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Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 128

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten
hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 08.06.2000, § 6274 (M 38)

  1. Der Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten vom 29.8.2000 (Amtsblatt 2000,S. 672) wird im Verfahren nach § 215a Abs. 1 BauGB ergänzt: a.) Buchstabe B Nr. 8.2 des Textteils erhält folgende Fassung: "8.2. Für die sonstigen Eingriffe die städtischen Grundstücke Gemarkung Praunheim, Flur 19, FlSt. 5/6 (90.949 m²), FlSt. 4/16 (71.543 m²), FlSt. 4/2 (tlw.) westlicher Bereich (91.339 m²). Diese Flächen sind in Streuobstwiesen, Mähwiesen und Baumhecken umzuwandeln. Je 100 qm Streuobstwiese ist ein Obsthochstamm mit Stammumfang 10/12 cm, gemessen in 1 m Höhe, zu pflanzen. Die Obstbäume sind aus der Pflanzliste B in der Begründung auszuwählen, fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.“ b) Kapitel 11 und 12 der Begründung zum Bebauungsplan erhalten die Fassung der Anlage 1 (Ergänzende Abwägung von Natur und Landschaft).
  2. Der Bebauungsplan wird mit Rückwirkung zum 29.08.2000 erneut in Kraft gesetzt. Begründung: . Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 12.6.2003 – 3 N 453/02 – den Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten für unwirksam erklärt mit der Begründung: "Bezogen auf die der Abwägung unterliegende naturschutzrechtliche Kompensation ist das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB verletzt, was, da dies in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 215 a Abs. 1 BauGB behoben werden kann, zur Unwirksamkeit, nicht zur Nichtigkeit des Bebauungsplans Nr. 804 "Am Martinszehnten“ führt. Die übrigen privaten und öffentlichen Belange sind beanstandungsfrei abgewogen worden.“ Der Abwägungsfehler beschränkt sich auf die naturschutzrechtliche Kompensation. Hier muss nach Auffassung des Gerichts eine konkrete Zuordnung planungsrechtlich gesichert werden. Insbesondere muss die Größe der Kompensationsflächen exakt bestimmt sein. Ebenso müssen die Maßnahmen zum Ausgleich konkret beschrieben sein. Mit diesem ergänzenden Beschluss wird der Abwägungsfehler geheilt. Insbesondere wird eine exakte Zuordnung der Ausgleichsflächen durch Festsetzung nach § 9 BauGB vorgenommen und durch genaue Katasterbezeichnung die Abwägung des Belangs von Natur und Landschaft ergänzt. Die rückwirkende Inkraftsetzung ergibt sich aus § 215 a BauGB. Denn dieses ergänzende Verfahren dient insbesondere der Bestimmtheit, der Normenklarheit und der Abwägungsergänzung. Weiterhin stellt die rückwirkende Inkraftsetzung sicher, dass der Bebauungsplan ohne Unterbrechung seit dem Satzungsbeschluss gilt. Ohne zeitliche Regelungslücke ist er Grundlage für die städtebaulichen Maßnahmen des Entwicklungsgebiets und für die dort erteilten Baugenehmigungen. Damit sind die rechtlichen Bedenken des VGH Kassel ohne Folgen für die Gültigkeit der städtebauliche Planung abgearbeitet und geheilt. Anlage 1 (ca. 740 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 28.09.2003, OF 198/12 Antrag vom 23.09.2003, OF 449/7 Antrag vom 17.09.2003, NR 1118 Antrag vom 18.09.2003, NR 1124

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2003Sie sind hier
    MM 128Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 17. September 2003NRNR 1118Bebauungsplan Am MartinszehntenSTVV-Antrag · SPD
  3. 18. September 2003NRNR 1124Bebauungsplan am MartinszehntenSTVV-Antrag · CDU, SPD, FDP
  4. 23. September 2003OFOF 449/7Antrag zur M128 .Bebauungsplan Nr. 804 . Am Martinszehnten.Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU
  5. 28. September 2003OFOF 198/12AusgleichsflächenOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 10. Oktober 2003OAOA 1411AusgleichsflächenAnregung
  7. 10. September 2004BB 629Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215 Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
  8. 17. März 2006Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 165Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 24 · 08.09.2003
TO I, TOP 3
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 128 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage M 128 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 23 · 08.09.2003
TO I, TOP 3
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 128 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage M 128 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 16.09.2003
TO I, TOP 42
Beraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Sonstige:
BFF (Annahme)ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 18.09.2003
TO II, TOP 39
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 128 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1124 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 128 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1124 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1118 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREPPDSE.l
Enthaltung:
FAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und E.L.; FAG und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP, REP, PDS und E.L. gegen GRÜNE (= Ablehnung); FAG und BFF (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 24 · 07.10.2003
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 128 wird unter Hinweis auf den Beschluss zu NR 1124 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 449/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUFDPREPFraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Farbechte
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDUFDPREP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Farbechte
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (=Ablehnung) bei Enthaltung FARBECHTE und RÖDELHEIMER zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und fraktionlos gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung RÖDELHEIMER und FARBECHTE

OBR 15
Sitzung 24 · 10.10.2003
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 128 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 25 · 10.10.2003
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Anregung OA 1411 2003 1. Die Vorlage M 128 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 198/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Matejka - CDU - und Herr Venino - FDP - gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen haben.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
3 CDU
zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
3 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Ablehnung) zu 3. zu a) GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Kenntnis)

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