Verkauf städtischer Grundstücke in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 23, 29 und 57
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 4
Betreff: Verkauf städtischer Grundstücke in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 23, 29 und 57
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: ABG Frankfurt Holding GmbH, Frankfurt am Main Grundstücke: a) Gemarkung Frankfurt Bezirk 23 Flur 351 (Höhenstraße) Nr. 71/42 Teilfläche von ca. 307 m2 Nr. 73/43 Teilfläche von ca. 81 m2 b) Gemarkung Höchst Bezirk 57 Flur 9 Nr. 510/11 hält 1.318 m2 (Billtalstraße 34) c) Gemarkung Frankfurt Bezirk 29 Flur 465 Nr. 7/3 hält 1.419 m2 (Berger Straße 424) Kaufpreis: a) 1.000,00 €/m2 bei einer WGFZ von 2,0. Bezogen auf eine geplante GFZ von 3,78 ergibt sich ein angepasster Bodenrichtwert von 1.490,00 € /m2 und ein vorläufiger Kaufpreis von 578.120,00 €. b) 420,00 €/m2 bei einer WGFZ von 1,0. Bezogen auf eine geplante GFZ von 1,37 ergibt sich ein angepasster Bodenrichtwert von 506,00 €/m2 und ein Kaufpreis von 666.908,00 €. c) 900,00 €/m2 bei einer WGFZ von 1,7 ergibt einen vorläufigen Kaufpreis von 1.277.100,00 €. Insgesamt ergibt sich somit ein vorläufiger Kaufpreis in Höhe von 2.522.128,00 €. Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Besondere Bedingungen: a) Grundbuchliche Sicherung evtl. verbleibender Versorgungsleitungen b) Verpflichtung zur Bebauung in Passivhausbauweise gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7502 c) Bauverpflichtung d) Altlastenregelung, Beteiligung des Verkäufers an der Entsorgung von verunreinigtem Material ab einer Zuordnungsklasse LAGA Z 2 auf Nachweis bis zu einem Betrag von 115.000,00 € inklusive Umsatzsteuer. e) Beteiligung an den Kosten für Abbruch und Entsorgung vorhandener Gebäude bei den Bauvorhaben Billtalstraße und Berger Straße auf Nachweis durch den Verkäufer bis zum Betrag von 150.000,00 € inklusive Umsatzsteuer. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert zu a) 1.000,00 €/m2 / WGFZ 2,0 Wohnbauflächen - Mehrfamilienhaus -, zu b) 420,00 €/m2 / WGFZ 1,0 Wohnbaufläche - Mehrfamilienhaus und zu c) 900,00 €/m2 / WGFZ 1,7 Mischnutzu ng - Mehrfamilienhaus - beträgt. Bei einer höheren Ausnutzung wird ein höherer Kaufpreis auf Grundlage des entsprechend der erreichten WGFZ nach den Umrechnungstabellen des Gutachterausschusses ermittelten Verkehrswertes fällig. Begründung: Der Käufer ist Eigentümer der Nachbarliegenschaften zur Fläche in der Höhenstraße (Berger Straße 103) und Billtalstraße (Billtalstraße 36) und beabsichtigt, nach dem Rückbau bestehender Gebäude die Verkaufsflächen in der Höhenstraße und der Billtalstraße mit seinem Grundbesitz zu vereinigen und wie auch die Fläche in der Berger Straße 424 dem Wohnungsbau zuzuführen. Auf der Bergerstraße 103 entstehen auf einem bislang ungenutzten städtischen Grundstück im Zusammenhang mit einem schon bereits der ABG FRANKFURT HOLDING gehörenden Grundstück 19 geförderte Wohnungen, die im Rahmen des Frankfurter Programms für senioren- und familiengerechtes Wohnen durch die Stadt Frankfurt am Main mitfinanziert werden. Im Einzelnen entstehen dort 6 2-Zimmer-Wohnungen, 12 3-Zimmer-Wohnungen und 1 4-Zimmer-Wohnung sowie 3 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Damit kann durch Zusammenschluss dieser beiden Grundstücke in einer innerstädtischen Lage preisgünstiger geförderter Wohnraum errichtet werden. Auf der Bergerstraße 424 entstehen auf einem städtischen Grundstück 22 Wohnungen. Diese freifinanzierten Wohnungen teilen sich auf in 3 2-Zimmer-Wohnungen, 10 3-Zimmer-Wohnungen und 8 4-Zimmer-Wohnungen sowie 1 4-Zimmer-Maisonette-Wohnung. Hier entsteht eine Bebauung auf einem bislang nicht genutzten Grundstück. Auf beiden Grundstücken entstehen hochenergieeffiziente Passivhäuser In der Billtalstraße 34 entstehen insgesamt 25 geförderte Wohnungen. Im Einzelnen werden dort 4 2-Zimmer-Wohnungen, 7 3-Zimmer-Wohnungen, 10 4-Zimmer-Wohnungen und 4 5-Zimmer-Wohnungen errichtet im Rahmen des Frankfurter Programms für senioren- und familiengerechtes Wohnen. Auch hier konnte durch die Zusammenführung von bereits sich im Eigentum des ABG Konzerns befindlicher Grundstücke mit einem städtischen Grundstück gemeinsam neuer, zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Eine isolierte Bebauung des städtischen Grundstückes ohne die Grundstücke des ABG Konzerns wäre nicht möglich gewesen. In der Billtalstraße entsteht ebenfalls ein hochenergieeffizientes Passivhaus. Auch hier zeichnet für die Architektur das Büro Karl Dudler aus Frankfurt am Main verantwortlich. Durch die geplante Bebauung und die damit einhergehende Schließung der einzelnen Baulücken erfahren die Straßenabschnitte in den verschiedenen Bereichen spürbare städtebauliche Aufwertungen. Im zukünftigen Baufeld Berger Straße befinden sich Niederspannungs-, Beleuchtungs- und Fernmeldekabel. Es ist notwendig, diese Versorgungstrassen in den Gehweg zu verlegen. Für die Umlegung der Versorgungskabel und die Wiederherstellung der Strom-Netzanschlüsse liegt der Stadt ein Angebot der Netzdienste Rhein-Main GmbH in Höhe von 23.800,00 € netto vor. Die Stadt übernimmt nach Rechnungsvorlage Kosten bis zu einer Höhe von maximal 30.000,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Eine Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht ist nicht vorgesehen, da zwei der Verkaufsgrundstücke mit Eigentumsflächen des Käufers vereinigt und gemeinsam bebaut werden sollen. Eine eigenständige Vermarktung der einzelnen Grundstücke ist aufgrund der Lage und des Zuschnitts als sehr schwierig einzustufen. Die Vermarktung im Paket an die ABG Frankfurt Holding stellt eine zeitnahe Umsetzung des städtebaulichen Ziels der Nachverdichtung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sicher. Unter Berücksichtigung der Grundstücksbesonderheiten sind die verhandelten Kaufpreise und die Beteiligung der Stadt an verschiedenen Mehrkostenpositionen angemessen und die Veräußerung der Grundstücke für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft. Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt Bezirk 23 Flur 351, Flurstücke 71/42 und 73/43 je teilw. Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt Bezirk 23 Flur 351, Flurstücke 71/42 und 73/43 je teilw. Maßstab 1:500 Gemarkung Höchst Flur 9, Flurstück 510/11 Maßstab 1:2000 Gemarkung Höchst Flur 9, Flurstück 510/11 Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt Bezirk 29 Flur 465, Flurstück 7/3 Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt Bezirk 29 Flur 465, Flurstück 7/3Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2015, NR 1139 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 6 Versandpaket: 14.01.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2015Sie sind hierMM 4Verkauf städtischer Grundstücke in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 23, 29 und 57Magistratsvortrag
- 17. Februar 2015NRNR 1139Verkauf städtischer Grundstücke an die ABG Frankfurt Holding GmbHSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1139) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 4 = Annahme, NR 1139 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 4 = Ablehnung, NR 1139 = Annahme) NPD (M 4 und NR 1139 = Annahme) REP (M 4 = Annahme, NR 1139 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1139) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und NPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 4 = Ablehnung, NR 1139 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme