Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB
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Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 165
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2003, § 5943
- NR 1124 CDU, SPD und FDP, M 218/03, B 629/04 -
- Die in Praunheim gelegenen Ausgleichsflächen für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Martinszehnten“ werden von der Trassenvariante für die Nordumfahrung von Praunheim, für die sich die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005 im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Gesamtverkehrsplan entschieden hat, nicht berührt.
- Die benachbarte Ausgleichsfläche, die für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg“ vorgesehen ist, grenzt an die Trasse der Regionaltangente West. Hier wird der geplante Waldrand, der weiterhin mäandrierend ausgeführt werden soll, prophylaktisch soweit zurück genommen, dass genügend Freiraum für eventuelle Umplanungen der Tangententrasse geschaffen wird.
- Der Bericht B 629 vom 10.09.2004 kündigte einen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung an. Mit den o.a. Ausführungen (Ziff. 1+2) erübrigt sich die Vorlage eines Magistratsvortrags.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2003MM 128Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 18. September 2003NRNR 1124Bebauungsplan am MartinszehntenSTVV-Antrag · CDU, SPD, FDP
- 10. September 2004BB 629Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215 Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
- 17. März 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 165Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)