Neugestaltung des 'Spielplatzes Schaumburger Straße' - Planung und Umsetzung der Maßnahme Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' Frankfurt-Sossenheim:…
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Neugestaltung des 'Spielplatzes Schaumburger Straße' - Planung und Umsetzung der Maßnahme Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' Frankfurt-Sossenheim: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Neugestaltung des Spielplatzes Schaumburger Straße vor, um die Aufenthalts- und Nutzungsqualität zu verbessern und die Lebensqualität in der Henri-Dunant-Siedlung zu erhöhen. Die Maßnahme wird im Rahmen des Städtebauförderprogramms 'Sozialer Zusammenhalt' gefördert und soll durch Bürgerbeteiligung an die Bedürfnisse der Anwohner angepasst werden.
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Neues zu Dunantring per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Baumaßnahme zur Neugestaltung des Spielplatzes Schaumburger Straße im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms 'Sozialer Zusammenhalt (ehemals 'Soziale Stadt') Frankfurt am Main - Sossenheim', wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Neugestaltungsmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 582 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm für die Baumaßnahme Mittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.008247 Programm 'Sozialer Zusammenhalt' Sossenheim in Höhe von 582 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2021 bereits 25 T€ für vorbereitende Untersuchungen, Planungen und Bürgerbeteiligung verausgabt wurden; b) die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; c) das erforderliche Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (kurz: ISEK-Sossenheim), gemäß § 171e Abs. 4 BauGB, im Entwurf fertiggestellt ist und derzeit dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) zur Vorabgenehmigung vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorliegt. d) die o.g. Maßnahme Bestandteil des ISEK-Sossenheim ist und die Umsetzung im Vorgriff auf die Beschlussfassung zum ISEK erfolgt. e) die o. g. Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' förderfähig ist. Bei den berechneten Gesamtkosten in Höhe v. 582 T€ beträgt der Anteil der Förderung von ca. 60 % durch Bund-Länder-Mittel rund 349 T€. f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 58 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 23 T€ gegenüberstehen; g) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 0,- € aufweisen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Aufnahme des Stadtteils Sossenheim in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" (seit 01.01.2020 "Sozialer Zusammenhalt") erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 16.11.2017. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten § 3177 vom 27.09.2018 wurde die vorläufige Gebietsabgrenzung des Fördergebietes "Soziale Stadt Sossenheim" festgelegt.
Mit dem Haushalt 2019 wurde das Programmgebiet "Soziale Stadt Sossenheim", mit der Projektnummer 5.008247 und einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 16 Mio. € in das Investitionsprogramm aufgenommen.
Der Entwurf des ISEK Sossenheim ist fertiggestellt und liegt derzeit dem Fördermittelgeber, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, zur Vorabgenehmigung vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vor. Das ISEK dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des Städtebauförderprogramms und wurde unter Beteiligung der Stadtteilbewohner und lokaler Akteure erarbeitet.
In den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 wurden, im Rahmen der Programmbearbeitung durch das Stadtplanungsamt, bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Programmanträge zur Förderung vorgezogener Einzelmaßnahmen gestellt. Insgesamt wurden mit dem Aufnahmeantrag 2017 und den o.g. Jahresprogrammanträgen Zuwendungen von Bund und Land in Höhe von insgesamt 2.237.000,00 € (unter der Voraussetzung, dass Gesamtkosten in Höhe von 3.580.000,00 € nachgewiesen werden) bewilligt.
Die Förderung der Einzelmaßnahme "Spielflächenaufwertung Schaumburger Straße, Henri-Dunant-Siedlung" wurde beim Fördermittelgeber mit dem Programmantrag 2018 beantragt und per Zuwendungsbescheid vom 09.11.2018 bewilligt.
Der Spielplatz "Schaumburger" Straße liegt auf einer öffentlichen Grünfläche inmitten der Henri-Dunant-Siedlung und ist dort neben einem in der Nähe gelegenen Bolzplatz die einzige öffentliche Spielfläche. Der Spielplatz ist ein zentraler Treffpunkt in der Siedlung. Er ist stark übernutzt und unattraktiv, was sich durch in die Jahre gekommene Spielgeräte zeigt. Teilweise wurden Spielgeräte aufgrund von Sicherheitsmängeln ersatzlos entfernt. Derzeit gibt es für Kleinkinder kaum Spielangebot. Zudem gibt es wenig Sitzgelegenheiten für Begleitpersonen. Die Fußwege rund um den Spielplatz sowie die angrenzende Feuerzufahrt zur Edith-Stein-Schule befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand.
Ziel ist es, durch die Neugestaltung des Spielplatzes "Schaumburger Straße" die Aufenthalts- und Nutzungsqualität in diesem Bereich erheblich zu verbessern, sodass der Spielplatz seiner Treffpunktfunktion wieder gerecht werden kann und somit auch die Lebensqualität in der Siedlung erhöht wird. Des Weiteren sollen mit der Neugestaltung eine Diversifizierung des Spielangebotes und eine Erhöhung der Barrierefreiheit erreicht werden.
Im Rahmen der Planungsphase wurden die Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit verschiedenen Beteiligungsaktionen einbezogen und deren Wünsche für die Umgestaltung berücksichtigt.
B. Alternativen
Die bestehende Spielfläche ist aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfes kaum bespielbar und nicht gefahrenfrei nutzbar. Vor dem Hintergrund begrenzter Grün- und Freiflächen in Sossenheim, der Verfügbarkeit städtischer Liegenschaften und den rechtsgültigen planungsrechtlichen Festsetzungen besteht zu der dringend notwendigen Sanierung und Neugestaltung keine Alternative.
C. Lösung
Lage, Erschließung und Größe
Die Spielfläche befindet sich auf einer von drei öffentlichen Grünflächen in der Henri-Dunant-Siedlung zwischen Schaumburger Straße, Edith-Stein-Schule und Dunantring und ist sehr zentral gelegen.
Die Gesamtfläche des Spielplatzes beträgt ca. 2.000 qm
Bestand und Abbruch
Die derzeit bestehenden Spielgeräte werden abgebaut. Dabei werden Holzpodeste aus einem Bestandsspielgerät als Sitzpodeste in einer Chillout-Zone auf dem Hügel wiederverwendet werden. Auch die derzeit vorhandenen Findlinge finden als Sitzgelegenheiten rund um den Kleinkindspielbereich eine Wiederverwendung.
Die Wegeführung soll in Teilbereichen aufgrund der Hainbuchenwurzeln angepasst werden.
Beteiligung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnte keine große Beteiligungsaktion im Rahmen der Grundlagenermittlung stattfinden. Alternativ fanden vom 27. Juli bis zum 03. September 2020 vierzehn kleinere Mitmach-Formate für unterschiedliche Nutzergruppen vor Ort statt. Je nach Altersgruppe wurden die Ideen durch Fragebögen oder Mal-/Bastelvorlagen erfasst.
Für den Kleinkinderbereich wurde vermehrt der Wunsch nach einer Rutsche, eines Trampolins, eines Baumhauses und einer Schaukel geäußert. Im Spielbereich für die größeren Kinder wurden eine Seilbahn, ein Trampolin, eine Kletterwand sowie Fitnessgeräte gewünscht.
Planungskonzept
Der zukünftige Spielplatz mit dem Motto "Hoch hinaus" wird sich in zwei Teilbereich gliedern, einen Kleinkind-Spielbereich und einen Spielbereich für größere Kinder.
Kleinkindbereich
Auf der westlichen Teilfläche des Spielplatzes wird der Kleinkindspielbereich integriert. Dort ist eine unterfahrbare bzw. inklusive Sandspielküche, ein Spielhäuschen und eine Sandspielwand mit verschiedenen Angeboten und Durchblicken vorgesehen. Im nordöstlichen Teil des Kleinkindspielbereiches wird ein Teil des Aushubs zu einem kleinen Hügel (Höhe ca. 1,0 m) modelliert, der für eine Kleinkindrutsche mit Rampe und Podest verwendet wird. Südlich davon, im Schatten des großen Ahorns ist zudem eine Schaukelanlage mit Eltern-Kind-Schaukel und Schalensitz geplant.
Großer Kletter-Spielbereich
Ein großer Wunsch aus der Beteiligung ist eine lange Doppel-Seilbahn. Diese soll, den Baumbestand berücksichtigend, im nördlichen Spielbereich angeordnet werden und ca. 30 m lang sein. Des Weiteren ist eine große Kletterkombination mit verschiedenen Aufstiegs- und Hangelmöglichkeiten geplant. Das Finale der Holz-Stahl-Konstruktion mit hohem Spielturm soll eine Röhren- oder Freifall-Rutsche in Richtung Nordosten sein. Eine Steh-Wippe sowie ein immer höher werdender Balancierbalken ergänzen die Spielmöglichkeiten. Auch eine Schaukelanlage mit drei besonders hohen Schaukeln (Höhe bis zu 4 m) soll integriert werden. Die Bestandsholzpodeste sollen als Treff- und Chillout-Zone auf dem südlich gelegenen Hügel wiederverwendet werden.
Wege
Die vorhandenen Fußwege rund um den Spielplatz werden erneuert und teilweise ergänzt. Entlang der Wege sollen zur Aufwertung des Wohnumfeldes Sitzbänke angeordnet sowie Abfallbehälter ergänzt werden.
Vegetation
Der vorhandene Baumbestand wurde in der Planung berücksichtigt und soll durch Baumschutzmaßnahmen vollständig erhalten werden. Neupflanzungen wird es nicht geben.
Bauunterhaltung
Der Spielplatz wird durch die Unterhaltungsabteilung des Grünflächenamtes entsprechend unterhalten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| 1. Investitionsbedarf | 582.000,- € |
| Kostenübersicht |
| I. Baukosten | |
| Garten- und Landschaftsbauarbeiten | 411.053,39 € |
| II. Baunebenkosten | 94.484,99 € |
| Zwischensumme Baukosten und Baunebenkosten | 505.538,38 € |
| III. Sonstiges: | |
| Unvorhergesehenes 15 % und zur Aufrundung | 76.461,62 € |
| Gesamtsumme | 582.000,00 € |
| 2. Finanzbedarfszeitraum | |
| Bisher verausgabt (Stand 31.12.2021) | 24.816,06 € |
| 2022 | 557.183,94 € |
| Gesamt | 582.000,00 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen | - keine -
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) Persönliche Ausgaben | - keine - |
| b) Sachkosten |
| 1. Bauunterhaltungskosten 5 % von 349.055,56 € | 17.452,78 € |
| (Baukosten ohne 510 und 590, da diese nicht bauunterhaltungsrelevant) |
| 2. Abschreibung | 38.800,00 € |
| (Nutzungsdauer gem. AfA 15 Jahre: 582.000 / 15) | |
| c) Kapitalkosten | |
| Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1,25 %* / 2 x (582.000 € - 349.200 €) | 1.455,00 € |
| *) Zinssatz für das Haushaltsjahr 2022 gemäß HH-Rundschreiben vom 12.01.22 ) | |
| Gesamtsumme Jahresfolgekosten | 57.707,78 € |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 58.000,00 € |
| 5. Jahreserträge | |
| Auflösung von Sonderposten | 23.280,00 € |
| (349.200 € / 15) |
| 6. Leistungen Dritter | |
| Fördermittelzuwendungen in Höhe von | |
| Finanzhilfe des Bundes | 174.600,00 € |
| Finanzhilfe des Landes Hessen | 174.600,00 € |
| Gesamteinnahmen | 349.200,00 € |
7. Sonstiges | - entfällt -
Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 713 KB) Anlage 2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 82 KB) Anlage 3_Entwurfsplanung (ca. 1,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. August 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei