Kooperationsvereinbarung mit der Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH hier: Fortsetzungsvereinbarung 2024 bis 2028
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Kooperationsvereinbarung mit der Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH bis 2028 zu verlängern. Dies geschieht zur Unterstützung der Tanzkunst und zur Fortführung der bereits bestehenden Zusammenarbeit. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist bereits erfolgt.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Dresden zur Unterstützung der Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 hat.
- Weiterhin dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss § 1860 vom 09.06.2022 die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich zugestimmt hatte, die Kooperation über den bestehenden Vertragszeitraum hinaus bis mindestens 2028 fortzusetzen.
- Die Fortsetzung der Kooperation wird mittels beigefügtem Vertrag erklärt. Die Änderungen gem. Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und dem Vertragstext gem. Anlage 2 wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere entsprechend zu veranlassen.
Begründung
Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company gGmbH (TFC, jetzt Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH DFDC) geschlossen, die zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 verlängert wurde. Die Vereinbarung sieht eine Verlängerung um weitere fünf Jahre vor.
Mit Beschluss § 1860 vom 09.06.2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich zugestimmt, diese Kooperation um weitere fünf Jahre zu verlängern. Auf die weiteren Erläuterungen in der Begründung der Vorlage M 58 vom 29.04.2022 wird verwiesen.
Der Text der bisherigen Fortsetzungsvereinbarung wurde für die Verlängerung in einigen Punkten angepasst entsprechend der in der Vorlage M 58 beschriebenen Empfehlungen der vom Aufsichtsrat der DFDC eingesetzten Strukturkommission. Die Änderungen sind in Anlage 1 im Detail dargestellt im Vergleich mit der Lesefassung der zuletzt gültigen vertraglichen Vereinbarung.
Darüberhinausgehende Änderungen an den Rahmenbedingungen sowie den bisherigen Zuwendungen seitens der öffentlichen Kooperationspartner an die DFDC sind nicht beabsichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)