Änderung des Bebauungsplans Nr. 556
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 556 wird dahingehend geändert, dort ausschließlich Wohnungsbau, mit einem Anteil von 100 Prozent geförderten Wohnungsbau (50 Prozent Sozialwohnungen) zu ermöglichen.
- Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude des alten Polizeipräsidiums müssen für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Deshalb soll im Dialog mit den Frankfurter*innen eine Planungswerkstatt eingerichtet werden, um Ideen für die Nutzung zu entwickeln und zu planen. Begründung: In Frankfurt herrscht ein erheblicher Mangel an Flächen für Wohnungsbau. Da sich mehr als 10.000 Menschen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung befinden, muss die Stadt Frankfurt jede Möglichkeit nutzen, um Bauland für den Bau von Sozialwohnungen zu gewinnen. Das alte Polizeipräsidium bietet hierfür eine geeignete Fläche in zentraler Lage zwischen dem Frankfurter Hauptbahnhof und der Frankfurter Messe. Der Bedarf an Wohnraum in Frankfurt besitzt weitaus größere Priorität als ein weiterer innerstädtischer Büro-, Dienstleistungs- und Hotelstandort. Um die Entstehung von bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten muss sich die Stadt Frankfurt weiterhin darum bemühen das alte Polizeipräsidium vom Land Hessen zu erwerben. Das Grundstück wird danach der ABG Frankfurt Holding GmbH zum Wohnungsbau im Erbbaurecht überlassen, mit der Vereinbarung, dort ausschließlich geförderten Wohnraum entstehen zu lassen (davon 50 Prozent Sozialwohnungen). Um die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude des alten Polizeipräsidiums für die Öffentlichkeit zu erhalten und nutzbar zu machen, sollen eine Planungswerkstatt eingerichtet werden, um im Dialog mit den Frankfurter Bürger*innen Ideen für die Nutzung zu entwickeln und zu realisieren.
Inhalt
Antrag vom 19.01.2018, NR 489
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 556 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 556 wird dahingehend geändert, dort ausschließlich Wohnungsbau, mit einem Anteil von 100 Prozent geförderten Wohnungsbau (50 Prozent Sozialwohnungen) zu ermöglichen.
- Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude des alten Polizeipräsidiums müssen für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Deshalb soll im Dialog mit den Frankfurter*innen eine Planungswerkstatt eingerichtet werden, um Ideen für die Nutzung zu entwickeln und zu planen. Begründung: In Frankfurt herrscht ein erheblicher Mangel an Flächen für Wohnungsbau. Da sich mehr als 10.000 Menschen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung befinden, muss die Stadt Frankfurt jede Möglichkeit nutzen, um Bauland für den Bau von Sozialwohnungen zu gewinnen. Das alte Polizeipräsidium bietet hierfür eine geeignete Fläche in zentraler Lage zwischen dem Frankfurter Hauptbahnhof und der Frankfurter Messe. Der Bedarf an Wohnraum in Frankfurt besitzt weitaus größere Priorität als ein weiterer innerstädtischer Büro-, Dienstleistungs- und Hotelstandort. Um die Entstehung von bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten muss sich die Stadt Frankfurt weiterhin darum bemühen das alte Polizeipräsidium vom Land Hessen zu erwerben. Das Grundstück wird danach der ABG Frankfurt Holding GmbH zum Wohnungsbau im Erbbaurecht überlassen, mit der Vereinbarung, dort ausschließlich geförderten Wohnraum entstehen zu lassen (davon 50 Prozent Sozialwohnungen). Um die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude des alten Polizeipräsidiums für die Öffentlichkeit zu erhalten und nutzbar zu machen, sollen eine Planungswerkstatt eingerichtet werden, um im Dialog mit den Frankfurter Bürger*innen Ideen für die Nutzung zu entwickeln und zu realisieren.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 24.01.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2017MM 245Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 19. Januar 2018Sie sind hierNRNR 489Änderung des Bebauungsplans Nr. 556STVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 489); BFF (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 245 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 245 = Ablehnung, NR 489 = Annahme mit Änderung bei Ziff.1.: statt "50%" jetzt "80% Sozialwohnungen 1. Förderweg")
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, 1 FDP und fraktionslos gegen LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Kenntnis); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 489); BFF (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 489); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Änderung bei Ziffer 1.: statt "50 %" jetzt "80 % Sozialwohnungen 1. Förderweg") Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)