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Verschieben des Halteverbots im Heinrich-Limpert-Weg auf Höhe der Ausfahrt der Gemeinde St. Wendel

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung des Ortsbeirats 5 zielt darauf ab, das Haltverbot im Heinrich-Limpert-Weg zu verschieben, um den Einsatzfahrzeugen mehr Raum zu bieten. Dies soll die Sicherheit bei der Befahrung des Bereichs gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 13.11.2026 antworten. Noch 17 Tage.Warum?

Hainer Weg — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das bestehende Haltverbot im Bereich der Ausfahrt der Gemeinde St. Wendel zum Heinrich-Limpert-Weg um einige Meter in Richtung Hainer Weg zu verschieben.

Begründung

Das bestehende Haltverbot im Bereich der Ausfahrt zum Heinrich-Limpert-Weg führt dazu, dass der für Einsatzfahrzeuge (insbesondere Rettungswagen und Feuerwehr) erforderliche Fahr- und Wendebereich eingeschränkt ist. Zur Gewährleistung einer sicheren und ungehinderten Befahrbarkeit wird daher angeregt, das bestehende Haltverbot in Richtung Hainer Weg zu verschieben. Hierdurch kann der notwendige Wendekreis vergrößert werden, ohne den räumlichen Umfang des Haltverbots zu erweitern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. August 2026OFOF 116/5Verschieben des Halteverbots im Heinrich-Limpert-Weg auf Höhe der Ausfahrt der Gemeinde St. WendelOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. August 2026Sie sind hier
    OMOM 485Verschieben des Halteverbots im Heinrich-Limpert-Weg auf Höhe der Ausfahrt der Gemeinde St. Wendel
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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