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Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB

Vorlagentyp: B
132 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 165

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2003, § 5943

- NR 1124 CDU, SPD und FDP, M 218/03, B 629/04 -

  1. Die in Praunheim gelegenen Ausgleichsflächen für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Martinszehnten“ werden von der Trassenvariante für die Nordumfahrung von Praunheim, für die sich die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005 im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Gesamtverkehrsplan entschieden hat, nicht berührt.
  2. Die benachbarte Ausgleichsfläche, die für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg“ vorgesehen ist, grenzt an die Trasse der Regionaltangente West. Hier wird der geplante Waldrand, der weiterhin mäandrierend ausgeführt werden soll, prophylaktisch soweit zurück genommen, dass genügend Freiraum für eventuelle Umplanungen der Tangententrasse geschaffen wird.
  3. Der Bericht B 629 vom 10.09.2004 kündigte einen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung an. Mit den o.a. Ausführungen (Ziff. 1+2) erübrigt sich die Vorlage eines Magistratsvortrags.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2003MM 128Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 18. September 2003NRNR 1124Bebauungsplan am MartinszehntenSTVV-Antrag · CDU, SPD, FDP
  3. 10. September 2004BB 629Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215 Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
  4. 17. März 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 132 Wochen
    BB 165Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 1 · 02.05.2006
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 1 · 05.05.2006
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 1 · 12.06.2006
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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