Bebauungsplan am Martinszehnten
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Antrag vom 18.09.2003, NR 1124
Betreff:
Bebauungsplan am Martinszehnten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen :
Der Magistratsvorlage M 128 wird zur Wahrung der Rechtssicherheit bezüglich der Fertigstellung des Frischemarktzentrums zugestimmt.
Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, spätestens bis Ende September 2004 eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 804 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in dem folgende Punkte berücksichtigt werden :
- Die für eine mögliche Alternativtrasse der Ortsumfahrung Praunheim benötigten, in der Anlage mit "I“, "II“ und "III“ bezeichneten Teile der Flurstücke 5/6 und 4/16 werden aus den Ausgleichsflächen herausgenommen.
- Der für eine mögliche Alternativtrasse der Regionaltangente West benötigte, in der Anlage mit "IV“ bezeichnete Teil des Flurstückes 4/2 wird aus der Ausgleichsfläche herausgenommen.
- Es wird sichergestellt, dass die Ausweisung der ökologischen Ausgleichsfläche die Errichtung eines Lärmschutzwalles nicht behindert. Dabei sind auch die Bestimmungen des Bebauungsplanes dahingehend abzuändern, dass eine lärmabweisende Bepflanzung des Lärmschutzwalles möglich bleibt. Die Verpflichtung, diese Flächen mit Obstbäumen zu bepflanzen, wird gestrichen.
- Die benötigten Ersatzflächen werden in der Bebauungsplanänderung an anderer Stelle nachgewiesen. Dabei ist auch ein verstärkter Ausgleich im B-Plangebiet selbst zu prüfen.
- Sofern Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 804 bis zur Vorlage der B-Plan-Änderung zeitnah realisiert werden müssen, geschieht dies in den nicht unter den Punkten 1.und 2. genannten Flächen bzw. unter Berücksichtigung des Punktes 3.
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Antragstellende Fraktion: CDU SPD FDPHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 128
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2003MM 128Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 18. September 2003Sie sind hierNRNR 1124Bebauungsplan am MartinszehntenSTVV-Antrag · CDU, SPD, FDP
- 10. September 2004BB 629Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215 Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
- 17. März 2006Antwort des Magistrats · nach 132 WochenBB 165Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 128 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1124 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1118 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und E.L.; FAG und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, FDP, REP, PDS und E.L. gegen GRÜNE (= Ablehnung); FAG und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Ablehnung) zu 3. zu a) GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Kenntnis)