Sportanlage Bergen - Am Landgraben - Abriss und Neubau eines Umkleidegebäudes hier: Raumprogramm und Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 191
Betreff:
Sportanlage Bergen - Am Landgraben - Abriss und Neubau eines Umkleidegebäudes hier: Raumprogramm und Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2005, § 9945 (M 169)
- Dem Abriss und dem Neubau des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Bergen – Am Landgraben – wird entsprechend dem Raumprogramm und der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt.
Die Kostenberechnung schließt mit 456.000,00 € netto ( 529.000,00 € brutto ) ab.
Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 456.000,00 € netto werden bewilligt.
- Die Maßnahme wird aus Mitteln des Investitionsprogramms 2005/2006 und des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2005/2006 unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) finanziert.
Ein erster Mittelabfluss wird in 2006 mit 150.000,00 € unterstellt, die Maßnahme wird in 2007 abgeschlossen sein.
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Vermögenshaushalt bei der Produktgruppe 21. 15 nachzuweisen.
Die Verbuchung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist auf dem entsprechenden Steuerkonto vorzunehmen.
- Es dient zu Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 36.480,00 € ( 2,5% Abschreibung = 11.400,00 € und 5,5% kalk. Zinsen = 25.080,00 € ) zu rechnen ist.
Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung:
A. Zielsetzung:
Auf der Sportanlage Bergen – Am Landgraben – führt der Fußballsportverein 1910 Bergen e.V. mit insgesamt 103 Mitgliedern ( Stand: Juni 2006 ), davon 31 Kinder und Jugendliche, seinen gesamten Übungs- und Wettkampfbetrieb durch. Mit Beginn der Fußballsaison 2006/2007 wird der Fußballverein FC Italia Enkheim mit 65 Mitgliedern, derzeit keine Kinder und Jugendliche, in Spielgemeinschaft mit dem FSV Bergen 1910 e.V. auf der Sportanlage trainieren und auch seine Punktspiele austragen, mit dem Ziel, in absehbarer Zeit mit dem FSV Bergen 1910 e.V. zu fusionieren.
Die Sportanlage wurde im Rahmen des Grenzänderungsvertrages im Jahre 1978 von der Stadt Frankfurt am Main übernommen. Das Umkleidegebäude befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Die vorhandenen Räume entsprechen weder in ihrer Anzahl, noch in ihrer Größe und Anordnung den heutigen sportlichen Anforderungen.
B. Alternativen
Eine Sanierung scheidet aus, da das alte Gebäude städtischen Baustandards nicht mehr genügt und die Bausubstanz zu schlecht ist. Der Neubau auf der Grundlage des beigefügten Raumprogramms entspricht den zuletzt errichteten Umkleidegebäuden auf städtischen Sportanlagen.
C. Lösung
Das dargestellte Raumprogramm des Neubaues von insgesamt 175,36 qm trägt den heutigen Anforderungen an ein Funktionsgebäude einer Sportanlage Rechnung. Dieses Raumprogramm fand bereits bei anderen errichteten Funktionsgebäuden Anwendung und hat sich bewährt. Das Gebäude wird in einer Modulbauweise errichtet, die im Kern aus jeweils zwei Umkleideräumen mit dazwischen liegenden Duschen und Innentoiletten besteht. Es ist ein Schiedsrichterraum eingeplant, ein Geräteraum wird mit den erforderlichen Anschlüssen versehen, so dass dieser Raum im Bedarfsfall als zweiter Schiedsrichterraum nachgerüstet werden kann.
D. Kosten
Als Folgekosten sind nach Abschluss der Baumaßnahme nur kalkulatorische Kosten
(Abschreibung = 2,5% und Verzinsung = 5,5% = insgesamt 36.480,00 €) zu erwarten.
Zusätzliche personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht.
Anlage Kostendeckbl att (nichtöffentlich - ca. 416 KB) Anlage Raumprogramm (ca. 14 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.11.2006, NR 186
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2006Sie sind hierMM 191Sportanlage Bergen - Am Landgraben - Abriss und Neubau eines Umkleidegebäudes hier: Raumprogramm und Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 1. November 2006NRNR 186Wie ist der Stand bei der Abarbeitung der Prioritätenliste für die Sanierung von Sportanlagen?STVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD (= Annahme); CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 191 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (M 191 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L.