Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 128
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten
hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 08.06.2000, § 6274 (M 38)
- Der Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten vom 29.8.2000 (Amtsblatt 2000,S. 672) wird im Verfahren nach § 215a Abs. 1 BauGB ergänzt: a.) Buchstabe B Nr. 8.2 des Textteils erhält folgende Fassung: "8.2. Für die sonstigen Eingriffe die städtischen Grundstücke Gemarkung Praunheim, Flur 19, FlSt. 5/6 (90.949 m²), FlSt. 4/16 (71.543 m²), FlSt. 4/2 (tlw.) westlicher Bereich (91.339 m²). Diese Flächen sind in Streuobstwiesen, Mähwiesen und Baumhecken umzuwandeln. Je 100 qm Streuobstwiese ist ein Obsthochstamm mit Stammumfang 10/12 cm, gemessen in 1 m Höhe, zu pflanzen. Die Obstbäume sind aus der Pflanzliste B in der Begründung auszuwählen, fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.“ b) Kapitel 11 und 12 der Begründung zum Bebauungsplan erhalten die Fassung der Anlage 1 (Ergänzende Abwägung von Natur und Landschaft).
- Der Bebauungsplan wird mit Rückwirkung zum 29.08.2000 erneut in Kraft gesetzt. Begründung: . Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 12.6.2003 – 3 N 453/02 – den Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten für unwirksam erklärt mit der Begründung: "Bezogen auf die der Abwägung unterliegende naturschutzrechtliche Kompensation ist das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB verletzt, was, da dies in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 215 a Abs. 1 BauGB behoben werden kann, zur Unwirksamkeit, nicht zur Nichtigkeit des Bebauungsplans Nr. 804 "Am Martinszehnten“ führt. Die übrigen privaten und öffentlichen Belange sind beanstandungsfrei abgewogen worden.“ Der Abwägungsfehler beschränkt sich auf die naturschutzrechtliche Kompensation. Hier muss nach Auffassung des Gerichts eine konkrete Zuordnung planungsrechtlich gesichert werden. Insbesondere muss die Größe der Kompensationsflächen exakt bestimmt sein. Ebenso müssen die Maßnahmen zum Ausgleich konkret beschrieben sein. Mit diesem ergänzenden Beschluss wird der Abwägungsfehler geheilt. Insbesondere wird eine exakte Zuordnung der Ausgleichsflächen durch Festsetzung nach § 9 BauGB vorgenommen und durch genaue Katasterbezeichnung die Abwägung des Belangs von Natur und Landschaft ergänzt. Die rückwirkende Inkraftsetzung ergibt sich aus § 215 a BauGB. Denn dieses ergänzende Verfahren dient insbesondere der Bestimmtheit, der Normenklarheit und der Abwägungsergänzung. Weiterhin stellt die rückwirkende Inkraftsetzung sicher, dass der Bebauungsplan ohne Unterbrechung seit dem Satzungsbeschluss gilt. Ohne zeitliche Regelungslücke ist er Grundlage für die städtebaulichen Maßnahmen des Entwicklungsgebiets und für die dort erteilten Baugenehmigungen. Damit sind die rechtlichen Bedenken des VGH Kassel ohne Folgen für die Gültigkeit der städtebauliche Planung abgearbeitet und geheilt. Anlage 1 (ca. 740 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 28.09.2003, OF 198/12 Antrag vom 23.09.2003, OF 449/7 Antrag vom 17.09.2003, NR 1118 Antrag vom 18.09.2003, NR 1124
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2003Sie sind hierMM 128Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 17. September 2003NRNR 1118Bebauungsplan Am MartinszehntenSTVV-Antrag · SPD
- 18. September 2003NRNR 1124Bebauungsplan am MartinszehntenSTVV-Antrag · CDU, SPD, FDP
- 23. September 2003OFOF 449/7Antrag zur M128 .Bebauungsplan Nr. 804 . Am Martinszehnten.Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 28. September 2003OFOF 198/12AusgleichsflächenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2003OAOA 1411AusgleichsflächenAnregung
- 10. September 2004BB 629Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215 Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
- 17. März 2006Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 165Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 128 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1124 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1118 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und E.L.; FAG und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP, REP, PDS und E.L. gegen GRÜNE (= Ablehnung); FAG und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (=Ablehnung) bei Enthaltung FARBECHTE und RÖDELHEIMER zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und fraktionlos gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung RÖDELHEIMER und FARBECHTE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Ablehnung) zu 3. zu a) GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Kenntnis)