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Übertragung eines Grundstücks vom Liegenschaftsamt an die Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Am Martinszehnten

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 02.11.2015, M 178

Betreff: Übertragung eines Grundstücks vom Liegenschaftsamt an die Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main im Gewerbegebiet Am Martinszehnten Der Übertragung eines Grundstücks von der Stadt Frankfurt am Main - Liegenschaftsamt - in das Sondervermögen der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Grundstück: Josef-Eicher-Straße 17-21 Gemarkung Kalbach, Flur 6, Flurstück 47/5

Größe 14.338 m2

Werterstattung: 2.724.220,00 EUR (Wert EUR/m2 190,00 €) Für den Fall, dass das Grundstück innerhalb von 20 Jahren nach Vertragsabschluss zu dieser Übertragung von den Marktbetrieben weiterveräußert wird, wird ein dabei möglicherweise erzielter Mehrerlös hälftig zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Marktbetrieben aufgeteilt werden. Besondere Bedingungen: Haftungsausschluss für die Beschaffenheit der Grundstücke Kosten und Steuern: fallen nicht an Verrechnung: Sondervermögen Marktbetriebe, Produktgruppe 36.02 Ausgaben des Vermögensplans

Ertragskonto Amt 23

Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdefinition 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)

Begründung: Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Am Martinszehnten ist abgeschlossen. Das bisher noch nicht im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme vom Treuhänder FAAG vermarktete Grundstück wurde an das Liegenschaftsamt zurückgegeben. Es befindet sich direkt gegenüber dem im Eigentum der Marktbetriebe befindlichen Erbbaugrundstück des Frischezentrums (s. Anlage Lageplan). Die Marktbetriebe beabsichtigen durch den Erwerb des Grundstücks eine nachträgliche Besteuerung der noch vorhandenen Rücklage in Höhe von 1.274.875,49 EUR nach 6b EStG aus dem Verkauf eines Grundstücks im südlichen Honselldreieck im Jahr 2011 zu vermeiden. Der Kaufpreis entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert des Grundstücks. Mit dem Erwerb des Grundstücks kann eine Steuerbelastung in Höhe von rd. 500.000 EUR für die Marktbetriebe vermieden werden. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Eigenbetrieb stellt durch seine Betriebsverpachtung an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH die Vermarktung (auch Verkauf) des Grundstücks im Sinne der Stadt Frankfurt am Main sicher. Da es sich um eine innerstädtische Übertragung handelt, fallen keine Notar-, Gerichts- sowie Grunderwerbssteuerkosten an. Die Finanzierung des Kaufpreises ist in voller Höhe durch Eigenmittel der Marktbetriebe gesichert. Die Betriebskommission der Marktbetriebe hat dem Erwerb des Grundstücks in ihrer Sitzung am 06.07.2015 zugestimmt. Anlage _Lageplan (ca. 459 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 04.11.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. November 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.12.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 45 · 08.12.2015
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFREPStv. KrebsStv. OchsStv. Dr
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, und FDP; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) BFF, REP, AGP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

OBR 12
Sitzung 46 · 11.12.2015
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 15.12.2015
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und AGP; LINKE. (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 17.12.2015
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFREPStv. OchsStv. KrebsStv. Dr
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

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