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Bebauungsplan für die Fläche „Altes Polizeipräsidium“

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Begründung

Polizeipräsidium" Das Gebäude des alten Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage steht seit 2003 leer und verkommt zusehends. Die Zukunft des Objektes ist weiterhin unklar, nachdem das Land Hessen als Eigentümer des Gebäudes über einen längeren Zeitraum erfolglos versucht hat, einen Käufer zu finden. Das Gebäude befindet sich in einem besonders exponierten Bereich zwischen Hauptbahnhof und Messe - sowohl im Hinblick auf die Lage als auch auf den Flächenbedarf in der Stadt ist es nicht vertretbar, das Areal weiterhin über einen längeren Zeitraum ungenutzt zu lassen. Der aktuelle Bebauungsplan sieht für diese Fläche ein bis zu 145 Meter hohes Hochhaus im Hof und den Erhalt des teilweise denkmalgeschützten Altbaus vor. Darüber hinaus könnten auf dem gesamten Areal zwischen Hohenstaufenstraße, Ludwigstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert-Anlage auch Büros und Wohnungen mit zugehöriger Infrastruktur entstehen, falls sich Investoren mit einem überzeugenden Konzept finden. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den aktuellen Bebauungsplan B 556 weiter zu entwickeln bzw. zu ändern, um den heutigen Bedürfnissen der Stadtentwicklung an diesem zentralen Standort besser zu entsprechen und die Chancen einer Realisierung zu erhöhen. So soll geprüft werden, inwieweit auf Teilen des Areals Wohnungsbau und auch Flächen für Kindertageseinrichtungen und Schulen ermöglicht werden können. Der bisher nach dem Hochhaus Rahmenplan hier vorgesehene Standort ist zu überprüfen.

Inhalt

Antrag vom 19.01.2017, NR 219

Betreff: Bebauungsplan für die Fläche "Altes Polizeipräsidium" Das Gebäude des alten Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage steht seit 2003 leer und verkommt zusehends. Die Zukunft des Objektes ist weiterhin unklar, nachdem das Land Hessen als Eigentümer des Gebäudes über einen längeren Zeitraum erfolglos versucht hat, einen Käufer zu finden. Das Gebäude befindet sich in einem besonders exponierten Bereich zwischen Hauptbahnhof und Messe - sowohl im Hinblick auf die Lage als auch auf den Flächenbedarf in der Stadt ist es nicht vertretbar, das Areal weiterhin über einen längeren Zeitraum ungenutzt zu lassen. Der aktuelle Bebauungsplan sieht für diese Fläche ein bis zu 145 Meter hohes Hochhaus im Hof und den Erhalt des teilweise denkmalgeschützten Altbaus vor. Darüber hinaus könnten auf dem gesamten Areal zwischen Hohenstaufenstraße, Ludwigstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert-Anlage auch Büros und Wohnungen mit zugehöriger Infrastruktur entstehen, falls sich Investoren mit einem überzeugenden Konzept finden. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den aktuellen Bebauungsplan B 556 weiter zu entwickeln bzw. zu ändern, um den heutigen Bedürfnissen der Stadtentwicklung an diesem zentralen Standort besser zu entsprechen und die Chancen einer Realisierung zu erhöhen. So soll geprüft werden, inwieweit auf Teilen des Areals Wohnungsbau und auch Flächen für Kindertageseinrichtungen und Schulen ermöglicht werden können. Der bisher nach dem Hochhaus Rahmenplan hier vorgesehene Standort ist zu überprüfen. Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 245 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.01.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Januar 2017Sie sind hier
    NRNR 219Bebauungsplan für die Fläche „Altes Polizeipräsidium“
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 8. Dezember 2017MM 245Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 24.01.2017
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage NR 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFDPBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 128) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 148) und BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten bleibt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 26.01.2017
TO I, TOP 11
Angenommen
Punkt 3: a) Der Vorlage NR 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Baier, Pawlik, Zieran, Müller, Stock und Kliehm sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Vorlage NR 128 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Baier, Pawlik, Zieran, Müller, Stock und Kliehm sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 148 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Baier, Pawlik, Zieran, Müller, Stock und Kliehm sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 3. a) Der Vorlage NR 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Dr. Kößler, Tafel-Stein, Baier, Pawlik, Zieran, Müller, Stock und Kliehm sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFDPBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 128), FDP (= Annahme im Rahmen NR 148), BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten bleibt) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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