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Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Sachsenhausen-Süd) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 181

Betreff: Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (Sachsenhausen-Süd) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat I. Straßenbenennung Ortsbezirk 5 Stadtteil Sachsenhausen-Süd Stadtbezirk 332 Benennung von Straßen Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 847 - Rund um den Henninger Turm - gelegenen Verkehrsflächen sollen entsprechend den planerischen Festsetzung ausgebaut werden. Diese Erschließungsanlagen sind zu benennen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die im Lageplan dargestellte unbenannte Straße Nr. 8577 wird in "Am Henninger Turm", die unbenannte Straße Nr. 8578 in "Am Wassertempel" und die unbenannte Straße Nr. 8580 in "Am Felsenkeller" benannt. II. Den unter der Ziffer I vorgeschlagenen Benennungen wird zugestimmt.

Begründung: A. Zielsetzung: Die zu benennenden Verkehrsflächen dienen der Erschließung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 847 - Rund um den Henninger Turm - gelegenen Bauflächen. Den Benennungen liegt ein entsprechender Antrag des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu Grunde. B. Alternativen: Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen insbesondere von historischen Flur- und Gewannbezeichnungen, von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans, in dem die zu benennenden Straßen liegen, befand sich der Siloturm der Henninger Brauerei. Derzeit wird an gleicher Stelle in ähnlicher Form ein Wohnhochhaus gebaut. Der ehemalige Henninger Turm (1961-2013) galt als Wahrzeichen der Stadt Frankfurt a.M. Durch die Benennung in "Am Henninger Turm" soll an die lokale Historie dieses Ortes erinnert werden. Zum anderen befand sich am Hainer Weg/Ecke Wertheimer Straße der sogenannte "Wassertempel", der als Hochbehälter mit dem städtischen Wassernetz verbunden war. Den Wassertempel einschließlich der Seehofanlage verpachtete die Stadt ab 1902 an die Bierbrauerei-Gesellschaft vormals Heinrich Henninger & Söhne AG. Aus dem Wasser wurde auch Eis hergestellt und zur Kühlung in den "Felsenkellern" verwandt. Ein entsprechender Hinweis findet sich in den historischen Kartenwerken. Die vorgeschlagenen Namen "Am Henninger Turm", "Am Wassertempel" und "Am Felsenkeller" orientieren sich an lokale historische Gegebenheiten und dürften die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt a.M. sowie die Identifikation der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Henninger-Quartier herbeiführen. D. Kosten: Entfällt Anlage 1 (ca. 9,4 MB)Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.10.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Oktober 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2014 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 36 · 28.11.2014
TO I, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Ortsbeiratssitzung