Genehmigung eines Investitionskostenzuschusses zur Herrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Gutleutstraße 298
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Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 88
Betreff: Genehmigung eines Investitionskostenzuschusses zur Herrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Gutleutstraße 298
- Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Nachtrag zum Haushalt 2016 für die Unterbringung von Flüchtlingen 10 Millionen Euro in das Investitionsprogramm eingestellt wurden. Mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2017 wurden weitere 40 Millionen Euro im Investitionsprogramm bereitgestellt. Bisher wurden aus dem Investitionsprogramm folgende zwei Flüchtlingsunterkünfte (FLUK) realisiert: In der Au 2 - 12 (8,3 Mio. Euro) sowie Alter Flugplatz Kalbach/Bonames (5,4 Mio. Euro).
- Für die Durchführung der Baumaßnahme Gutleutstraße 298 werden entsprechend der Kostenaufstellung Mittel in Höhe von 6.760.000 Euro bewilligt und freigegeben. Die Verrechnung der 6.760.000 Euro erfolgt in der Produktgruppe 18.01, Projektdefinition 5.006866, Sachkonto 80781800.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit mit den Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen der Verwaltungsgebäude und Produktionshallen bereits in 2016 begonnen und die ersten zwei Bauabschnitte zwischenzeitlich fertiggestellt wurden, um den dringenden Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge sicherzustellen. Die Gebäude des ersten und zweiten Bauabschnittes wurden im Dezember 2016 und April 2017 bezogen. Dadurch konnte eine Hotelunterkunft im Bahnhofsgebiet abgemietet sowie die Turnhallen der Paul-Ehrlich-Schule und der Philipp-Holzmann-Schule zur Schulsportnutzung zurückgegeben werden.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass im dritten und letzten Bauabschnitt weitere Unterkunftsplätze sowie Küchen zur Selbstversorgung bis voraussichtlich Juni 2018 erstellt werden. Begründung:
- A)Zielsetzung des Projekts Die Stadt Frankfurt am Main ist rechtlich verpflichtet Asylbewerber unterzubringen, die ihr vom Land Hessen zugewiesen werden. Die Zuweisungszahlen des Landes Hessen lagen seit September 2015 bei bis zu 175 Personen pro Woche, ausgelöst durch eine große Zahl an Asylsuchenden, die in die Bundesrepublik Deutschland gekommen waren. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für das Projekt waren rund 1.600 der Frankfurt bereits zugewiesenen Flüchtlinge in Notunterkünften wie Turnhallen und Schulcontainern untergebracht, die nur vorübergehend zur Verfügung standen und zeitnah wieder geräumt werden mussten. Des Weiteren waren 600 Menschen in Pensionen und Hotels untergebracht, in denen sie mangels Betreuung nur temporär bleiben konnten. Weiterhin war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar, wie sich die Lage in Europa mittelfristig weiterentwickeln würde. Das Land Hessen hatte in Aussicht gestellt, die Zuweisungen pro Woche auf 250 Personen anzuheben. Die Unterkunftssuche und -erschließung, die unter einem sehr hohen zeitlichen Druck vorgenommen werden musste, bezog auch leerstehende Gewerbeflächen mit ein. Die Liegenschaft Gutleutstraße 298 wurde der Stadt Frankfurt am Main im Oktober 2015 von der Investment & Finance Consulting - IFC GmbH als Unterkunft für Flüchtlinge angeboten. Aufgrund der Größe der Liegenschaft und der zur Verfügung stehenden Gebäude, wurde die Realisierung einer Notunterkunft mit Platz für bis zu 800 Personen auf der ehemaligen Gewerbeliegenschaft geplant. Um Flüchtlinge und Asylbewerber unterzubringen, waren und sind noch Umbauarbeiten auf der Liegenschaft notwendig (3. Bauabschnitt). In der Zwischenzeit haben sich die Zuweisungen von Asylbewerbern durch das Land zwar erheblich verringert, was zum Zeitpunkt der Planungen und Vertragsunterzeichnungen nicht absehbar war. Ein Teil der Flüchtlingsunterkünfte ist auch heute nur temporär genutzt, sodass weiterhin Bedarf an Plätzen besteht (2018 fallen so 834 Plätze weg). Außerdem ist es dringend erforderlich Belegungen in Hotels zu reduzieren. Anderweitige Alternativen, z. B. Auszüge in eigene Wohnungen, bestehen aufgrund des hohen Nachfragedrucks nicht.
- B)Alternativen - Keine -
- C)Lösung Im April 2016 wurde zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als künftiger Betreiber der Flüchtlingsunterkunft und der Projektentwicklungsgesellschaft Gutleut mbH mit Einverständnis und im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main ein Gewerbemietvertrag unterzeichnet. Im Mietvertrag ist eine Festmietzeit von 5 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 5 Jahren vereinbart. Die Gesamtnutzfläche der Liegenschaft beträgt ca. 9.146 m2. Die Herrichtung der Liegenschaft Gutleutstraße 298 zu einer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkunft wurde im Juni 2016 begonnen, einzelne Gebäudeteile (A, AZ und
- B)konnten ab Dezember 2016 bereits sukzessive ihrer Bestimmung entsprechend übergeben werden und in Betrieb gehen. Insgesamt besteht die Liegenschaft aus sieben zu ertüchtigenden Gebäudeteilen. Die Ertüchtigung der einzelnen Gebäudeteile wurde in drei Bauabschnitte gegliedert. Ursprünglich wurden Kapazitäten für bis zu 800 Personen geplant, um Flüchtlinge/Asylbewerber akut mit Unterkunft (Notversorgung) zu versorgen. Durch den Rückgang der Zuweisungszahlen des Landes Hessen wurde es möglich, die vorzuhaltenden Kapazitäten neu zu beplanen. Um die Sozialverträglichkeit zu gewährleisten, ergibt sich die Notwendigkeit einer veränderten Belegungsstruktur. Das betrifft auch die Akzeptanz im Stadtteil. Nicht zuletzt machen die Kommunalen Standards für Flüchtlingsunterkünfte es erforderlich, die Planungen dahingehend zu verändern, dass eine Mischbelegung mit rund 450 statt 800 Personen erfolgen wird. Die Baumaßnahmen des I. und II. Bauabschnittes (Gebäudeteile A, AZ, B und deren Außenbereiche) wurden Ende 2016 bzw. im April 2017 fertiggestellt und zurzeit schlussgerechnet. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich hier auf rund 3.460.000 Euro brutto. Für den III. Bauabschnitt (Gebäudeteile C, D E und
- F), in dem die derzeitigen Bedarfe des Nutzungsrahmens für eine mittel- bis langfristige Unterbringung (Senkung der Nutzerzahl, Familiennachzug, größerer Aufwand für die inneren Umbaumaßnahmen, Einbringung von Selbstkocheinrichtungen) Berücksichtigung finden, beläuft sich die Kostenberechnung auf rund 3.300.000 Euro brutto. Es wurde seinerzeit zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als Mieter und Betreiber der Liegenschaft und der Stadt vereinbart, dass die Stadt Frankfurt am Main alle Kosten übernimmt, die zum Umbau und zur Herrichtung der Liegenschaft als Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind. Ursprünglich war beabsichtigt, die entstehenden Investitionskosten über die gesamte Betriebsdauer der Flüchtlingsunterkunft in ein abzuschließendes Betreiberbudget einfließen zu lassen und somit die von der AWO vorfinanzierten Umbaukosten über Tagessätze zu erstatten. Nachdem sich die Fertigstellung wegen nicht vorhersehbarer baulicher Probleme mehrfach verzögerte, konnte dieses Refinanzierungsmodell nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird die Bau- und Finanzierungsvorlage erst zum jetzigen Zeitpunkt eingereicht.
- D)Kosten
- Der Investitionsbedarf der Maßnahme liegt bei rund 6.760.000 Euro. Die Kosten stellen sich für die einzelnen Bauabschnitte wie folgt dar:
- Die Maßnahme wurde im Haushaltsjahr 2017 teilweise abgerechnet und die Schlussrechnung erfolgt nach der Fertigstellung in 2018.
- Zugehörige Folgeinvestitionen keine Unter Angabe des Umfangs und Zeitraums
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten Die Kosten für den Betrieb der Unterkunft werden aus den Transferaufwendungen der Produktgruppe 18.01, Sachkonto 72520710, geleistet. Inhalt und Höhe ergeben sich aus dem zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Träger Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Frankfurt am Main, zu schließenden Betreibervertrag.
- c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% 92.950 Euro Jährliche Abschreibung (Dauer 10 Jahre) 676.000 Euro
- Jahreserträge keine
- Leistungen Dritter Die Stadt Frankfurt am Main erhält keine direkten Zuwendungen für den Bau der Unterkunft. Das Land Hessen trägt jedoch eine monatliche Fallkostenpauschale in Höhe von 1.050 Euro pro zugewiesenen Asylbewerber, mit dem auch die Kosten der Unterkunft abgegolten werden.
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.05.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Mai 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.08.2018 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme