Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen -
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.08.2010, M 163
Betreff: Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7859 (M 11)
- Den beigefügten Richtlinien " Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative- Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen" wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Vergabe von Zuschüssen zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative aus Mitteln des Ergebnishaushaltes der Stadt Frankfurt am Main, Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Kontengruppe 71 Zuweisungen und Zuschüsse erfolgt.
- Der Magistrat (Dezernent für Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz) wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen. Begründung: A. Zielsetzung Mit den Richtlinien zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative wird eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des am 25.03.2010 von den Stadtverordneten beschlossenen Programms "Leerstehende Räume für Kreative" geschaffen. Mit dem Beschluss wird der Magistrat beauftragt, für die Vergabe der Fördermittel eine Richtlinie zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit dieser Förderung soll ein Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Gebieten mit leer stehenden Erdgeschosszonen und anderen Leerständen geleistet werden. Die Förderung trägt damit zur Erweiterung des in Frankfurt am Main knappen preisgünstigen Raumangebots für Angehörige der Kreativwirtschaft bei. Die damit einhergehende Aufwertung des Straßenbildes und Nutzungsbelebung in den Quartieren und Stadteilen soll zur Steigerung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt führen. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit der Förderung der unrentierlichen Kosten der Instandsetzung und Modernisierung sowie kleinerer funktioneller Anpassungsmaßnahmen für den neuen Nutzungszweck von Leerständen sollen vor allem diejenigen Kosten finanziert werden, für die eine Refinanzierung über die Mieteinnahmen nicht in Frage kommt. Ohne eine Förderung besteht für die Eigentümer kein oder nur ein zu geringer Anreiz eine Instandsetzung und Modernisierung für eine möglicherweise nur vorübergehende Nutzung aus eigener Veranlassung vorzunehmen. Insofern kann die Fördermöglichkeit hier einen neuen Investitionsreiz anbieten. Für eine Förderung antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, letztere sofern der Eigentümer den Maßnahmen schriftlich zugestimmt hat. Die Mietermodernisierung ist insbesondere für diejenigen Fälle geeignet, in denen der Eigentümer der Maßnahme zustimmt, aber an der Durchführung selbst nicht interessiert oder dazu in der Lage ist. Förderungsvoraussetzung ist in jedem Fall ein abgeschlossener Mietvertrag über die leer stehenden Räumlichkeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Förderung dem Förderzweck entsprechend bedarfsgerecht vergeben wird, die Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden und die Räume nach Bezugsfertigkeit in Betrieb genommen werden. Eine Umlage der geförderten Kosten auf die Miete wird ausgeschlossen, insofern soll die Miete für die Dauer der Bindung die örtliche Marktmiete für unmodernisierten Gewerberaum nicht übersteigen. Aufgabe einer künftig von der Stadt beauftragten "Leerstandsagentur " ist es u.a. bei Mietvertragsverhandlungen zwischen Eigentümer und Mietinteressent zu vermitteln um Vermietungshemmnisse auszuräumen. Eine weitere Fördervoraussetzung besteht in der Angehörigkeit des Mieters zu einer der in Ziffer 2 der Richtlinie aufgeführten 11 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi, Forschungsbericht Nr.577, Februar 2009) anerkannten Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Zustimmung zur Branchenzugehörigkeit und Förderungswürdigkeit der Antragsteller erteilt das Kulturamt als die bei der Stadt Frankfurt zuständige Fachstelle im Benehmen mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Hierdurch sollen Fehlförderungen vermieden werden. Mit der Festlegung einer Obergrenze der förderungsfähigen Fläche sowie der Höhe der förderungsfähigen Kosten soll sichergestellt werden, dass die Kosten im Einzelfall in angemessenem Verhältnis zum Förderungszweck und der kurzen Bindungsdauer von 5 Jahren stehen. Die zur Verfügung stehenden Mittel können auf diese Weise breit gestreut werden. Mit der niedrigen Förderintensität korrespondiert die Vergabe der Förderung als Zuschuss. Aufgrund der Befristung des Programms steht eine Darlehensvergabe mit aufwendiger und langjähriger Darlehensverwaltung nicht im angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Mit der Festlegung städtebaulicher Vorrangegebiete für die Förderung sollen vor allem Synergieeffekte mit anderen städtischen Förderprogrammen und Planungen erzeugt werden. D. Kosten Im Planungszeitraum stehen in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Kontengruppe 71 Zuweisungen und Zuschüsse Haushaltsmittel in Höhe von 135 T€ für das Jahr 2010 und 270 T€ für das Jahr 2011 zur Verfügung. Anlage 1 (ca. 23 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 29.09.2010, NR 2024 Antrag vom 10.11.2010, NR 2072
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2008NRNR 1164Werden die Wirtschaftspotenziale genutzt? - Jährlicher Kreativwirtschaftsbericht für FrankfurtSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 20. August 2010Sie sind hierMM 163Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen -Magistratsvortrag
- 29. September 2010NRNR 2024Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an KreativeSTVV-Antrag · SPD
- 10. November 2010NRNR 2072Leerstehende Räume für KreativeSTVV-Antrag · FDP
- 14. März 2011BB 139Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von ZuschüssenMagistratsbericht
- 19. März 2012BB 132Werden die Wirtschaftspotenziale genutzt? - Jährlicher Kreativwirtschaftsbericht für FrankfurtMagistratsbericht
- 28. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 300 WochenBB 295Kreativwirtschaftsreport 2011/2012Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2024) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 2024) zu 2. Ziffern 1., 4. und 5.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 163 = Annahme, NR 2024 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 163 und NR 2024 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 2072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2024) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 2. Ziffern 1., 4. und 5.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 163 und NR 2072 = Annahme, NR 2024 = Ablehnung) NPD (M 163, NR 2024 und NR 2072 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 163, NR 2024 und NR 2072 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 2072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2024) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 2. Ziffern 1., 4. und 5.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und Stv. Holtz (= Annahme)