundsätzlich eigenverantwortlich für die Unterbringung desselben sorgen. Öffentlicher Verkehrsraum unterliegt dem Gemeingebrauch. Die Verlagerung von Firmengelände beziehungsweise Firmenparkplätzen in den öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Gewerbeparkausweis ist als unterstützende Subvention von Geschäftsbetrieben anzusehen, die - aus welchen Gründen auch immer - keinen privaten Stellplatz anmieten können. Eine komplette Verlagerung größerer Fuhrparks in die Bewohnerparkgebiete würde zudem den Parkraum für Bewohner:innen deutlich reduzieren. Künftig können bis zu drei Gewerbeparkausweise beantragt werden. Der Gewerbeparkausweis kann bereits seit Ende 2021 online beantragt werden. Aufgrund geltenden Bundesrechts ist dies nicht möglich (Verweis auf Punkt 3). Der Handwerkerparkausweis RheinMain wurde eingeführt, um Handwerksbetrieben vor Ort beim Kunden Parkerleichterungen zu verschaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Oktober 2021NRNR 136GewerbeparkausweisSTVV-Antrag · CDU
  2. 16. Juni 2023MM 991. Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main 2. Erlass einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  3. 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 106 Wochen
    BB 396Gewerbeparkausweis
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 5
Sitzung 25 · 24.11.2023
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 25 · 27.11.2023
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 25 · 27.11.2023
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 24 · 28.11.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 25 · 30.11.2023
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 25 · 01.12.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 26 · 04.12.2023
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 25 · 05.12.2023
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 25 · 05.12.2023
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke
Ablehnung:
FDPAfDFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP, AfD und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 25 · 07.12.2023
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFreie WählerFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 25 · 07.12.2023
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 25 · 08.12.2023
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 23 · 16.01.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 23 · 22.01.2024
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung)

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