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Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Kreative

Vorlagentyp: NRSPD
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Zuschüssen an Kreative Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 163 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurück überwiesen mit Maßgabe, ein echtes Förderprogramm für die Kreativwirtschaft vorzulegen, das insbesondere folgende Punkte enthält:

  1. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Selbständige der Kreativwirtschaft, wie auch der Kreativwirtschaft zuzurechnende gemeinnützige Vereine, die sich neu in Frankfurt ansiedeln und einen Mietvertrag von mindestens drei Jahren schließen.
  2. Es wird ein Mietkostenzuschuss von 50% für drei Jahre gewährt, maximal jedoch 1.500 Euro pro Monat. Der Zuschuss kann alternativ oder in Teilen auch zur Renovierung von Räumlichkeiten verwandt werden. Zulässig sind auch Projekte, die auf einen begrenzten Zeitraum angelegt sind.
  3. Der Antrag ist bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt einzureichen und soll neben dem Mietvertrag, nur noch einen Businessplan bzw. Projekt- und Finanzierungsplan enthalten sowie ggf. die Einverständniserklärung des Vermieters (bei Renovierungsarbeiten).
  4. Die im Haushalt veranschlagten Mittel i.H.v. 1.350.000 Euro sind um 270.000 Euro aufzustocken und für die Jahre 2011 bis 2013 mit jeweils 540.000 Euro bereit zu stellen.
  5. Die Zwischennutzungsagentur wird als Dienstleistung der Wirtschaftsförderung Frankfurt eingerichtet. Ihre Vermittlungsleistungen stehen auch Gewerbetreibenden aus anderen Branchen offen. Begründung: Bei der M 163 handelt es sich um ein städtebauliches Förderprogramm, das Eigentümern von Immobilien einen Zuschuss zu ihren Renovierungs- und Umbaukosten gewährt. Entsprechend hoch ist der bürokratische Verwaltungsaufwand. Ziel eines Förderprogramms für die Kreativwirtschaft muss es jedoch sein, mehr Unternehmen und Selbständige sowie gemeinnützige Einrichtungen aus der Branche nach Frankfurt zu holen bzw. zurück zu holen. Dabei sind die hohen Gewerbemieten ein entscheidender Standortnachteil. Kreative, die nach Frankfurt kommen wollen, können nicht die ortsüblichen Mieten bezahlen und haben auch nicht die Zeit, lange Bauplanungs- und -genehmigungsverfahren über sich ergehen zu lassen. Bei Projekten, die befristet angelegt sind - was im IT, Games oder Filmsektor durchaus üblich ist - muss nach der Mindestmietdauer von drei Jahren eine zeitlich flexible Anmietung möglich sein. Die Vermittlung von leerstehenden Gewerberäumen in den Stadtteilen kann andererseits nicht auf die Kreativwirtschaft beschränkt bleiben und muss unabhängig von aktuellen Förderprogrammen für alle Gewerbetreibenden angeboten werden. Andernfalls kann sie keine flächendeckende Wirkung erzielen. Der Aufbau einer eigenen Organisation ist hierfür nicht erforderlich, vielmehr muss eine Verzahnung mit allen Wirtschaftsförderprogrammen der Stadt Frankfurt gewährleistet sein.

Inhalt

Antrag vom 29.09.2010, NR 2024

Betreff: Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Kreative Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 163 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurück überwiesen mit Maßgabe, ein echtes Förderprogramm für die Kreativwirtschaft vorzulegen, das insbesondere folgende Punkte enthält:

  1. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Selbständige der Kreativwirtschaft, wie auch der Kreativwirtschaft zuzurechnende gemeinnützige Vereine, die sich neu in Frankfurt ansiedeln und einen Mietvertrag von mindestens drei Jahren schließen.
  2. Es wird ein Mietkostenzuschuss von 50% für drei Jahre gewährt, maximal jedoch 1.500 Euro pro Monat. Der Zuschuss kann alternativ oder in Teilen auch zur Renovierung von Räumlichkeiten verwandt werden. Zulässig sind auch Projekte, die auf einen begrenzten Zeitraum angelegt sind.
  3. Der Antrag ist bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt einzureichen und soll neben dem Mietvertrag, nur noch einen Businessplan bzw. Projekt- und Finanzierungsplan enthalten sowie ggf. die Einverständniserklärung des Vermieters (bei Renovierungsarbeiten).
  4. Die im Haushalt veranschlagten Mittel i.H.v. 1.350.000 Euro sind um 270.000 Euro aufzustocken und für die Jahre 2011 bis 2013 mit jeweils 540.000 Euro bereit zu stellen.
  5. Die Zwischennutzungsagentur wird als Dienstleistung der Wirtschaftsförderung Frankfurt eingerichtet. Ihre Vermittlungsleistungen stehen auch Gewerbetreibenden aus anderen Branchen offen. Begründung: Bei der M 163 handelt es sich um ein städtebauliches Förderprogramm, das Eigentümern von Immobilien einen Zuschuss zu ihren Renovierungs- und Umbaukosten gewährt. Entsprechend hoch ist der bürokratische Verwaltungsaufwand. Ziel eines Förderprogramms für die Kreativwirtschaft muss es jedoch sein, mehr Unternehmen und Selbständige sowie gemeinnützige Einrichtungen aus der Branche nach Frankfurt zu holen bzw. zurück zu holen. Dabei sind die hohen Gewerbemieten ein entscheidender Standortnachteil. Kreative, die nach Frankfurt kommen wollen, können nicht die ortsüblichen Mieten bezahlen und haben auch nicht die Zeit, lange Bauplanungs- und -genehmigungsverfahren über sich ergehen zu lassen. Bei Projekten, die befristet angelegt sind - was im IT, Games oder Filmsektor durchaus üblich ist - muss nach der Mindestmietdauer von drei Jahren eine zeitlich flexible Anmietung möglich sein. Die Vermittlung von leerstehenden Gewerberäumen in den Stadtteilen kann andererseits nicht auf die Kreativwirtschaft beschränkt bleiben und muss unabhängig von aktuellen Förderprogrammen für alle Gewerbetreibenden angeboten werden. Andernfalls kann sie keine flächendeckende Wirkung erzielen. Der Aufbau einer eigenen Organisation ist hierfür nicht erforderlich, vielmehr muss eine Verzahnung mit allen Wirtschaftsförderprogrammen der Stadt Frankfurt gewährleistet sein.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.08.2010, M 163

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2010MM 163Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen -Magistratsvortrag
  2. 29. September 2010Sie sind hier
    NRNR 2024Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Kreative
    STVV-Antrag · SPD
  3. 14. März 2011Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 139Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Richtlinien zur Vergabe von ZuschüssenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 45 · 28.10.2010
TO I, TOP 7
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2024 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFDP
Sonstige:
Freie Wähler (M 163 = Annahme, NR 2024 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 163 und NR 2024 = Enthaltung)
zu 2 / Ziffer 1., 4. und 5)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2024) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 2024) zu 2. Ziffern 1., 4. und 5.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 163 = Annahme, NR 2024 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 163 und NR 2024 = Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 09.11.2010
TO I, TOP 25
Beraten
Punkt 2: Die Beratung der Vorlage NR 2024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 11.11.2010
TO II, TOP 44
Beraten
Punkt 2: Die Beratung der Vorlage NR 2024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 14.12.2010
TO I, TOP 16
Beraten
Punkt 2: Die Vorlage NR 2024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 2072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2024) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 2. Ziffern 1., 4. und 5.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 163 und NR 2072 = Annahme, NR 2024 = Ablehnung) NPD (M 163, NR 2024 und NR 2072 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 163, NR 2024 und NR 2072 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 16.12.2010
TO I, TOP 9
Beraten
Punkt 2: Die Vorlage NR 2024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 2072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2024) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 2. Ziffern 1., 4. und 5.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2072) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und Stv. Holtz (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung
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