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Neugestaltung des 'Spielplatzes Schaumburger Straße' - Planung und Umsetzung der Maßnahme Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' Frankfurt-Sossenheim:…

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Neugestaltung des 'Spielplatzes Schaumburger Straße' - Planung und Umsetzung der Maßnahme Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' Frankfurt-Sossenheim: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Neugestaltung des Spielplatzes Schaumburger Straße vor, um die Aufenthalts- und Nutzungsqualität zu verbessern und die Lebensqualität in der Henri-Dunant-Siedlung zu erhöhen. Die Maßnahme wird im Rahmen des Städtebauförderprogramms 'Sozialer Zusammenhalt' gefördert und soll durch Bürgerbeteiligung an die Bedürfnisse der Anwohner angepasst werden.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Baumaßnahme zur Neugestaltung des Spielplatzes Schaumburger Straße im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms 'Sozialer Zusammenhalt (ehemals 'Soziale Stadt') Frankfurt am Main - Sossenheim', wird zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Neugestaltungsmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 582 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm für die Baumaßnahme Mittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.008247 Programm 'Sozialer Zusammenhalt' Sossenheim in Höhe von 582 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2021 bereits 25 T€ für vorbereitende Untersuchungen, Planungen und Bürgerbeteiligung verausgabt wurden; b) die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; c) das erforderliche Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (kurz: ISEK-Sossenheim), gemäß § 171e Abs. 4 BauGB, im Entwurf fertiggestellt ist und derzeit dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) zur Vorabgenehmigung vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorliegt. d) die o.g. Maßnahme Bestandteil des ISEK-Sossenheim ist und die Umsetzung im Vorgriff auf die Beschlussfassung zum ISEK erfolgt. e) die o. g. Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' förderfähig ist. Bei den berechneten Gesamtkosten in Höhe v. 582 T€ beträgt der Anteil der Förderung von ca. 60 % durch Bund-Länder-Mittel rund 349 T€. f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 58 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 23 T€ gegenüberstehen; g) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 0,- € aufweisen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Aufnahme des Stadtteils Sossenheim in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" (seit 01.01.2020 "Sozialer Zusammenhalt") erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 16.11.2017. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten § 3177 vom 27.09.2018 wurde die vorläufige Gebietsabgrenzung des Fördergebietes "Soziale Stadt Sossenheim" festgelegt.

Mit dem Haushalt 2019 wurde das Programmgebiet "Soziale Stadt Sossenheim", mit der Projektnummer 5.008247 und einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 16 Mio. € in das Investitionsprogramm aufgenommen.

Der Entwurf des ISEK Sossenheim ist fertiggestellt und liegt derzeit dem Fördermittelgeber, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, zur Vorabgenehmigung vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vor. Das ISEK dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des Städtebauförderprogramms und wurde unter Beteiligung der Stadtteilbewohner und lokaler Akteure erarbeitet.

In den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 wurden, im Rahmen der Programmbearbeitung durch das Stadtplanungsamt, bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Programmanträge zur Förderung vorgezogener Einzelmaßnahmen gestellt. Insgesamt wurden mit dem Aufnahmeantrag 2017 und den o.g. Jahresprogrammanträgen Zuwendungen von Bund und Land in Höhe von insgesamt 2.237.000,00 € (unter der Voraussetzung, dass Gesamtkosten in Höhe von 3.580.000,00 € nachgewiesen werden) bewilligt.

Die Förderung der Einzelmaßnahme "Spielflächenaufwertung Schaumburger Straße, Henri-Dunant-Siedlung" wurde beim Fördermittelgeber mit dem Programmantrag 2018 beantragt und per Zuwendungsbescheid vom 09.11.2018 bewilligt.

Der Spielplatz "Schaumburger" Straße liegt auf einer öffentlichen Grünfläche inmitten der Henri-Dunant-Siedlung und ist dort neben einem in der Nähe gelegenen Bolzplatz die einzige öffentliche Spielfläche. Der Spielplatz ist ein zentraler Treffpunkt in der Siedlung. Er ist stark übernutzt und unattraktiv, was sich durch in die Jahre gekommene Spielgeräte zeigt. Teilweise wurden Spielgeräte aufgrund von Sicherheitsmängeln ersatzlos entfernt. Derzeit gibt es für Kleinkinder kaum Spielangebot. Zudem gibt es wenig Sitzgelegenheiten für Begleitpersonen. Die Fußwege rund um den Spielplatz sowie die angrenzende Feuerzufahrt zur Edith-Stein-Schule befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand.

Ziel ist es, durch die Neugestaltung des Spielplatzes "Schaumburger Straße" die Aufenthalts- und Nutzungsqualität in diesem Bereich erheblich zu verbessern, sodass der Spielplatz seiner Treffpunktfunktion wieder gerecht werden kann und somit auch die Lebensqualität in der Siedlung erhöht wird. Des Weiteren sollen mit der Neugestaltung eine Diversifizierung des Spielangebotes und eine Erhöhung der Barrierefreiheit erreicht werden.

Im Rahmen der Planungsphase wurden die Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit verschiedenen Beteiligungsaktionen einbezogen und deren Wünsche für die Umgestaltung berücksichtigt.

B. Alternativen

Die bestehende Spielfläche ist aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfes kaum bespielbar und nicht gefahrenfrei nutzbar. Vor dem Hintergrund begrenzter Grün- und Freiflächen in Sossenheim, der Verfügbarkeit städtischer Liegenschaften und den rechtsgültigen planungsrechtlichen Festsetzungen besteht zu der dringend notwendigen Sanierung und Neugestaltung keine Alternative.

C. Lösung

Lage, Erschließung und Größe

Die Spielfläche befindet sich auf einer von drei öffentlichen Grünflächen in der Henri-Dunant-Siedlung zwischen Schaumburger Straße, Edith-Stein-Schule und Dunantring und ist sehr zentral gelegen.

Die Gesamtfläche des Spielplatzes beträgt ca. 2.000 qm

Bestand und Abbruch

Die derzeit bestehenden Spielgeräte werden abgebaut. Dabei werden Holzpodeste aus einem Bestandsspielgerät als Sitzpodeste in einer Chillout-Zone auf dem Hügel wiederverwendet werden. Auch die derzeit vorhandenen Findlinge finden als Sitzgelegenheiten rund um den Kleinkindspielbereich eine Wiederverwendung.

Die Wegeführung soll in Teilbereichen aufgrund der Hainbuchenwurzeln angepasst werden.

Beteiligung

Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnte keine große Beteiligungsaktion im Rahmen der Grundlagenermittlung stattfinden. Alternativ fanden vom 27. Juli bis zum 03. September 2020 vierzehn kleinere Mitmach-Formate für unterschiedliche Nutzergruppen vor Ort statt. Je nach Altersgruppe wurden die Ideen durch Fragebögen oder Mal-/Bastelvorlagen erfasst.

Für den Kleinkinderbereich wurde vermehrt der Wunsch nach einer Rutsche, eines Trampolins, eines Baumhauses und einer Schaukel geäußert. Im Spielbereich für die größeren Kinder wurden eine Seilbahn, ein Trampolin, eine Kletterwand sowie Fitnessgeräte gewünscht.

Planungskonzept

Der zukünftige Spielplatz mit dem Motto "Hoch hinaus" wird sich in zwei Teilbereich gliedern, einen Kleinkind-Spielbereich und einen Spielbereich für größere Kinder.

Kleinkindbereich

Auf der westlichen Teilfläche des Spielplatzes wird der Kleinkindspielbereich integriert. Dort ist eine unterfahrbare bzw. inklusive Sandspielküche, ein Spielhäuschen und eine Sandspielwand mit verschiedenen Angeboten und Durchblicken vorgesehen. Im nordöstlichen Teil des Kleinkindspielbereiches wird ein Teil des Aushubs zu einem kleinen Hügel (Höhe ca. 1,0 m) modelliert, der für eine Kleinkindrutsche mit Rampe und Podest verwendet wird. Südlich davon, im Schatten des großen Ahorns ist zudem eine Schaukelanlage mit Eltern-Kind-Schaukel und Schalensitz geplant.

Großer Kletter-Spielbereich

Ein großer Wunsch aus der Beteiligung ist eine lange Doppel-Seilbahn. Diese soll, den Baumbestand berücksichtigend, im nördlichen Spielbereich angeordnet werden und ca. 30 m lang sein. Des Weiteren ist eine große Kletterkombination mit verschiedenen Aufstiegs- und Hangelmöglichkeiten geplant. Das Finale der Holz-Stahl-Konstruktion mit hohem Spielturm soll eine Röhren- oder Freifall-Rutsche in Richtung Nordosten sein. Eine Steh-Wippe sowie ein immer höher werdender Balancierbalken ergänzen die Spielmöglichkeiten. Auch eine Schaukelanlage mit drei besonders hohen Schaukeln (Höhe bis zu 4 m) soll integriert werden. Die Bestandsholzpodeste sollen als Treff- und Chillout-Zone auf dem südlich gelegenen Hügel wiederverwendet werden.

Wege

Die vorhandenen Fußwege rund um den Spielplatz werden erneuert und teilweise ergänzt. Entlang der Wege sollen zur Aufwertung des Wohnumfeldes Sitzbänke angeordnet sowie Abfallbehälter ergänzt werden.

Vegetation

Der vorhandene Baumbestand wurde in der Planung berücksichtigt und soll durch Baumschutzmaßnahmen vollständig erhalten werden. Neupflanzungen wird es nicht geben.

Bauunterhaltung

Der Spielplatz wird durch die Unterhaltungsabteilung des Grünflächenamtes entsprechend unterhalten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

1. Investitionsbedarf582.000,- €
Kostenübersicht
I. Baukosten
Garten- und Landschaftsbauarbeiten411.053,39 €
II. Baunebenkosten94.484,99 €
Zwischensumme Baukosten und Baunebenkosten505.538,38 €
III. Sonstiges:
Unvorhergesehenes 15 % und zur Aufrundung76.461,62 €
Gesamtsumme582.000,00 €
2. Finanzbedarfszeitraum
Bisher verausgabt (Stand 31.12.2021)24.816,06 €
2022557.183,94 €
Gesamt582.000,00 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen | - keine -

4. Jahresfolgekosten
a) Persönliche Ausgaben- keine -
b) Sachkosten
1. Bauunterhaltungskosten 5 % von 349.055,56 €17.452,78 €
(Baukosten ohne 510 und 590, da diese nicht bauunterhaltungsrelevant)
2. Abschreibung38.800,00 €
(Nutzungsdauer gem. AfA 15 Jahre: 582.000 / 15)
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung
1,25 %* / 2 x (582.000 € - 349.200 €)1.455,00 €
*) Zinssatz für das Haushaltsjahr 2022 gemäß HH-Rundschreiben vom 12.01.22 )
Gesamtsumme Jahresfolgekosten57.707,78 €
Jahresfolgekosten gerundet:58.000,00 €
5. Jahreserträge
Auflösung von Sonderposten23.280,00 €
(349.200 € / 15)
6. Leistungen Dritter
Fördermittelzuwendungen in Höhe von
Finanzhilfe des Bundes174.600,00 €
Finanzhilfe des Landes Hessen174.600,00 €
Gesamteinnahmen349.200,00 €

7. Sonstiges | - entfällt -

Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 713 KB) Anlage 2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 82 KB) Anlage 3_Entwurfsplanung (ca. 1,2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. August 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFAfDBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei

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