Modernisierung von Sportanlagen - Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld und Umwandlung der Tennenlaufbahn in eine Tartanlaufbahn…
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Modernisierung von Sportanlagen - Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld und Umwandlung der Tennenlaufbahn in eine Tartanlaufbahn hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Am Römerhof
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Modernisierung der Sportanlage Am Römerhof durch die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld und die Umwandlung der Tennenlaufbahn in eine Tartanlaufbahn. Ziel ist es, den Frankfurter Football Vereinen eine geeignete Heimspielstätte zu bieten und die Nutzungsmöglichkeiten für den Schulsport zu verbessern.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Umgestaltung der Sportanlage Am Römerhof wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 4.025.055,68 € zugestimmt.
- Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
- Die Finanzierung von 4.025.055,68 € für die beiden Maßnahmen (Umwandlung des Naturrasens in ein Kunstrasenspielfeld und Umwandlung der Tennen- in eine Tartanlaufbahn) stellen investive Kosten dar. Die Kosten werden aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogrammes ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363) finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar.
- Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 201.252,78 € als auch mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe von insgesamt 30.187,92 € zu rechnen ist.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Sportart American Football längerfristig in der Sportlandschaft der Stadt Frankfurt zu etablieren und den Frankfurter Football Vereinen einen modernen Kunstrasenplatz als Heimspielstätte zur Verfügung zu stellen.
Da aufgrund der Spielfeldgröße und -ausstattung nicht alle Sportanlagen für American Football geeignet sind, ist vorgesehen, die Sportanlage Am Römerhof entsprechend zu ertüchtigen und umzubauen. Das Naturrasenspielfeld hat keinen fachgerechten Aufbau.
Die Anlage wird in ein Kunstrasenspielfeld für die Hauptnutzung American Football umgebaut. Die Rundlaufbahn erhält einen Belag aus Tartan und die vorgesehenen leichtathletischen Anlagen (Weitsprung und Kugelstoß) sind im Randbereich integriert. Die Nutzung erfolgt im Rahmen des Schulsports. Im Segment Süd ist ein Soccercourt mit Banden- und Ballfangsystem in Kunstrasen und im Segment Nord ein Multifunktionsspielfeld geplant.
Innerhalb der Laufbahn wird eine Asphaltlaufbahn für Skater etc. eingebaut.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass Frankfurt am Main als Spielort für Spiele der NFL ausgewählt wurde und diese Events in eine lebendige American Football Community eingebettet waren, ist die Errichtung eines speziellen Kunstrasenspielfeldes zu befürworten.
Seit 30 Jahren suchen die Vereine, die in Frankfurt die Sportart American Football ausüben, eine geeignete Trainings- und Spielstätte für seine Jugend- und Herrenmannschaften. Die bisherige Nutzung des Naturrasenspielfeldes ist für einen ganzjährigen Spielbetrieb nicht geeignet.
B. Alternativen
Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad, im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vierfach längere Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.
C. Lösung
Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass ein entsprechender Neubau als Kunstrasenplatz notwendig ist, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten.
Die genannte Sportanlage erfüllt die Voraussetzungen für den Bau dieses speziellen Kunstrasen-spielfeldes.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 4.025.055,68 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 4.025.055,68 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben: keine:
b) Sachkosten
wie z. Bsp. Kosten für
- Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege
- Verwaltungskosten
- Steuern, Abgaben und Versicherungen
- Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom
- Bedienung, Wartung und Inspektion
- Verkehrs- u. Grünflächen
- Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung:
Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,5% auf 4.025.055,68 €: 2) werden mit insgesamt 30.187,92 € erwartet.
2. Abschreibung:
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 4.025.055,68 €) von 201.252,78 € erwartet
| 5. Jahreserträge: | |
| Gebühren, Entgelte und dgl. | keine |
| 6. Leistungen Dritter: | |
| Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. | keine |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine
8. Sonstiges:
Anlage 1_Erlaeuterungsbericht (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Kostenberechnung_Baunebenkosten (nicht öffentlich - ca. 19 KB) Anlage 3_Kostenberechnung_Ingenierbuero (nicht öffentlich - ca. 218 KB) Anlage 4_Kostenberechnung_Deckblatt (nicht öffentlich - ca. 7 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 293 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.05.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen 1 GRÜNE, 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)