Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstück 17, Farbenstraße
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Vortrag des Magistrats vom 27.02.2017, M 48
Betreff: Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstück 17, Farbenstraße
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: RM Immobiliengesellschaft Metropolregion Rhein-Main GmbH Schöne Aussicht 1 c 65779 Kelkheim (Taunus) Kaufgegenstand: Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstück 17, Teilfläche von ca. 571 m2 Kaufpreis: Für ca. 571 m2 ergibt sich ein vorläufiger Kaufpreis von 222.690,00 EUR (390,00 EUR/m2). Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den unbebauten Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Besondere Bedingungen: Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von 3 Jahren auf dem Kaufgrundstück zusammen mit Teilflächen der benachbarten Grundstücke Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstücke 15, 628/16 und 629/16 ein Bauprojekt mit 12 Reihenhäusern zu realisieren. Dem Käufer wird ein Rücktrittsrecht aus dem Kaufvertrag bis zum 01.06.2018 eingeräumt für den Fall, dass aufgrund der Seveso-Richtlinie die Baugenehmigung versagt wird. Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grund-erwerb und Freimachung Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Der Bodenrichtwert 2016 liegt für das Kaufgrundstück, bezogen auf eine Ein- und Zweifamilienhausbebauung, bei 390,00 EUR/m2. Begründung: Das städtische Grundstück Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstück 17 ist nicht eigenständig bebaubar und dient der Arrondierung der angrenzenden Grundstücke. Der Käufer hat bereits die benachbarten Grundstücke Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstücke 628/16 und 629/16 im Eigentum. Der Erwerb des Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstück 15 steht kurz vor dem Abschluss. Der Verkauf des städtischen Grundstücks erfolgt erst, nachdem der Käufer alle weiteren Grundstücke im Eigentum hat. Auf dem Baugrundstück sollen 12 Reihenhäuser entstehen. Die Erschließung ist über die Farbenstraße gesichert. Eine Vergabe im Erbbaurecht ist nicht möglich, da die benachbarten Grundstücke nicht in städtischem Eigentum stehen. Der südliche, nicht mitveräußerte Grundstücksteil des Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 15, Flurstück 17 ist gem. § 35 Baugesetzbuch als Außenbereich zu beurteilen und wird weiter verpachtet. Die Teilungsvermessung erfolgt auf Kosten des Käufers durch die Stadt Frankfurt am Main. Anlage _Plaene (ca. 3,2 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.03.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Februar 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung)