Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH: Rückzahlungsverzicht auf das Gesellschafterdarlehen aus der Eröffnungsbilanz
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, auf die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH in Höhe von 11 Mio. € vorzeitig zu verzichten. Dies geschieht zur Unterstützung der Gesellschaft, die aufgrund von Kürzungen im Bühnenzuschuss und einem damit verbundenen Defizit von 7,4 Mio. € in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH soll eine Umbuchung der Mittel in die Kapitalrücklage (Passivtausch) erfolgen.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Zuge der Ausgliederung der Städtischen Bühnen (§ 7062 vom 25.03.2004, M 41 vom 20.02.2004) in die Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH (SBF) wurde zum Ausgleich von Aktiva und Passiva ein Teil der Differenz in Form von Eigenkapital (Kapitalrücklage), ein anderer Teil als Gesellschafterdarlehen übertragen. Dieses Darlehen aus der Eröffnungsbilanz (zum 01.09.2004) beläuft sich auf 11 Mio. € und hat eine tilgungsfreie Laufzeit von 20 Jahren (bis zum 31.08.2024). Auf das Gesellschafterdarlehen zahlt die GmbH Zinsen in Höhe von jährlich 6 % (660 T€ p. a. bzw. 55 T€ pro Monat).
Da es sich bei der SBF um eine Zuschussgesellschaft handelt und die Wirtschaftsprüfer:innen im Rahmen der Abschlussprüfung seit Jahren regelmäßig darauf hinweisen, dass eine Tilgung voraussichtlich nur durch Mittel der Stadt Frankfurt am Main erfolgen könne, wurde die Ausleihung an die SBF im städtischen Haushalt bereits 2015 in voller Höhe von 11,0 Mio. € wertberichtigt, aber nicht ausgebucht.
Im Hinblick auf diese Wertberichtigung im städtischen Haushalt stand ein ggf. auch vorzeitiger Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens schon länger im Raum. Im Zusammenhang mit der Kürzung des Bühnenzuschusses ab 2023 um 7 Mio. € (Konsolidierungserfordernis) und der damit verbundenen Deckungslücke von rund 7,4 Mio. € allein im Wirtschaftsplan 2022/2023 wird dieser nun konkret für das Bühnen-Geschäftsjahr 2022/2023 ins Auge gefasst; bereits in der Begründung der Magistratsvorlage zum Wirtschaftsplan 2022/2023 der SBF (Magistrats-Beschluss vom 03.06.2022) ist er als mögliche Ausgleichsoption mit aufgeführt worden:
- Jahresfehlbetrag 2022/2023 gemäß geltendem Wirtschaftsplan -81,55 Mio. €
- Auf das Bühnenjahr umgerechneter konsolidierter HH-Zuschuss: 74,1 Mio. €
- Ungedeckte Differenz rund 7,4 Mio. €
- Ausgleich über freie Teile der Kapitalrücklage und/oder (ggf. teilweisem) Verzicht auf die Darlehensrückführung
B. Alternativen
Keine.
Bei der SBF handelt es sich um eine Zuschussgesellschaft; die Wirtschaftsprüfer:innen weisen im Rahmen der Abschlussprüfung seit Jahren regelmäßig darauf hin, dass eine Tilgung voraussichtlich nur durch Mittel der Stadt Frankfurt am Main erfolgen könne.
Zur Abdeckung des durch die Konsolidierung entstandenen zusätzlichen Defizits der SBF müsste alternativ die Kürzung des Bühnenzuschusses im Haushalt 2023 rückgängig gemacht und das Konsolidierungserfordernis an anderer Stelle im Kulturbereich erbracht werden, was nicht realistisch erscheint. Eine Einsparung in der Größenordnung von 7 Mio. € kann durch die SBF nicht kurzfristig erbracht werden und würde zudem gravierende, tief in die Struktur eingreifende Maßnahmen mit einer Gefährdung der bisher vorgegebenen Aufgabenerfüllung mit sich bringen.
C. Lösung
Auf Seiten der Gesellschaft würde, wenn die Stadt Frankfurt am Main einen Forderungsverzicht erklärt, dieser erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung laufen. Der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft hat allerdings bestätigt, dass alternativ eine Umbuchung in die Kapitalrücklage (Passivtausch) möglich ist, wenn die Gesellschafterin einen entsprechenden Beschluss fasst. Die SBF bevorzugt Letzteres, da es dem üblichen System des Umgangs mit den Verlusten entspricht (Ausgleich über die Kapitalrücklage) und das Ergebnis im Mehrjahresvergleich nicht herausfallen würde. Beihilferechtlich wird hier kein Problem gesehen, wenn eine solche Umbuchung in das normale System der Zuschussbereitstellung über Kapitaleinlagen einbezogen wird, das im Rahmen der Wirtschaftsplanbeschlussvorlagen auf der Grundlage der AGVO bleibt, dem Ganzen also entsprechende Verluste und Wirtschaftsplanbeschlüsse gegenüberstehen.
Der Verzicht auf eine Darlehensrückzahlung stellt hier einen Ersatz für Kapitaleinlagen aus dem Haushaltszuschuss dar und sollte bei den Mittelabforderungen der SBF dann entsprechend berücksichtigt werden (betragsmäßig dürfte das ungefähr dem Ersatz von zwei der monatlichen Mittelabforderungen entsprechen; ein Restbetrag aus dem Zuschuss des Jahres könnte dann als Betriebsmittelrest im städtischen Haushalt übertragen und für künftige Mittelbedarfe der SBF zur Verfügung gestellt werden).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ausleihung an die SBF ist im städtischen Haushalt bereits 2015 in voller Höhe von 11,0 Mio. € wertberichtigt worden. Durch die Umbuchung des Gesellschafterdarlehens in die Kapitalrücklage stehen diese Mittel bei der SBF zum Ausgleich der Defizite zur Verfügung, sodass der jährliche Zuschussbedarf geringer ausfällt und die ab dem Haushalt 2023 berücksichtigte Konsolidierung von jährlich 7 Mio. € in 2023 / 2024 abgedeckt werden kann.
Durch den vorzeitigen Verzicht auf die Darlehensrückführung entfallen zwar Zinszahlungen von jährlich 6 % (55 T€ pro Monat) der SBF an die Stadt Frankfurt am Main bis zum 31.08.2024. Diese reduzieren aber wiederum das Defizit der SBF um einen entsprechenden Betrag und entlasten damit den jährlichen Zuschussbedarf der Gesellschaft entsprechend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)