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Erhaltungssatzung Nr. 49 - Frankfurt am Main - Westend III hier: Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens

Vorlagentyp: M
10 SitzungenAbgelehnt
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 186

Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 49 - Frankfurt am Main - Westend III hier: Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2015, § 5645 Ziff. 1 (M 223) Das Erhaltungssatzungsverfahren Nr. 49 - Frankfurt am Main - Westend III - ist einzustellen.

Begründung: Für das Gebiet "Westend III" in Frankfurt am Main hat die Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015 einen Aufstellungsbeschluss für eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB gefasst. Die Abgrenzung erfolgte auf einer ersten Einschätzung, dass in diesem Bereich ein Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eventuell gefährdet sein könnte. In einem weiteren Schritt wurden Datenbestände eines kleinräumigen Monitorings hinzugezogen. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wurden dann für das Gebiet vertiefende städtebauliche und sozialräumliche Untersuchungen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass für das Gebiet "Westend III" die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB derzeit nicht gegeben sind. Das im Aufstellungsbeschluss festgelegte Gebiet umfasst den östlichen Teilraum des Stadtbezirks 110 sowie den südöstlichen Teilraum des Stadtbezirks 191. Das durch die Eschersheimer Landstraße, die Bremer Straße bzw. den Reuterweg und die Bockenheimer Anlage stadträumlich abgegrenzte Gebiet ist wohnungsstrukturell weitgehend homogen und stellt einen einheitlichen Sozialraum dar. Der Gesamtwohnungsbestand des 0,37 km2 großen Gebiets umfasst rund 3.500 Wohneinheiten mit ca. 5.700 Einwohnern. Informations- und Datengrundlage zur Bewertung der Anwendungsvoraussetzungen einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet sind die Ergebnisse der "Pilotstudie zu den Anforderungen an ein kleinräumiges Monitoring in Frankfurt am Main" (2016) für die Stadtbezirke 110 und 191 und eine baulich-städtebauliche Bewertung des Gebiets vom Mai 2016. Aufwertungspotenziale und Aufwertungsdruck im Wohnungsbestand des Gebiets Der Wohnungsbestand in dem Gebiet "Westend III" weist, im gesamtstädtischen Vergleich, nur ein geringes Aufwertungspotenzial auf. Die in der Pilotstudie durchgeführte Analyse verschiedener Aufwertungsindikatoren weist mit Clusterwerten von -0,1 bzw. -0,2 Ausprägungen unterhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts (Clusterwert 0) auf. Der Wohnungsbestand befindet sich überwiegend in einem guten bis sehr guten Unterhaltungszustand. Eine Vielzahl ausgebauter Dachgeschosse und Mansarden sowie Fahrstuhl und Balkonanbauten zeigen, dass in den letzten Jahren erhebliche bauliche Investitionen auch in die Qualifizierung der Bestände erfolgt sind. Im Rahmen der Vor-Ort-Aufnahme konnten nur sehr wenige Gebäude in dem Gebiet mit Instandhaltungsrückstau ermittelt werden. Die Angebotsmieten von über 15 €/m2 (Median, Stand 2013) sind ein Indikator für die besondere Attraktivität des Wohnungsbestands und bieten nur noch wenig Spielraum für weitere rentierliche Modernisierungsaktivitäten. Mit einer Steigerung der Angebotsmieten um mehr als ein Drittel zwischen 2006 und 2013 sind Erhöhungsspielräume bereits weitgehend ausgeschöpft. Über 35 % des Mietwohnungsbestandes wurde bereits umgewandelt. Die Kaufpreise für Wohneigentum in dem Gebiet sind zwischen 2007 und 2013 um ca. 75 % gestiegen. In dem Zeitraum hat ca. 15 % des Eigentumswohnungsbestandes den Eigentümer gewechselt. Der Anteil an Kleinwohnungen (1- bis 2-Zimmer) beträgt in dem Gebiet 20 % (2013), sodass nur noch geringe Aufwertungspotenziale aus Wohnungszusammenlegungen zu erwarten sind. "Westend III" stellt sich auf Grundlage der vorstehenden Befunde und den wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen insgesamt zwar als ein Gebiet dar, in dem wegen der starken Nachfrage auf dem lokalen Immobilienmarkt immer noch ein Aufwertungsdruck (Clusterwerte der Pilotstudie 4,3 bzw. 3,0) besteht, in dem jedoch in den letzten Jahren die Aufwertungspotenziale im Mietwohnungsbestand weitgehend ausgeschöpft wurden. Verdrängungsgefahr Die Verdrängungsgefahr der Wohnbevölkerung durch bauliche Aufwertungsprozesse in dem Gebiet "Westend III" wurde in der Indikatorenanalyse der Pilotstudie mit Clusterwerten von -5,6 bzw. -7,4 als sehr gering bewertet. Anhand der Entwicklungsdaten der Indikatorenanalyse können in dem Gebiet sozialstrukturelle Veränderungen nachgewiesen werden, die durch die bauliche Aufwertung und die Umwandlung von Mietwohnungen in den letzten Jahren bewirkt wurden. Entwicklungstendenz der sozialen Segregation ist insbesondere der Austausch wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Haushalte gegen Einwohner mit höheren Einkommen. Der Anteil an der Erwerbsbevölkerung hat zu- und der Anteil der Empfänger staatlicher Transferleistungen abgenommen. Bei einem hohen Wanderungsvolumen hat sich die Bevölkerung etwas verjüngt, die durchschnittliche Wohndauer ist deutlich zurückgegangen. Im Ergebnis weist die Bevölkerung des Gebiets im Vergleich zur Gesamtstadt im Durchschnitt einen hohen sozialen Status auf: - sie verfügt mit ca. 5.100 € (2013 Median) über ein sehr hohes Bruttoarbeitsentgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Gesamtstadt 3.600 €), der Einkommenszuwachs betrug seit 2007 ca. 19 %, - der Anteil Geringverdiener (Haushaltseinkommen unter 1.100 €) liegt bei 10 % (Gesamtstadt 13 %) und ist seit 2007 um 9 %-Punkte zurückgegangen, - der Anteil an Kindern unter 15 Jahren, die Existenzsicherungsleistungen beziehen (Kinderarmut), an den Kindern unter 15 Jahren insgesamt liegt bei 3 % (Gesamtstadt 20 %), - der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit liegt bei 23 % (Gesamtstadt 28 %). Zusammenfassende Bewertung der erhaltungsrechtlichen Anwendungsvoraussetzungen Zwingende Voraussetzung zur Anwendung des Erhaltungsrechts ist der Nachweis eines Aufwertungspotenzials im Wohnungsbestand, durch dessen Nutzung die Verdrängung relevanter Anteile der Gebietsbevölkerung zu befürchten ist und hierdurch städtebauliche Nachteile erwartet werden müssen. Nach den vorstehenden Befunden ist der Wohnungsbestand im Gebiet "Westend III" durch Umwandlung und bauliche Investitionen der vergangenen Jahre bereits in einem so erheblichen Maß aufgewertet, dass die diesbezüglichen Potenziale weitestgehend ausgeschöpft sind. Städtebauliche Nachteile im Sinne von notwendigen Investitionen in die Anpassung von Infrastruktureinrichtungen, der erforderlichen Bereitstellung von Ersatzwohnraum für exmittierte Bevölkerungsteile oder der Verstärkung von Segregationsprozessen in anderen Gebieten der Stadt mit nachfolgenden Investitionszwängen im sozialen Bereich sind aufgrund des geringen Umfangs des noch vorhandenen Aufwertungspotenzials nicht zu erwarten. Die sozialstrukturellen Daten der Wohnbevölkerung zeigen im Übrigen ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Mietzahlungsbereitschaft eines großen Teils der Bewohnerschaft mit den wohnungswirtschaftlichen Anforderungen. Städtebaulich relevante Auswirkungen aufgrund der Verdrängung einer geringen Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern sind nicht zu erwarten und können nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der vorstehenden Ergebnisse der vertiefenden Untersuchungen sind die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Westend III" derzeit nicht gegeben. Das Erhaltungssatzungsverfahren ist daher einzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2022 im OBR 2 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 2
Sitzung 27 · 26.11.2018
TO I, TOP 31
Beraten
a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 03.12.2018
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 11.12.2018
TO II, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 2
Sitzung 28 · 21.01.2019
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage M 186 wird bis zur Vorstellung des Themas im Ortsbeirat zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 21.01.2019
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 29.01.2019
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 26.02.2019
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 12 · 04.07.2022
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage M 186 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne1 FDPLinkeBFF
Ablehnung:
1 SPD1 FDP
Enthaltung:
CDU1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und BFF gegen 1 SPD und 1 FDP (= Annahme); CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

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