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Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Spatzengasse 12

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 46

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Spatzengasse 12 Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: TSG Oberrad e.V. 1872 Erbbaugrundstück: Liegenschaft Frankfurt am Main-Oberrad, Spatzengasse 12 Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 10 Nr. 89/1 hält 1.720 m² Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: 5 % von 51,13 € je m² jährlich, für 1.720 m² somit 4.403,20 € jährlich Sonstiges:

a) Erbbauzinsanpassungsklausel b) Unentgeltliche Übereignung des bestehenden Turnhallengebäudes c) Vorkaufsrecht zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers für jeden Fall der Veräußerung des Erbbaurechts d) Vorkaufsrecht zugunsten des Erbbauberechtigten für den Fall der Veräußerung des Erbbaugrundstücks Kosten: Die Notarkosten tragen die Stadt und der Erbbauberechtigte zu je 1/2. Alle übrigen Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung sowie die Grund-erwerbsteuer gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Verrechnung: Vermögenshaushalt Unterabschnitt 8800 Haushaltsstelle 140022 Produktgruppe 34.4 "Andere Erlöse" &n bsp;

Begründung: &n bsp; Die Liegenschaft Spatzengasse 12 ist seit Jahrzehnten eine Sportstätte des TSG Oberrad e.V. 1872. Um den Sportbetrieb auf Dauer fortsetzen zu können, sind umfangreiche Umbau- und Modernisierungsarbeiten erforderlich. Der Verein hat sich bereit erklärt, das Gebäude in eigene Regie zu übernehmen und die Baumaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten baldmöglichst zu veranlassen. Zu diesem Zweck bietet sich die Bestellung eines langfristigen Erbbaurechts an. &n bsp; Unter Berücksichtigung dessen, dass die Stadt von erheblichen Kosten des laufenden Betriebs und von Aufwendungen zur Erhaltung der Bausubstanz entlastet wird, sowie in Relation zu anderen Erbbaurechtsbestellungen für Sportzwecke sind die Erbbaurechtskonditionen angemessen. &n bsp; Maßstab 1:2000 Gemarkung: Oberrad; Flur: 10; Flst.: 89/1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Februar 2002 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.04.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 10 · 15.03.2002
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 23.04.2002
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 25.04.2002
TO II, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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