Neugestaltung des Campus der Deutschen Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt am Main hier: Baumfällvorlagen
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Zusammenfassung
Die Deutsche Bundesbank plant die Neugestaltung des Campus-Ginnheim, was die Fällung eines Baumes erforderlich macht. Der Baumwert beträgt 10.542 €, und es sind 8 Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Maßnahme soll die Errichtung eines zentralen Logistikzentrums ermöglichen.
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Wilhelm-Epstein-Straße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Fahrradbügel in der Wilhelm-Epstein-Straße vor dem neuen MakkabiCampus07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wilhelm-Epstein-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Neugestaltung des Campus-Ginnheim der Zentrale der Deutschen Bundesbank auf dem Grundstück der Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt am Main, und der damit verbundenen geplanten Errichtung eines Logistikzentrums mit Zufahrt über und Wartezone im Bereich der Ernst-Schwendler-Straße ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es muss folgender Baum gefällt werden: Baumkatasternummer: Baum Nr. 2 Baumart: Quercus rubra, Rot-Eiche Stammdurchmesser: 67 cm Stammumfang: 211 cm (in 1 m Höhe) II. Der Fällung des Baums wird zugestimmt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Notwendigkeit der Baumfällung in Verbindung mit einem Grundstückserwerb der Bundesbank mit der Stadt Frankfurt am Main steht, und die Baumfällung erst nach Eigentumsübertragung an die Deutsche Bundesbank vollzogen wird, b) der Baumwert des zu fällenden Baumes gemäß Wertberechnung des Baumsachverständigen Dipl. Biol. Jan Goevert 10.542 € beträgt, c) der Bauherr bereit ist, 8 Ersatzpflanzungen im nahen Umfeld in Abstimmung mit dem Fachamt vorzunehmen.
Begründung
Die Deutsche Bundesbank plant im Rahmen der Zusammenführung der Zentralen Bereiche eine Neugestaltung und Vergrößerung des Campus-Ginnheim. Die neue Planung sieht ein zentrales Logistikzentrum als "Single Point" sämtlicher Warenzu- und -abflüsse vor. Dies war bereits Gegenstand eines städtebaulichen Verfahrens. Grundlage hierfür ist der Erwerb der Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Bezirk 19, Flur 291, Flurstück Nr. 21/10 tlw. und 19/3. Neben der Zustimmung der Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin benötigt die Bundesbank auch den Verzicht auf das Nießbrauchrecht der östlich des Bundesbankgeländes gelegenen Flächen durch die US-Regierung.
Von amerikanischer Seite wird für den Verzicht auf das Nießbrauchrecht als Bedingung formuliert, dass die bestehende Aus- und Zufahrtsmöglichkeit aus der Joachim-Becher-Straße in die Ernst-Schwendler-Straße für größere Fahrzeuge (z.B. großer Bus) durch die Bundesbank realisiert werden muss. Begründet wird dies mit erhöhten Sicherheitsanforderungen für ihre dortige Wohnsiedlung. In der bisherigen Situation ist dies aufgrund des Baumes, welcher gegenüber der Straßenausfahrt steht, nicht möglich.
Um eine Fällung des Baumes zu vermeiden, wurden durch die Bundesbank verschiedene Alternativen untersucht.
(1) Die Umsetzung des Baumes wurde bei einer Begehung mit dem Grünflächenamt am 13.12.2022 diskutiert. Den Erfolg einer Umsetzung stuft das Grünflächenamt aufgrund der Größe des Baumes als unrealistisch ein.
(2) Verschiebung der Schleppkurven für großen Fahrzeuge in Richtung Süden: Damit auch große Fahrzeuge aus dem amerikanischen Wohnviertel südlich des Baumes auf die Ernst-Schwendler-Straße bzw. in die Joachim-Becher-Straße einfahren könnten, müsste die sich in diesem Bereich befindliche Absperranlage der US-Regierung aufwendig umgebaut werden. Eine hierfür entsprechende Genehmigung erzielen zu können gilt laut US-Konsulat als ausgeschlossen.
(3) Als weitere Variante wurde eine Umfahrung des Baumes auf dem Grundstück der Bundesbank geprüft. Diese Variante hätte folgende Auswirkungen:
- Anpassung Autarkieversorgung Geldmuseum
- 3 zusätzlichen Baumfällungen auf dem Gelände der BBK (.02-012, .02-013, .02-014)
- Anpassung Perimeterzaun und Feuerwehrzufahrt
- Zukünftige Einschränkungen in der Nutzung des Grundstücks
- Erheblicher baulicher Aufwand zur Verlegung der Geothermie-Leitungen und Sicherheitsmedien, welches zu einem hohen terminlichen Risiko führen würde.
- Zusätzliche Investitionskosten von ca. 1,96 Mio. €
Aufgrund der mit dieser Variante verbundenen hohen Risiken und den extrem hohen Kosten wurde diese Variante seitens der Bundesbank ausgeschlossen.
(4) Des Weiteren erfolgte eine Machbarkeitsstudie zu einer Variante "Logistikzentrum ohne Grund-stückserwerb 19/3". Für das Logistikzentrum ergäbe sich eine deutliche Flächenreduktion mit einer extremen Engstelle im Bereich der deutlich reduzierten Wareneingangsfläche. Weiter können notwendige Nutzungsmöglichkeiten des Logistikzentrums nicht dargestellt werden, mit dem Ergebnis, dass die Funktion des Logistikzentrums nicht mehr gegeben wäre. Aufgrund dessen wurde diese Variante seitens der Bundesbank ebenfalls ausgeschlossen.
In der aktuellen Planung der Deutschen Bundesbank entlang der Ernst-Schwendler-Straße wurden Standorte für Ersatzpflanzungen bereits vorgesehen. Demnach wird eine Grünfläche geschaffen, auf der bis zu 8 neue Bäume mit einer Kronenbreite von ca. 9,0 m Platz finden, bevor die Kronentraufen sich überschneiden. Aus baumsachverständiger Sicht kann der zur Verfügung stehende Raum jedoch für eine großzügige Baumpflanzung genutzt werden. Jedem dieser 8 Bäume würde eine theoretische Pflanzgrube von ca. 3,5 m x 7 m zur Verfügung stehen. Bei einer Baumgrubentiefe von ca. 1,20 m beträgt die Größe der Pflanzgrube bzw. des für die Durchwurzelung zur Verfügung stehenden Raumes ca. 30 m³/Baum. Gemäß den einschlägigen FLL- Empfehlungen für Baumpflanzungen (Teil 1 und 2, 2015/2010) soll die Mindestgröße einer Pflanzgrube für Baumpflanzungen 12 m² betragen.
Auf Standorten mit einem großzügigen Platzangebot können Baumarten der I. Ordnung (groß-wachsende Baumarten) verwendet werden.
Folgende Baumarten kommen für die Verwendung auf dem vorgefundenen Standort infrage:
- Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
- Silberlinde (Tilia tomentosa)
- Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
- Sumpfeiche (Quercus palustris)
- Blumenesche (Fraxinus ornus)
- Rosskastanie (Aesculus hippocastanum)
- Ginkgo (Ginkgo biloba)
- Traubeneiche (Quercus petraea)
Die zur Pflanzung geeigneten Baumarten sind noch mit dem Fachamt festzulegen.
Der Wert des Baumes wurde laut Gutachten auf 10.542,00 € ermittelt. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Bauherrn werden die Ersatzpflanzungen sowie die Ausgleichszahlung geregelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2023Sie sind hierMM 136Neugestaltung des Campus der Deutschen Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt am Main hier: BaumfällvorlagenMagistratsvortrag
- 17. September 2023OFOF 744/2M136 zurückstellen, bis Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt istOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2023OAOA 391Vorlage M 136 zurückstellen, bis die Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136Anregung
- 8. November 2023OFOF 776/2Planung ändern, um Bäume zu erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2023OMOM 4882Planung ändern, um Bäume zu erhaltenDirektanregung
- 1. Juli 2024STST 1343Planung ändern, um Bäume zu erhaltenStellungnahme
- 16. Dezember 2024STST 2174Planung ändern, um Bäume zu erhaltenStellungnahme
- 16. Mai 2025STST 800Planung ändern, um Bäume zu erhaltenStellungnahme
- 31. Oktober 2025STST 1800Planung ändern, um Bäume zu erhaltenStellungnahme
- 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 131 WochenSTST 408Planung ändern, um Bäume zu erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, OA 391 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)