Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Unterliederbach, Flur 10, Flurstück 132/26, Engelsruhe 75
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht für das Grundstück Engelsruhe 75 zu bestellen, um die leerstehende Liegenschaft wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Dies erfolgt im Rahmen der städtischen Vorgaben und soll durch die Erbbauberechtigte, Frau Sinidu Mamo, realisiert werden.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Engelsruhe 75 war bislang vermietet. Nach Auszug der letzten Mieter steht die Liegenschaft seit Mai 2019 leer. Die leerstehende Liegenschaft soll nun wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Vorgaben und der Abwägung der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Begründung eines Erbbaurechts die sinnvollste Vergabeform.
B. Alternativen
Durch einen Verkauf der Liegenschaft könnte zwar das Ziel einer wohnlichen Nutzung erreicht werden, jedoch steht dies der Maßgabe entgegen, städtische Grundstücke nicht zu veräußern. Als weitere Alternative käme eine Vermietung in Betracht, was zunächst eine Sanierung und Instandsetzung voraussetzen würde. Die hierfür entstehenden Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Mieteinnahmen.
C. Lösung
Durch die Vergabe eines Erbbaurechts kann die Liegenschaft wieder der Wohnnutzung zugeführt werden, zudem werden Sanierung und Instandsetzung durch den Erbbauberechtigten vorgenommen. Die Liegenschaft Engelsruhe 75, bebaut mit einem Reihenmittelhaus, wurde vom 06.09. - 30.09.2019 unter www.immowelt.de inseriert. Die Besichtigungstermine fanden am 20.09. und 30.09.2019 statt. Zum Ausschreibungsende am 15.10.2019 lag ein Angebot vor. Die Ausschreibung erfolgte zu einem Mindestgebot von 183.000,- €. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt finden folgende Kriterien (in dieser Reihenfolge) Berücksichtigung bei der Auswahl eines Erbbauberechtigten: Angebote von jungen Familien, Angebote von Quartiersbewohnern, Angebote von Bewohnern des Stadtteils und angrenzender Stadtteile unter der Voraussetzung, dass die Bieter die Liegenschaft für eine eigene Nutzung erwerben und nicht bereits über Wohneigentum verfügen. Das Gebot von Frau Sinidu Mamo liegt zum einen 2.100,- € über dem Mindestgebot und erfüllt zum anderen die weiteren Auswahlkriterien. Es handelt sich um eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (12 bzw. 13 Jahre), die derzeit in Höchst, einem angrenzenden Stadtteil wohnt. Bei dem derzeitigen Wohnsitz handelt es sich um eine Mietwohnung, über weiteres Wohneigentum verfügt die Familie nicht. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen kann eine hinreichende Finanzierung angenommen werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. März 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2020 im OBR 6 angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme