Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 179
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 179 vor, um ein gemeinsames Lern- und Forschungsservice-Zentrum, den Campus V, zu errichten. Dies soll die Deutsche Nationalbibliothek unterstützen und die Stadt Frankfurt als Wissenschaftsstadt stärken.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
| Erbbauberechtigter: | Konsortium Campus V - Gesellschaft des bürgerlichen |
| Rechts - | c/o Deutsche Nationalbibliothek |
| Adickesallee 1 | |
| 60322 Frankfurt am Main | |
| Erbbaugrundstück: | Gemarkung Frankfurt, Bezirk 20, Flur 294, Flurstück |
| 5/1 hält 5.035 m² sowie eine ca. 2.519 m² große Teilfläche aus den Flurstücken 1/6, 3/3 und 4 (in den beiliegenden Plänen rot umrandet dargestellt); insgesamt ca. 7.554 m² Erbbauzweck: | Errichtung und Betrieb des Projekts Campus V als |
| gemeinsames Lern-, Forschungsservice-Zentrum mit Bibliotheks- und Veranstaltungsbereich. Erbbauzeit: | Das Erbbaurecht wird bestellt bis zum |
| 31.12.2052 | Zweimalige |
| Verlängerungsoption des Erbbauberechtigten um jeweils 5 Jahre, sofern die Deutsche Nationalbibliothek für den gewünschten Verlängerungszeitraum auf ihren Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechts verzichtet. Erbbauzins: | Der jährliche |
| Erbbauzins entspricht 4 % aus einem Bodenwert von 480,00 €/m²; daraus ergibt sich bei einer Fläche von ca.7.554 m² ein Erbbauzins von vorläufig 145.036,80 € p.a. zahlbar in vierteljährlichen Raten. | Die endgültige Höhe des |
| Erbbauzinses ergibt sich aus dem Ergebnis der amtlichen Vermessung Erbbauzinsanpassung: | Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung |
| des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- und Sachmängelhaftung: | Das Erbbaugrundstück wird so |
| übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Sofern an dem Grundstück Ver- oder |
| Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechts und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. | Das Konsortium Campus V |
| verpflichtet sich sicherzustellen und nachzuweisen, dass die Gebäude mindestens den Passivhaus-Standard einhalten. Der Nachweis des Passivhausstandards erfolgt durch Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder einem gleichwertigen Institut bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30% bessere Energieeffizienz einhalten als das jeweils aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt. Eine Begründung, warum der Passivhaus-Standard nicht eingehalten werden kann sowie der Energieausweis gemäß GEG sind bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer vorzulegen. | Das Konsortium Campus V plant die |
| Errichtung der Gebäude mit DGNB-Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen und verpflichtet sich daher die Abweichungen des DGNB-Zertifikats zum Passivhausstandard darzulegen. | Vergabe eines Untererbbaurechts |
| an der deutlich überwiegenden Teilfläche des Erbbaurechts an einen Investor, der das Erbbaurecht bebaut. | Eine Teilfläche von deutlich |
| unter 10 % verbleibt als "Ober"- Erbbaurecht beim Konsortium Campus V, auf dem das Konsortium eine kleine bauliche Anlage errichten wird, die das Gesamtkonzept des Erbbaurechts ergänzt. | Abbruch der Gebäude bei Ablauf |
| des Erbbaurechts oder Heimfall, sofern nicht ein Nachnutzer der Liegenschaft die Weiternutzung wünscht und sich vertraglich zur Übernahme der Gebäude verpflichtet. Vorkaufsrecht: | Der Stadt Frankfurt am Main wird ein Vorkaufsrecht |
| für jeden Fall der Veräußerung des Obererbbaurechts eingeräumt. Anlieger- und Erschließungs- | |
| beiträge: | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und |
| 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: | Kosten und Steuern des Erbbauvertrages, seiner |
| Durchführung und Wahrung im Grundbuch, der Grunderwerbsteuer, Anliegergebühren, Gerichtskosten sowie alle Erschließungskosten gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Kosten für die Vertretung trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Produktgruppe |
| 31.08 - Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten | |
Der Magistrat, das Dezernat XI, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
II. Es dient zur Kenntnis, dass die kommunale Wertermittlung vom 29.11.2022 (160/2022) im vorliegenden Fall für die vorgesehene Nutzung einen Bodenwert von 480,00 €/m² ermittelt hat.
III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 4.734.342,37 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt.
Begründung
A. Zielsetzung
Das künftige Erbbaugrundstück Eckenheimer Landstraße 179 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 891 vom 23.02.2016 als Sondernutzung Bibliothek ausgewiesen und als Erweiterungsfläche für die Deutsche Nationalbibliothek vorgesehen. Mit Vereinbarung vom 04.08.2021, UR.-Nr. 372/2021 des Notars Hansjörg Link mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main wurde die dingliche Sicherung des Anspruchs der Deutschen Nationalbibliothek auf Bestellung eines Erbbaurechts an dieser Erweiterungsfläche beurkundet. Da perspektivisch die der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung stehenden Magazinflächen frühestens im Jahr 2053 erschöpft sein werden, soll in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek auf dieser Erweiterungsfläche interimsweise ein Lern- und Forschungsservice-Zentrum mit Veranstaltungsbereich, der Campus V, entstehen.
Zur Realisierung dieses Lern-und Forschungsservice- Zentrums wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet - das Konsortium Campus V, bestehend aus den Konsortialpartnern Deutsche Nationalbibliothek, Frankfurt University of Applied Sciences und die Frankfurt School of Finance & Management.
Das Konsortium Campus V ist mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten ein Erbbaurecht an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 179 zu erhalten.
Das Konsortium Campus V beabsichtigt sodann an einer deutlich überwiegenden Teilfläche des zu bestellenden Erbbaurechts ein Untererbbaurecht an einen im Rahmen einer Ausschreibung noch zu ermittelnden Investor zu vergeben Dieser wird die Gebäude auf dem Untererbbaurecht errichten und betreiben. Nach Baufertigstellung sollen die Baulichkeiten der Liegenschaft von den einzelnen Konsortialpartnern entsprechend der zuvor definierten Bedarfe angemietet werden.
Eine Teilfläche von deutlich unter 10 % verbleibt als "Ober"- Erbbaurecht beim Konsortium Campus V, auf dem das Konsortium eine kleine bauliche Anlage errichten wird, die das Gesamtkonzept des Erbbaurechts ergänzt.
Der Abschluss des Erbbauvertrages soll zeitnah erfolgen, um eine gesicherte Nutzungsgrundlage zur Ausschreibung des Untererbbaurechts bieten zu können. Die Ausschreibung und anschließende Vergabe des Untererbbaurechts an einen passenden Investor ist bereits für Mitte 2024 geplant. Die Baufertigstellung des Lern-und Forschungsservice- Zentrums durch den künftigen Investor ist für Mitte 2026 angedacht, so dass eine Nutzung der Liegenschaft als Lern-und Forschungsservice- Zentrum ab 2027 angestrebt wird.
Zur Vermeidung vertraglicher Risiken durch eventuelle unabwendbare Verzögerungen bei der zeitlichen Umsetzung des Vorhabens wird im Vertrag, abweichend von der tatsächlichen Planung, als spätester Zeitpunkt für die Vergabe des Untererbbaurechts an einen Investor der 30.06.2026 und als Termin für die Baufertigstellung der 30.06.2029 festgesetzt.
Die Vergabe des Erbbaurechts an das Konsortium V zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Lern- und Forschungsservice-Zentrums als Campus V an dieser Stelle ist für die Stadt von großem Vorteil.
Der Campus V integriert sich als neues Zentrum der Wissenschaften am nördlichen Alleenring optimal in die zukünftige Campusmeile und führt die Konsortialpartner sowohl räumlich als auch inhaltlich zusammen. Er leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Sichtbarmachen der Stadt Frankfurt als Wissenschaftsstadt.
Sofern der Anschlussnutzer der Flächen nicht die Weiterverwendung wünscht, soll das Gebäude des Campus V nach Ablauf der Nutzungsdauer vollständig wiederverwertbar zurückgebaut werden können und damit in Bezug auf die Nachhaltigkeit eine Vorreiterfunktion ausüben.
Die Verlängerungsoption (2 x 5 Jahre) wird eingeräumt, um eine kontinuierliche Nutzung der Fläche zu sichern und die Lern- und Forschungseinrichtung längstmöglich betreiben zu können.
Die Fristen in der Vereinbarung zur dinglichen Sicherung des Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts mit der Deutschen Nationalbibliothek vom 04.08.2021, UR.Nr.: 372/2021 des Notars Hansjörg Link mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main sind entsprechend anzupassen.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Vergabe der Liegenschaft im Erbbaurecht an das Konsortium Campus V GbR.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zu einem von der kommunalen Wertermittlung ermittelten Bodenwert für Gemeinbedarf ergibt sich über die Laufzeit von 30 Jahren ein Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 577.323,11 €.
Anlage _Lageplan_1000 (ca. 655 KB) Anlage _Lageplan_2000 (ca. 940 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.10.2023 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)