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Ausgleichsflächen

Vorlagentyp: OFSPD
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Frankfurter Norden stellt zur Zeit eine Flächenreserve für Wohn- und Gewerbebebauung dar, die nach und nach durch Realisierung verschiedener Bebauungspläne unversiegelten Boden verliert. Insbesondere der Stadtteil Kalbach trägt für die städtebaulichen Belange der Stadt Frankfurt am Main insgesamt eine große Verantwortung. Kalbach Süd, Kalbach Nord, Riedberg und Am Martinszehnten stellen eine weitaus größere Fläche dar als der gesamte ursprüngliche Stadtteil Kalbach selbst. Lediglich bei den Bebauungsplänen für Kalbach Süd und Kalbach Nord wurde auf die Belange des Stadtteiles eingegangen. Die Bebauungspläne für die beiden anderen überdimensionalen Baugebiete wurde gegen den Willen der Bevölkerung und gegen den Willen des Ortsbeirates 12 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dabei wurde bei den ausgewiesenen Flächen offensichtlich durch den Magistrat übersehen und falsch berechnet, dass für die Bodenversiegelungen auch entsprechende Ausgleichsflächen auf Frankfurter Gemarkung gestellt werden müssen. Dieser Mangel kann einfach und ohne auf andere Stadtteile ausweichen zu müssen - was offensichtlich zu neuen Problemen führt - durch Bereitstellung dieser geforderten Ausgleichsflächen auf Kalbacher Gemarkung beseitigt werden. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 128 Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2003, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 1411 2003

  1. Die Vorlage M 128 wird abgelehnt.
  2. Die Vorlage OF 198/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3.
    • a)Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt.
    • b)Es dient zur Kenntnis, dass Herr Matejka - CDU - und Herr Venino - FDP - gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen haben. Abstimmung: zu
  3. Einstimmige Annahme zu
  4. GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Ablehnung) zu 3. zu a) GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Kenntnis)

Inhalt

Antrag vom 28.09.2003, OF 198/12

Betreff:

Ausgleichsflächen

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Bebauungsplan "Am Martinszehnten" Nr. 804, beschlossen am 8. Juni 2000, ist durch Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom12.06.2003 für unwirksam erklärt worden.

Durch die Magistratsvorlage 128 vom 05.09.2003 soll nun ein ergänzendes Verfahren eingeleitet werden.

Hierzu ist der zuständige Ortsbeirat zu hören.

Mit dem Urteil wird die naturschutzrechtliche Kompensation gerügt, das heißt es liegen dem Bebauungsplan nicht ausreichende Ausgleichsflächen vor. Mit der M 128 wird der Versuch unternommen, diesen Mangel zu beheben. Doch in der zusammenfassenden Beurteilung der M 128 wird festgestellt, dass es bei einem Ausgleichsdezifit beim Rechtsgut Boden bleibt.

Dies vorausgeschickt wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen :

Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlende Ausgleichsfläche in der Gemarkung Kalbach zur Verfügung zu stellen durch eine - im Rahmen des bereits eingeleiteten Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 804 - Reduzierung u.a. der ausgewiesenen Gewerbefläche auf dem Gebiet "Am Martinszehnten".

Begründung:

Der Frankfurter Norden stellt zur Zeit eine Flächenreserve für Wohn- und Gewerbebebauung dar, die nach und nach durch Realisierung verschiedener Bebauungspläne unversiegelten Boden verliert.

Insbesondere der Stadtteil Kalbach trägt für die städtebaulichen Belange der Stadt Frankfurt am Main insgesamt eine große Verantwortung. Kalbach Süd, Kalbach Nord, Riedberg und Am Martinszehnten stellen eine weitaus größere Fläche dar als der gesamte ursprüngliche Stadtteil Kalbach selbst.

Lediglich bei den Bebauungsplänen für Kalbach Süd und Kalbach Nord wurde auf die Belange des Stadtteiles eingegangen. Die Bebauungspläne für die beiden anderen überdimensionalen Baugebiete wurde gegen den Willen der Bevölkerung und gegen den Willen des Ortsbeirates 12 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Dabei wurde bei den ausgewiesenen Flächen offensichtlich durch den Magistrat übersehen und falsch berechnet, dass für die Bodenversiegelungen auch entsprechende Ausgleichsflächen auf Frankfurter Gemarkung gestellt werden müssen.

Dieser Mangel kann einfach und ohne auf andere Stadtteile ausweichen zu müssen - was offensichtlich zu neuen Problemen führt - durch Bereitstellung dieser geforderten Ausgleichsflächen auf Kalbacher Gemarkung beseitigt werden.

Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2003, M 128 Zuständige Ortsbeiräte: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2003MM 128Bebauungsplan Nr. 804 - Am Martinszehnten hier: Ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGBMagistratsvortrag
  2. 28. September 2003Sie sind hier
    OFOF 198/12Ausgleichsflächen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 10. Oktober 2003OAOA 1411AusgleichsflächenAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 25 · 10.10.2003
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 1411 2003 1. Die Vorlage M 128 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 198/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Vorlage NR 1124 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Matejka - CDU - und Herr Venino - FDP - gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen haben.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
3 CDU
zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
3 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Ablehnung) zu 3. zu a) GRÜNE und SPD gegen 3 CDU (= Kenntnis)

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