Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 14.03.2011, B 139
Betreff: Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9140 - NR 2024 SPD und NR 2072 FDP - Zu II.
- Das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative richtet sich an die Kultur- und Kreativwirtschaft. Diese ist geprägt durch einen sehr hohen Anteil von Klein- und Kleinstunternehmen sowie freiberuflich arbeitenden Künstlern und Kulturschaffenden, deren Bedarf an geeigneten und bezahlbaren Arbeitsräumen mit diesem Förderprogramm entsprochen werden soll. Das Programm richtet sich auch an Vereine, Verbände oder Initiativen, die der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzurechnen und daher antragsberechtigt sind. Fördervoraussetzung gemäß Förderrichtlinie ist eine Mindestvertragsdauer von 5 Jahren. 2. und
- Zeitlich befristete Projekte sind auch zulässig. Sofern der Zeitraum der Befristung unterhalb der für die Förderung vorausgesetzten Mindestmietdauer liegt, kann ein Nachmieter vorgeschlagen werden. Entsprechende Nachmieter zu finden, gehört zu den Aufgaben der Leerstandsagentur. Der vorgeschlagene Ansatz von monatlich 1.500 € für einen 50-prozentigen Mietkostenzuschuss für maximal drei Jahre würde bei der maximal förderfähigen Fläche von 120m2 zu einer rechnerischen Miete von maximal 24€/m2 führen können. Flächen dieses Marktsegmentes sind für eine Förderung der Zielgruppe der Kreativen, die bezahlbare Arbeitsräume sucht, nicht geeignet und nach Ablauf der dreijährigen Mietkostenzuschüsse unerschwinglich. Statt der einmaligen Zuschussförderung von baulichen Maßnahmen von maximal 18.000,- € würde für die vorgeschlagene Mietkostenzuschüsse das Dreifache an Fördermitteln benötigt. Es wurde aber lediglich eine Aufstockung Haushaltsmittel um das Doppelte vorgeschlagen. Mittelaufstockungen in diesem Umfang können nicht Budgetneutral erwirtschaftet werden und könnten frühestens mit der Aufstellung des Haushaltes 2012 beantragt werden. Ohne eine Aufstockung der verfügbaren Haushaltsmittel würde die vorgeschlagene Mietkostenbezuschussung zu einer Reduzierung der möglichen Förderfälle um zwei Drittel führen. Der Magistrat wird die Vorschläge daher nicht weiterverfolgen.
- Mit der Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative sollen vor allem Gebiete mit leerstehenden Erdgeschosszonen städtebaulich aufgewertet werden indem die Vermietung, Instandsetzung und Modernisierung der Leerstände für kreativ- und kulturwirtschaftlichen Nutzungen unterstützt wird. Damit soll sowohl die Lebensqualität in den Stadtquartieren als auch das Raumangebot für die Branchen der Kreativwirtschaft gesteigert werden. Die Umsetzung des Programms erfolgt daher durch das Stadtplanungsamt in dessen Produkthaushalt die Mittel eingestellt sind. Daher sind die Förderanträge auch beim Stadtplanungsamt einzureichen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen u.a. auch eine Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Zustimmungserklärung des Eigentümers. Der Magistrat wird die Vorschläge daher nicht weiterverfolgen.
- Die Leerstands-Agentur fungiert im Auftrag der Stadt als Schnittstelle für das Suchen und Finden von Arbeitsräumen für Künstler und Personen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Frankfurt am Main. Das Unterstützungsprogramm der Agentur ist speziell auf die Bedürfnisse der Kultur- und Kreativwirtschaft abgestimmt, da diese eine unabhängige Hilfe beim Finden von günstigen Arbeitsräumen sowie Produktionsstätten im Stadtgebiet Frankfurt am Main benötigen. Aufgabe der Leerstands-Agentur, die aus dem Produkthaushalt des Stadtplanungsamtes bezahlt wird, wie in Punkt 3 erläutert wurde, wird neben dem Identifizieren geeigneter Flächen für kreative Nutzer auch das Vermitteln dieser leerstehenden Räume übernehmen, um die Nutzungsinteressenten und Immobilieneigentümern beim Abschluss von Mietverträgen zu unterstützen. Hierbei ist das besondere Know-how einer im Auftrag der Stadt handelden Leerstands-Agentur gefragt, da diese als zentrale Anlaufstelle für Künstler und Personen der Kultur- und Kreativwirtschaft die besonderen und unkonventionellen Bedürfnisse dieser Nutzergruppen versteht und diese den Eigentümer nahebringen kann. Gerade die untypische Standortwahl und -bedürfnisse der Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft können zu einer städtebaulichen Aufwertung in Stadtgebieten beitragen. Daher ist es nicht Ziel führend, die Arbeit der Agentur für weitere Branchen zu öffnen, da diese Branchen und Wirtschaftszweige auch andere Bedürfnisse haben. Der Magistrat wird die Vorschläge daher nicht weiterverfolgen. III. Zu 1.5. und 6.: Der Vorschlag der Gewährung von Mietzuschüssen ist geeignet die Mietpreise für unmodernisierte leerstehende Räume unnötig in die Höhe zu treiben, einen Anreiz die vorgeschlagenen Obergrenze nicht auszuschöpfen gibt es nicht. Diese für unmodernisierten Gewerberaum in dezentralen Lagen überhöhten Mietpreise würden dann mit öffentlichen Mitteln zur Hälfte für drei Jahre bezuschusst werden. Nach Ablauf der drei Jahre müsste der Mieter dann im Anschluss an eine 100%ige Mieterhöhung die volle Miete selbst tragen oder ausziehen falls er die Miete nicht bezahlen kann. Damit ist die Realisierung des Förderziels von vornherein auf drei Jahre begrenzt und ein für die Quartiersentwicklung nachhaltiger Effekt des Förderprogramms kann nicht erreicht werden. Außerdem ist zu bedenken, inwieweit die daraus folgende notwendige Versteuerung der als Einnahme bzw. geldwerten Vorteil anzugebenden Mietzuschüsse die Wirtschaftlichkeit einer derart kurzen Nutzungsdauer für den Kreativen überhaupt attraktiv erscheinen lassen. Die mit dem Programm verfolgte Zielsetzung, mit der Förderung als Investitionszuschuss einen Beitrag zur städtebaulichen Verbesserung von Quartieren mit Leerstand zu erreichen, indem die Eigentümer nicht selbst in die notwendigen baulichen Verbesserungen investieren müssen und dafür die Miete für den Kreativen Nutzer erschwinglich bleibt, kann mit dem Konzept der befristeten Mietzuschüsse nicht erreicht werden, da hier der nächste Leerstand nach drei Jahren unter Umständen bereits vorprogrammiert ist und es offen bleibt, ob Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen überhaupt erfolgen werden. Mit dem Konzept der Investitionszuschüsse und einer Nutzungsbindung für mindestens fünf Jahre soll stattdessen die Grundlage für eine mittelfristige Investitionssicherheit sowohl für den Eigentümer als auch den kreativen Nutzer geschaffen werden. Die damit beabsichtigten einhergehenden positiven Effekte für die Stadtteilentwicklung wie der Aufbau einer Quartiersbindung und Vernetzung mit anderen Kreativen, Gewerbetreibenden und Bewohnern in der Nachbarschaft können sich bei einer kurzfristigen und perspektivlosen Nutzungsdauer nicht ausreichend einstellen. Der Magistrat wird die Vorschläge daher nicht weiterverfolgen. Ausnahmen werden in begründeten Einzelfällen geprüft. Zu
- Ein Mietvertrag, der eine im Falle des Ausbleibens der Förderung wirksame Rücktrittsklausel für den Mieter enthält gilt im Sinne der Ziffer 2 der Richtlinie als abgeschlossener Mietvertrag. Daher ist der vorgeschlagene Zusatz nicht erforderlich. Zu
- Eine generelle Ausweitung der förderfähigen Flächen ohne Aufstockung der zur Verfügung stehenden Mittel wird durch den Magistrat nicht verfolgt, da die Mittelausstattung des Programms begrenzt ist und eine breite Streuung der Mittel angestrebt wird. Der Wortlaut der Ziffer 4 der Richtlinie stellt ab auf die bei der Zielgruppe typischer Weise vorzufindende Betriebsform. Im Übrigen lässt die Richtlinie die Anmietung großer förderfähiger Flächen zu, die für kleinere Betriebe, Werkstätten oder Ateliers von Kreativen aufgeteilt werden können. Zu
- Eine Unterscheidung der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen nach Investitionszuschuss und Mietzuschuss wird gemäß den Ausführungen zu Ziffer 1.5.und 6. nicht gefolgt. Die gemäß Ziffer 7 der Richtlinie beizufügenden Unterlagen sind erforderlich um die Förderfähigkeit festzustellen und zu dokumentieren. Eine Änderung der Ziffer 7 wird daher vom Magistrat nicht weiterverfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2010MM 163Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen -Magistratsvortrag
- 29. September 2010NRNR 2024Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an KreativeSTVV-Antrag · SPD
- 10. November 2010NRNR 2072Leerstehende Räume für KreativeSTVV-Antrag · FDP
- 14. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 139Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von ZuschüssenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und Bunte (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und Bunte (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und Bunte (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und Bunte (= Zurückweisung)