Abschluss einer Vereinbarung mit der Commerzbank AG hier: Theaterspielstätte im 'Gallileo' (Gallusanlage 7)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Abschluss einer Vereinbarung mit der Commerzbank AG vor, um die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Theaterspielstätte des English Theatre Frankfurt im Gallileo zu klären. Ziel ist es, die Spielstätte bis mindestens Ende 2030 zu sichern und die Unterstützung der Kulturlandschaft in Frankfurt zu bekräftigen.
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Neues zu Gallusanlage per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Jahre 1999 wurde zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Dresdner Bank AG als Bauherrin und späterer Eigentümerin des Gebäudes "Gallileo" (Gallusanlage 7) ein Vertrag geschlossen, der vorsah, dass die dortige Theaterspielstätte des English Theatre Frankfurt (ETF) im Sockel des Gebäudes dauerhaft als Theaterspielestätte betrieben wird und an das ETF - mindestens bis 2010 - mietfrei zu vergeben war. Zwischenzeitlich hat die Commerzbank AG das Gallileo-Hochhaus veräußert und verblieb darin danach als Mieterin, das ETF verblieb dort als ihr Untermieter.
Mit der Beendigung der Anmietung des Gallileo-Hochhauses durch die Commerzbank zum 31.01.2024 und der damit einhergehenden Kündigung des Untermietverhältnisses mit dem ETF entstand die Situation, dass das ETF seine Spielstätte zu verlieren drohte oder sie zumindest für 1,5 bis 2 Jahre zwecks Umbau- und Renovierungsarbeiten verlassen müsste.
Zudem kam es in diesem Zusammenhang zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem ETF und der Commerzbank hinsichtlich der Räumung der Spielstätte, der auch die Stadt Frankfurt unter Berufung auf den Vertrag von 1999 auf Seiten des ETF beitrat.
Mit dem heutigen Gebäudeeigentümer des Gebäudes konnte zwischenzeitlich ein Vorvertrag verhandelt werden mit dem Ziel, einen Folgemietvertrag zur Anmietung der Spielstätte mindestens bis Ende 2030 abzuschließen. Das ETF wird aber zwecks Umbau- und Sanierungsarbeiten im Gallileo durch den Eigentümer seine jetzige Spielstätte voraussichtlich dennoch bis Ende 2025 nicht nutzen können.
Die entsprechenden Eckpunkte werden parallel der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt (Vortrag des Magistrats "Anmietung einer Theaterliegenschaft in der Gallusanlage 7 zur Sicherung des English Theatre Frankfurt").
Mit der vorliegenden Vereinbarung mit der Commerzbank AG werden die Ziele verfolgt, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in Bezug auf alle ansonsten möglichen oder ggf. noch entstehenden Ansprüche aus dem Vertrag von 1999 für alle Seiten zu schaffen, das fortgesetzte Bekenntnis zur Unterstützung der Kulturlandschaft in Frankfurt durch die Vertragspartnerin zu verdeutlichen und gleichzeitig die Stadt für etwaige entstehende Ansprüche aus dem Vertrag von 1999 zu kompensieren.
Es dient in diesem Zusammenhang ebenfalls zur Kenntnis, dass zwischen der Commerzbank AG und dem Trägerverein des English Theatre Frankfurt zeitgleich eine weitere Vereinbarung rechtsverbindlich getroffen wurde, die eine Direktzahlung von 1,75 Mio. Euro an das English Theatre und das Zurückziehen der Räumungsklage durch die Commerzbank AG vorsieht sowie eine vertragskonforme Übergabe der Spielstätte und den Verzicht auf sonstige Ansprüche aus dem Vertrag von 1999 durch das English Theatre.
B. Alternativen
Bei Verzicht auf die Vereinbarung bestünde weiterhin Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten, insbesondere keine Rechtssicherheit der Stadt Frankfurt oder des English Theatre in Bezug auf Ausgleichszahlungen. Ebenfalls ist hervorzuheben, dass im Falle der fortgesetzten gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Räumung der bestehenden Spielstätte die Möglichkeiten zum Abschluss eines Folgemietvertrages für die Spielstätte und damit der Fortbestand des ETF in seiner heutigen Form aller Voraussicht nach gefährdet wären.
C. Lösung
Abschluss der vorliegenden Vereinbarung.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Anlage _Vereinbarung (nicht öffentlich - ca. 168 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.02.2024 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)