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Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 245

Betreff: Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg -

  1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2017, § 942 (NR 219) I.
  2. Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichs-weg in Frankfurt am Main - Gallus ist der Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg -
  3. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereichs des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 26.10.2017 zum Aufstellungsbeschluss. I.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, im Plangebiet ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil zu entwickeln. Damit soll der besonderen Lagegunst zwischen Hauptbahnhof und Messe sowie dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 556 Ä - Messeviertel/ Hemmerichsweg -
  5. Änderung liegt im Frankfurter Stadtteil Gallus und umfasst eine Fläche von 4,2 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Hohenstaufenstraße, im Westen an die Ludwigstraße, im Süden an die Mainzer Landstraße und im Osten an die Friedrich-Ebert-Anlage. Anlass, Erfordernis und Ziele Das Plangebiet zeichnet sich durch die zentrale Lage zwischen dem Frankfurter Hauptbahnhof und der Frankfurter Messe aus und bietet mit dem Leerstand des ehemaligen Polizeipräsidiums (im Umfang von rund 1,5 Hektar) ein hohes Potenzial für die Innenentwicklung beziehungsweise städtebauliche Neuordnung. Dieser Leerstand besteht seit dem Jahr 2002 und das geltende Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichsweg (rechtsverbindlich seit dem Jahr 2001) hat nicht zu einer städtebaulichen Weiterentwicklung geführt; die ursprünglichen Ziele für diesen Abschnitt des Bebauungsplans wurden insbesondere auf den zentralen Grundstücken des ehemaligen Polizeipräsidiums Frankfurt nicht erreicht. Der besonderen Lagegunst am Platz der Republik, als Bindeglied zwischen Hauptbahnhof und Messe, wird dieser Stillstand nicht gerecht. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen haben sich seit dem Jahr 2001 verändert. Frankfurt am Main hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Nach aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen wird die aktuelle Einwohnerzahl von über 736.000 Einwohnern (Stand 30.06.2017) bis 2030 auf rund 810.000 und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen. Der steigenden Nachfrage soll mit neuen Angeboten für Wohnraum begegnet werden. Mit einer Anpassung des Planungsrechts kann auch das vorliegende Plangebiet einen höheren Beitrag zur Wohnraumschaffung als nach dem geltenden Planungsrecht leisten. Für den im Gebiet zulässigen Wohnungsbau wird dabei ein Anteil von 30% der Flächen im geförderten Wohnungsbau gefordert. Gleichzeitig ist das Areal auch weiterhin als innerstädtischer Büro-, Dienstleistungs- und Hotelstandort geeignet und gefragt. Besonderes Augenmerk liegt insgesamt auf einer ausgewogenen Nutzungsmischung mit belebenden Nutzungen in den Erdgeschossen und deren Zuordnung zu den öffentlichen Räumen. Die vorhandene Falkschule ist in der aktuellen Schulentwicklungsplanung als weiterführender Schulstandort bestätigt und benötigt in dieser Funktion Erweiterungsflächen, insbesondere für eine Turnhalle einschließlich der notwendigen Nebennutzungen. Die Änderung des Bebauungsplans soll diese Bedarfe und gegebenenfalls weitere berücksichtigen. Außerdem sieht der, von der Stadtverordnetenversammlung zuletzt 2008 fortgeschriebene, Hochhausentwicklungsplan neben der noch nicht realisierten, aber nach geltendem Planungsrecht zulässigen Hochhausbebauung im Blockinnenbereich des ehemaligen Polizeipräsidiums (Höhe 145 Meter) einen weiteren Hochhausstandort (Höhe 130 Meter) am Standort der bestehenden Kindertageseinrichtung an der Hohenstaufenstraße vor. Diese Hochhauskonzeption soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes überprüft und bei Bedarf weiter entwickelt werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt den südöstlichen, größeren Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes als "Gemischte Baufläche - Bestand" dar. Im Nordwesten ist der Bereich als "Fläche für den Gemeinbedarf - Bestand" und als "weiterführende Schule" dargestellt. Im unteren Teil des Geltungsbereichs verläuft eine "Schienenhauptverkehrsstrecke - geplant". Diese Schienenhauptverkehrsstrecke ist inzwischen als Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 in das Europaviertel planfestgestellt und befindet sich in der Umsetzung. Die mit der Änderung des Bebauungsplans verbundenen Ziele können als, an die Entwicklungsziele des Regionalplans Südhessen / RegFNP 2010, angepasst angesehen werden. Der am 08.05.2001 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichsweg setzt für den überwiegenden Teil des Änderungsbereichs ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,5 mit geschlossener Bebauung und maximal sechs Vollgeschossen fest. Auf dem Grundstück des ehemaligen Polizeipräsidiums ist ein Baufenster mit einer Gebäudehöhe von maximal 145 Meter und einer maximalen Geschossfläche von 65.000 m2 festgesetzt. Das planungsrechtlich gesicherte Kerngebiet umfasst im nördlichen Teil des Plangebiets auch ein Kirchengebäude und eine Kindertageseinrichtung in kirchlicher Trägerschaft sowie im südlichen Bereich entlang der Mainzer Straße eine kleinteilige Blockrandbebauung mit Wohnnutzung sowie ein Hotel und Bürogebäude. Das Grundstück der bestehenden Falkschule ist als Fläche für den Gemeinbedarf -Schule- und das Grundstück des bestehenden Umspannwerks als Versorgungsfläche (Elektrizität) gesichert. Für die Erreichbarkeit des Umspannwerks sind Flächen für ein Leitungs- bzw. ein Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt und es ist eine Wegeverbindung auf mittiger Höhe des Baublocks ausgehend von der Ludwigstraße hin zur Friedrich-Ebert-Anlage festgesetzt. Das Gebäude der Falkschule und die Gebäudeteile des ehemaligen Polizeipräsidiums entlang der Friedrich-Ebert-Anlage stehen unter Denkmalschutz. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 556 werden bei Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 556 Ä in dessen räumlichen Geltungsbereich außer Kraft treten. Konzept Die städtebauliche Grundkonzeption einer Blockrandbebauung mit einer gemischten Nutzung wird weiter verfolgt. Testentwürfe und Anfragen verschiedener Projektentwickler haben gezeigt, dass ein höherer Wohnanteil städtebaulich vertretbar und immobilienwirtschaftlich sinnvoll erscheint. Damit begegnet die Planung der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Frankfurt am Main und die gewollte städtebauliche Weiterentwicklung kann initiiert werden. Dabei sollen 30% der zulässigen Wohnungen im geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Die zukünftig zulässige, maximale Geschossfläche soll sich am geltenden Planungsrecht orientieren. Dies ist aus den städtebaulichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des in unmittelbarer Nähe befindlichen östlichen Teils des Europaviertels beziehungsweise des Gallus begründet und hier insbesondere aus dem verkehrlichen Erschließungskonzept zum Bebauungsplan Nr.
  6. Die planungsrechtlich zulässige Baumasse kann im Plangebiet neu verteilt werden. Die Aussagen des Hochhausentwicklungsplanes zu einem weiteren Hochhausstandort werden geprüft. Das Plangebiet ist mit den vorhandenen und zukünftigen U-Bahn-Linien sowie den vorhandenen Straßenbahn- und Buslinien hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Eine mögliche innere Straßenerschließung des Baublocks soll durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans gewährleistet werden und Zufahrtsbereiche zu den erforderlichen Stellplätzen beziehungsweise zu den Tiefgaragen sind zu definieren. Dabei ist im südlichen Teil des Plangebiets der Verlauf der unterirdischen Baukörper der Bahnanlagen zu berücksichtigen. Für die Ermittlung der erforderlichen Stellplätze ist die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main maßgeblich, die die Herstellungspflicht im Plangebiet auf 70% beschränkt. Die notwendige soziale Infrastruktur (zum Beispiel Kita- und Schulplätze) für eine zusätzliche Wohnbebauung wird ermittelt und nachgewiesen. Die dafür notwendigen Flächen werden im Bebauungsplan gesichert und in dem Zuge wird auch der bereits angemeldete Bedarf zusätzlicher Flächen für die Falkschule geprüft. Anlage 1_Lageplan (ca. 2,9 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2018, NR 489

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Januar 2017NRNR 219Bebauungsplan für die Fläche „Altes Polizeipräsidium“STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 8. Dezember 2017Sie sind hier
    MM 245Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Magistratsvortrag
  3. 19. Januar 2018NRNR 489Änderung des Bebauungsplans Nr. 556STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 245 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 489 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
AfD (M 245 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 245 = Ablehnung, NR 489 = Annahme mit Änderung bei Ziff.1.: statt "50%" jetzt "80% Sozialwohnungen 1. Förderweg")
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 489); BFF (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 245 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 245 = Ablehnung, NR 489 = Annahme mit Änderung bei Ziff.1.: statt "50%" jetzt "80% Sozialwohnungen 1. Förderweg")

OBR 1
Sitzung 18 · 23.01.2018
TO I, TOP 36
Angenommen
1. Der Vorlage M 245 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 489 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUGrüne1 FDPFraktionslos
Ablehnung:
Linke1 FDPÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDU1 GrüneFDP
Ablehnung:
1 GrüneLinkeÖkoLinX-ARLFraktionslos
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, 1 FDP und fraktionslos gegen LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Kenntnis); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 30.01.2018
TO II, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 245 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 489 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFF
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 489); BFF (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 01.02.2018
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 245 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 489 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Pawlik, Baier und Zieran dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER weitere 3:30 Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen haben.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLFrankfurter
Enthaltung:
BFF
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 489); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Änderung bei Ziffer 1.: statt "50 %" jetzt "80 % Sozialwohnungen 1. Förderweg") Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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