Kooperationsvereinbarung mit der Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH hier: Grundsatzbeschluss zur Verlängerung 2024 bis 2028
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main schlägt vor, die Kooperationsvereinbarung mit der Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH bis mindestens 2028 zu verlängern. Dies soll die langfristige Unterstützung der Company und die Fortführung der bisherigen finanziellen Zuwendungen in Höhe von 220.000 € jährlich sicherstellen.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Dresden zur Unterstützung der Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 hat und die Vertragspartner vereinbart hatten, zum 31. Dezember 2021 über eine Verlängerung dieses Kooperations- und Finanzierungsabkommens zu entscheiden.
- Weiterhin dient zur Kenntnis, dass eine vom Aufsichtsrat der Dresden Frankfurt Dance Company eingesetzte Strukturkommission den Bedarf für eine unabhängige Institution für zeitgenössischen Tanz festgestellt und empfohlen hat, diese längerfristig fortzusetzen.
- Die Stadt Frankfurt am Main erklärt die Absicht, die Kooperation über den bestehenden Vertragszeitraum hinaus bis mindestens 2028 fortzusetzen. Der Magistrat wird beauftragt, zu gegebener Zeit den entsprechenden Vertragsentwurf mit einer Laufzeit von fünf Jahren und der Fortführung des bisherigen jährlichen Zuschusses von 220.000 € zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company gGmbH (TFC, jetzt Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH DFDC) geschlossen, die zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 verlängert wurde. Die Vereinbarung sieht eine Verlängerung um weitere fünf Jahre vor.
Auf der Grundlage dieses noch heute einmaligen Kooperationsvertrages und mit Unterstützung privater Förderer gelang es der DFDC, eine Produktions- und Organisationsstruktur aufzubauen, die dem heutigen künstlerischen Leiter Jacopo Godani in Nachfolge von William Forsythe ermöglichte, die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen und künstlerisch zu erweitern.
Von Anbeginn widmet sich die Company auch gezielt der Ausbildung des tänzerischen und choreographischen Nachwuchses. Hierfür wurden mit Kooperationspartnern gemeinsame Ausbildungsprogramme, Workshops und Lectures entwickelt, die in die Lehrpläne von Hochschulen einfließen. Zudem wurden in beiden Städten Vermittlungsprojekte durchgeführt, die sich an Schüler richten, um ihnen einen Einblick in die Tanzwelt zu ermöglichen.
Diese Kooperation, die eine nach wie vor in Deutschland einmalige Konstellation darstellt, bei der insbesondere auch zwei Bundesländer mit zwei Großstädten einvernehmlich zusammenwirken, stellt eine allseits anerkannte Erfolgsgeschichte dar, die fortgesetzt werden soll.
In der Absicht, einerseits die Arbeit der Dresden Frankfurt Dance Company langfristig zu unterstützen, anderseits aber auch eine Überprüfung und Erneuerung der bisherigen Strukturen und (künftigen) künstlerischen Zielsetzungen anzustoßen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Jahr 2020 eine Strukturkommission zur Weiterentwicklung der Dresden Frankfurt Dance Company eingesetzt. Diese sollte in ihren Empfehlungen auch berücksichtigen, dass zum Ende der Spielzeit 2022/2023 der bisherige künstlerische Leiter Jacopo Godani die Company im Einvernehmen mit den Kooperationspartnern verlässt.
Die Strukturkommission hat sich nach einer Befragung von externen Expertinnen und Experten im Rahmen eines Kolloquiums für folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- Der Bedarf einer institutionell unabhängigen Company für zeitgenössischen Tanz (auch im Unterschied zu Ensembles an Stadt- und Staatstheatern) in der Struktur der DFDC wird eindeutig gesehen. Eine starke Ensemblearbeit ist dafür die Grundlage.
- Die lokale Bindung an beide Standorte soll unbedingt gestärkt werden, was die stärkere Vernetzung mit den Freien Szenen vor Ort einschließt.
- Die lokale und internationale Kooperations- und Touringfähigkeit ist auszubauen; angestrebt wird ein internationales Toplevel.
- Tanz soll, entsprechend der aktuellen Entwicklung in den Darstellenden Künsten, explizit als offener Begriff verstanden werden.
- Das Erbe William Forsythes verdient großen Respekt und soll als Ausgangspunkt und Initialzündung, auch für kritische Hinterfragung, dienen.
- Vermittlung und Ausbildung dürfen eine prominentere Rolle erhalten.
- Aktuelle Diskurse nach Führung im Kulturbetrieb stellen sich auch für die DFDC, kollaborative und/oder Team-Leitungen dürfen ausdrücklich mitgedacht und ermöglicht werden.
- Ein in diesem Sinne ergebnisoffenes Findungsverfahren unter Einsatz einer Findungskommission wird empfohlen.
Die bisherige Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass die Vertragspartner sich bis zum 31.12.2021 über eine Verlängerung verständigen, beabsichtigt war, eine Verlängerung aus Gründen der Planungssicherheit dann für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erklären.
Im Rahmen der letzten Aufsichtsratssitzung der Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der vier öffentlichen Kooperationspartner über die Verlängerung bis 2028 verständigt.
Nun soll diese Erklärung auch von den städtischen Gremien bestätigt werden. Damit sollen langfristiges Engagement und Vertrauen in die DFDC zum Ausdruck gebracht werden, was sowohl für das Findungsverfahren für eine neue künstlerische Leitung als auch für die langfristige Bindung von erfahrenen Künstlerpersönlichkeiten nötig ist. Auch benötigt die Gesellschaft die Erklärungen der Kooperationspartner für die entsprechenden Verlängerungen der vertraglichen Vereinbarungen (Arbeitsverträge, Mietverträge etc.).
Die finanziellen Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main an die Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH sollen in der bisherigen Höhe (200.000 € p.a. zuzüglich 20.000 € für Zurverfügungstellung von Büroraum, insgesamt 220.000 €) jährlich fortgeschrieben werden und sind für die entsprechenden Haushalte zu etatisieren.
Die Stadt Frankfurt am Main leistet seit 2010 finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt 220.000 € jährlich, da sie die im Kooperationsvertrag ebenfalls zugesagte Zurverfügungstellung von Büroräumen seitdem nicht mehr als Sachleistung, sondern durch einen diese Sachleistung kompensierenden Zuschuss in Höhe von 20.000 € erbringt. Die sonstigen vertraglich vereinbarten Sachleistungen der Stadt Frankfurt am Main werden wie bisher von der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH erbracht; die Modalitäten dazu sind in einer direkten bilateralen Vereinbarung geregelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)