Änderung des Personalgestellungsvertrages vom 01.04.2004 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Personalgestellungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH zu ändern, um umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Änderung sieht vor, dass die Personalgestellung unentgeltlich erfolgt, was zu einer Reduzierung der Zuschüsse an die GmbH führen wird.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25.03.2004 (§ 7062) dem Personalgestellungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH zugestimmt hat.
- Dem beigefügten Entwurf des Änderungsvertrages zum Personalgestellungsvertrag wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Vermeidung von umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Nach einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2023 war zu prüfen, ob die bisherige entgeltliche Personalgestellung zwischen dem Restamt Städtische Bühnen und der Städtischen Bühnen GmbH ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig ist. Die Prüfung hat hierbei ergeben, dass dies der Fall wäre. Eine Umsatzbesteuerung könnte jedoch vermieden werden, wenn die Gestellung unentgeltlich erfolgt. Die Städtische Bühnen Frankfurt am Main wird durch die Stadt Frankfurt am Main bereits bezuschusst.
Die Stadt Frankfurt am Main hat hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Unentgeltlichkeit zur Erlangung einer Rechtssicherheit beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zur Umsatzsteuer gestellt.
Das Finanzamt teilte im Ergebnis mit Schreiben vom 19.10.2022 verbindlich mit, dass die unentgeltliche Personalgestellung nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Personalgestellungsvertrag regelt jedoch im § 12, dass die Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH sämtliche Kosten, die durch den Einsatz der personalgestellten Beschäftigten entstehen, erstattet.
Das Finanzamt teilte deshalb weiter mit, dass die Nr. 2 und 3 des § 12 des Personalgestellungsvertrages, welche die gegenwärtige Entgeltlichkeit regeln, gestrichen werden sollen und die Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart werden soll.
§ 12 des Personalgestellungsvertrages lautet bislang:
§ 12
Abrechnung
- Für die Personalgestellung erhält die Stadt von der GmbH keine finanziellen Leistungen im Sinne der Vorschriften der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
- Die GmbH ist verpflichtet, der Stadt sämtliche Kosten, die durch den Einsatz der personalgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen, zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere die jeweiligen Bruttolohnzahlungen und Bruttogehaltszahlungen zzgl. Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung und sonstiger Lohnnebenkosten, Weiterbildungs- und Qualifizierungskosten sowie die für die Erbringung der Abrechnung und Personalbetreuung entstehenden Aufwendungen.
- Die GmbH stellt der Stadt die gemäß Abs. 2 zu erbringenden Leistungen monatlich jeweils zum tariflichen/arbeitsvertraglichen Auszahlungszeitpunkt der Gehälter/Löhne zur Verfügung. § 12 des Personalgestellungsvertrages soll nach der Änderung lauten: § 12 Abrechnung
- Für die Personalgestellung erhält die Stadt von der GmbH keine finanziellen Leistungen im Sinne der Vorschriften der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
- Die Personalgestellung erfolgt unentgeltlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Es entstehen keine Kosten, da ab 01.01.2023 der Zuschuss an die Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH in Höhe der entfallenden Kostenerstattungen reduziert werden soll.
Anlage 1 (ca. 12 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION