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Antrag zur M128 .Bebauungsplan Nr. 804 . Am Martinszehnten.

Vorlagentyp: OFSPDCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Ortsbeirat 7 spricht sich ausdrücklich gegen die in der Magistratsvorlage M128 festgelegten naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen auf Praunheimer Gemarkung aus (vgl. auch Antrag OF435/7, beschlossen am 02.09.2003). Die vorgesehenen Ausgleichsflächen liegen im Bereich des geplanten Lärmschutzwalles entlang der A5. Die Ausweisung als Ausgleichsfläche würde die Anlage eines Lärmschutzwalles verhindern. Aus ähnlichem Grund konnten u.a. die ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsflächen in Kalbach nicht realisiert werden (vgl. M128/11.5/2.Absatz)! Insbesondere die Ausgleichsfläche 4/2 tangiert zudem Streckenführungsalternativen der geplanten Regionaltangente West. Die Ausgleichsflächen liegen im Bereich von Streckenführungsalternativen der Ortsumfahrung Praunheim. In diesem Fall verweisen wir ausdrücklich auf die B541 vom 11.07.2003 in der es heißt: "Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2002, §4053, wurde der Magistrat aufgefordert, bei der Aufstellung des Generalverkehrsplans im Bereich Individualverkehr die Ortsumfahrung Praunheim in paralleler Trassenführung zur A5 als zusätzlichen Planfall zu untersuchen. Dafür stehen Haushaltsmittel aus dem Planungshaushalt zur Verfügung. Das Ergebnis dieser fachlichen Beurteilung liegt dem Magistrat voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres vor." Der berechtigte Wunsch der Stadt, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für die Gewerbeansiedlungen "Am Martinszehnten" nachzuweisen, darf die genannten Vorhaben in keiner Weise behindern. Daher kann der Ortsbeirat 7 der Magistratsvorlage nur unter der Auflage zustimmen, bis Ende September 2004 eine für obige Vorhaben verträgliche Regelung der Ausgleichflächen zu finden, wie sie auch im Antrag NR1124 der Stadtverordnetenfraktionen von CDU, SPD und FDP vom 18.09.2003 zum Ausdruck kommt.

Inhalt

Antrag vom 23.09.2003, OF 449/7

Betreff:

Antrag zur M128 "Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten"

Der Ortsbeirat 7 spricht sich ausdrücklich gegen die in der Magistratsvorlage M128 festgelegten naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen auf Praunheimer Gemarkung aus (vgl. auch Antrag OF435/7, beschlossen am 02.09.2003).

Die vorgesehenen Ausgleichsflächen liegen im Bereich des geplanten Lärmschutzwalles entlang der A5. Die Ausweisung als Ausgleichsfläche würde die Anlage eines Lärmschutzwalles verhindern. Aus ähnlichem Grund konnten u.a. die ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsflächen in Kalbach nicht realisiert werden (vgl. M128/11.5/2.Absatz)!

Insbesondere die Ausgleichsfläche 4/2 tangiert zudem Streckenführungsalternativen der geplanten Regionaltangente West.

Die Ausgleichsflächen liegen im Bereich von Streckenführungsalternativen der Ortsumfahrung Praunheim. In diesem Fall verweisen wir ausdrücklich auf die B541 vom 11.07.2003 in der es heißt: "Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2002, §4053, wurde der Magistrat aufgefordert, bei der Aufstellung des Generalverkehrsplans im Bereich Individualverkehr die Ortsumfahrung Praunheim in paralleler Trassenführung zur A5 als zusätzlichen Planfall zu untersuchen. Dafür stehen Haushaltsmittel aus dem Planungshaushalt zur Verfügung. Das Ergebnis dieser fachlichen Beurteilung liegt dem Magistrat voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres vor."

Der berechtigte Wunsch der Stadt, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für die Gewerbeansiedlungen "Am Martinszehnten" nachzuweisen, darf die genannten Vorhaben in keiner Weise behindern. Daher kann der Ortsbeirat 7 der Magistratsvorlage nur unter der Auflage zustimmen, bis Ende September 2004 eine für obige Vorhaben verträgliche Regelung der Ausgleichflächen zu finden, wie sie auch im Antrag NR1124 der Stadtverordnetenfraktionen von CDU, SPD und FDP vom 18.09.2003 zum Ausdruck kommt.

Dies vorausgeschickt stimmt der Ortsbeirat 7 der Magistratsvorlage M128 nur unter Hinweis auf den Antrag NR1124 in der Stadtverordnetenversammlung zu.

Antragstellende Fraktion: SPD CDUHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 128 Zuständige Ortsbeiräte: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2003MM 128Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 23. September 2003Sie sind hier
    OFOF 449/7Antrag zur M128 .Bebauungsplan Nr. 804 . Am Martinszehnten.
    Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 24 · 07.10.2003
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 128 wird unter Hinweis auf den Beschluss zu NR 1124 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 449/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUFDPREPFraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Farbechte
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDUFDPREP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Farbechte
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (=Ablehnung) bei Enthaltung FARBECHTE und RÖDELHEIMER zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und fraktionlos gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung RÖDELHEIMER und FARBECHTE

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