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Franz-Böhm-Schule, Abriss/Neubau Gebäude C hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Abriss und Neubau des Schulgebäudes C der Franz-Böhm-Schule vor, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und moderne Unterrichtsstandards zu gewährleisten. Die Maßnahme soll im 3. Quartal 2022 beginnen und wird mit einem Gesamtbudget von 18.300.315,86 € brutto finanziert.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abriss und Neubau eines Schulgebäudes, Gebäude C, mit direktem Anschluss an den 2015 fertig gestellten Verbindungsbau Gebäude B, der Franz-Böhm-Schule wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Mit der Anbindung des Neubaus an das Treppenhaus des Gebäudes B wird gleichzeitig eine neue barrierefreie Erschließung des gesamten Komplexes hergestellt.
  2. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von 18.300.315,86 € brutto werden bewilligt. Im Investitionsprogramm 2022 - 2025 sind Mittel für den Abriss-Neubau des Gebäudes C in Höhe von 15.000.000,00 € unter der Produktgruppe 20.1, Sachkonto 80785100, Profit Center 200109, Kostenstelle 400405, PSP-Element 5.003792.500.999.100 bis 700 sowie 5.010590.500.999.100 bis 700 enthalten. Die darüberhinausgehenden Aufwendungen in Höhe von 3.300.315,86 € werden aus der Produktgruppe 20.01 Pauschale Berufliche Schulen Projektdefinition 5.007500 gedeckt. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für das Schulgebäude ohne BgA Turnhalle in Höhe von 16.799.277,03 € erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, Kostenstelle 400405, PSP-Element 5.003792.500.999.100 bis
  3. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 675.095,21 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, Kostenstelle 400405, PSP-Element 5.010590.500.999.100 bis
  4. Die Verausgabung der konsumtiven Aufwendungen - Abriss Gebäude C - in Höhe von 825.943,62 € erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400405, Innenauftrag 40009542.
  5. Die Maßnahme beginnt im
  6. Quartal 2022.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Franz-Böhm-Schule (FBS) wird derzeit von ca. 1900 Schülerinnen und Schülern besucht. Die Tendenz ist weiter steigend.

Im Rahmen des vom Magistrat als Ausfluss aus dem Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen genehmigten Raumprogramms für die Franz-Böhm-Schule ist eine Aufwertung des vorhandenen Schulkomplexes in drei Bauabschnitten vorgesehen. Das Gesamtprojekt besteht aus der Erweiterung durch einen Neubau des Gebäude B (fertiggestellt 2014), den Abriss und Neubau von Gebäude A (Fertigstellung Frühjahr 2018) und dem Abriss/Neubau des Gebäudes C. Damit soll unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung der Schule den Anforderungen an ausreichende Unterrichtsflächen und zeitgemäße Unterrichtsstandards gefolgt werden und gleichzeitig die Standards hinsichtlich Wärmeschutz und Sicherheit erfüllt werden.

Inhalt dieser Bau- und Finanzierungsvorlage sind die Kosten für den dritten Bauabschnitt Abriss-/ Neubau des Gebäudes C mit Anbindung an den bereits vorhandenen Neubau - Gebäude B-. Gleichzeitig erhält der Gebäudekomplex durch Anschluss an den zentralen barrierefreien Treppenraum eine neue Haupterschließung. Damit steht dann bereits der notwendige, derzeit fehlende zweite Rettungsweg zur Verfügung.

B) Alternativen

Keine

C) Lösung

Gesamtkonzept:

Das Gesamtkonzept besteht aus einem Ensemble der Bauteile A, B und C, die zusammen eine bauliche Einheit bilden. Die beiden fast spiegelsymmetrischen Bauteile A und C liegen nördlich und südlich des zentralen Treppenhauses (Bauteil B) und werden von diesem erschlossen.

Durch diese Aufteilung wird eine abschnittsweise Realisierung möglich, womit eine aufwändige und auf dem Gelände der Schule nicht umsetzbare und sehr kostenintensive Gesamtauslagerung der Schule in Container vermieden wird.

Nachdem Gebäude B (Mensa und Treppenhaus) bereits 2014 realisiert sowie die Ausführung für Gebäude A im Frühjahr 2018 abgeschlossen wurde, erfolgt nun die Ausführung von Gebäude C (Klassentrakt, Nebenräume, Lernlandschaften (zusammengeschaltete Räume im 2. OG), Mehrzweckräume/Theaterraum, WC-Anlage).

Durch die Fertigstellung des Gebäudes B sind Großteile der technischen Erschließung schon erstellt worden.

Bauaufgabe:

Die Grundidee besteht darin, dass die drei Bauteile A, B und C ein bauliches Gesamt-Ensemble der Franz-Böhm-Schule bilden.

Der zentrale und mittig gelegene Baukörper von Bauteil B bildet mit seinem großen Haupttreppenhaus (1. Flucht- und Rettungsweg der Schule) sowie den zentralen Funktionen der Mensa und Aula die bauliche und räumliche Mitte der Schulanlage.

Vom zentralen Treppenhaus aus gelangt man durch einen Verbindungsgang südlich in das Schulgebäude "Bauteil A" und nördlich in das Schulgebäude "Bauteil C", das im Zuge dieser Baumaßnahme abgebrochen und als Ersatzneubau wiedererrichtet werden soll.

Die Bauaufgabe besteht in der Neuerrichtung von Gebäude C als Ersatzneubau für das abzubrechende Gebäude Bauteil C.

Im Gegensatz zu vorherigen Absichten soll Gebäude C nicht saniert, sondern abgerissen und neu gebaut werden. Hintergrund ist die schlechte Qualität des Stahlbeton-Fertigteilbaus und die schlechte Ausbauqualität (u.a. Brandschutzmängel).

Des Weiteren ist der konstruktiv-bauliche Aufwand, den neuen geplanten Grundriss mit dem Lichthof in Gebäudemitte im Bestandsgebäude (Skelettbau) abzubilden, sehr hoch.

Eine Sanierung nach aktuellen Richtlinien ist mit Risiken und einer eingeschränkten Gesamtqualität und einer deutlich längeren Bauzeit verbunden. Durch die längere Bauzeit einer Sanierung würde außerdem im Gegensatz zum Neubau eine Containerauslagerung vor Ort notwendig, wodurch die Sanierungsvariante wirtschaftlich nochmal ungünstiger würde.

Nutzungen:

Folgende Nutzungen werden vorgesehen:

- Klassenräume

- Nebenräume

- Lernlandschaften (zusammengeschaltete Räume im 2. OG)

- Mehrzweckräume / Theaterräume

- WC - Anlage

Höhenentwicklung Baukörper:

Der Ersatzneubau von Bauteil C besteht aus drei Vollgeschossen.

Die Attikahöhe beträgt ca.12,50m.

Gebäudeklasse:

Der Ersatzneubau ist der Gebäudeklasse V zuzuordnen

Höhe des Rohfußbodens des obersten Geschosses: + 7,70 m

Nutzungseinheit > 400qm je Geschoss

Gebäudeklasse 5 gem. §2 HBO

Schulgebäude: Sonderbau gemäß §2 (8)

10. HBO

Grundrissorganisation:

Der Grundriss des Schulgebäudes ist in allen Geschossen identisch und um einen zentral liegenden Innenhof/Lichthof organisiert der von der Haupterschließungsfläche umgeben wird. Hier befinden sich Räume unterschiedlichen Nutzungen wie Unterrichts- Differenzierungs-, Multifunktions-, Mehrzweckräume sowie Treppenhaus, WC Anlagen, einer Lehrküche sowie ein Verbindungsflur zu Bauteil B (der als Hauptfluchtweg für das gesamte Gebäude herangezogen wird).

Im Erdgeschoss befinden sich die notwendigen Technikflächen, zwei Mehrzweckräume sowie die WC Anlage für die Schüler

(zusätzlich zu den Unterrichts- und Differenzierungsräumen).

Im

  1. Obergeschoss die WC-Anlage für das Personal sowie einen Multifunktionsraum mit angegliedertem Abstellraum

(zusätzlich zu den Unterrichts- und Differenzierungsräumen).

Im 2. Obergeschoss befindet sich dann noch der Werkraum, die beiden "Lernlandschaften" die Lehrküche mit Lagerraum sowie ein weiterer Multifunktionsraum

(zusätzlich zu den Unterrichts- und Differenzierungsräumen).

Erschließung:

Der größte Teil der Schüler kommt von der Eichendorffstraße, ein kleinerer Teil von der südlich gelegenen Raimundstraße. Von der Raimundstraße aus sind auch die Stellplätze erreichbar (sowie ÖPNV).

Die Schüler gelangen über das zentrale Treppenhaus in Bauteil B durch den

Verbindungsgang in den Neubau von Bauteil C. Das Fluchttreppenhaus von Bauteil C kann ebenso analog zu Bauteil A als zweite Erschließung hinzugezogen werden, es ist kein reines Fluchttreppenhaus. Innerhalb eines Geschosses erfolgt die Erschließung dann über den innenliegenden Flur.

Vergabekonzept / Kostenberechnung:

Um die Planungs- und Bauzeit und damit die notwendige Auslagerung des Schulbetriebs in andere Schulgebäude in der Umgebung in Grenzen zu halten, ist die Vergabe an einen Generalunternehmer in vorgefertigter Bauweise geplant. Hierdurch werden die Gesamtbauzeit sowie die Lärmbelästigung der Nachbarn und der in Betrieb befindlichen anderen Schulbauten deutlich verringert.

Der Entwurf wurde durch die beauftragten Planer erbracht, die Ausführungsplanung wird jedoch durch den Generalunternehmer erstellt, da dieser in seinem Angebot die Bauweise vorgibt.

Der Abriss soll in den Sommer-oder Herbstferien 2022 erfolgen, damit die Beeinträchtigung des Schulbetriebs begrenzt wird. Danach kann mit dem Neubau begonnen werden.

D) Kosten

Die vorliegende Kostenberechnung schließt ab mit

18.300.315,86 € brutto

  1. Investitionsbedarf

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:

JahrVerpflichtungenMittelabfluss
Bis 2021250.000,00 €237.119,45 €
20228.800.000,00 €600.000,00 €
20237.250.000,00 €12.200.000,00 €
20241.174.372,24 €4.000.000,00 €
20250,00 €437.252,79 €
Summe17.474.372,24 €17.474.372,24 €

Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:

JahrVerpflichtungenMittelabfluss
2022825.943,62 €600.000,00 €
20230,00 €225.943,62 €
Summe825.943,62 €825.943,62 €

Zugehörige Folgeinvestitionen | Keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle KostenKeine
b) sächliche Folgekosten210.492,47 €
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 1,25%218.430,00 €
Abschreibung658.867,00 €

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Anlage Folgekosten (nicht öffentlich - ca. 84 KB) Anlage Kostendeckbaetter (nicht öffentlich - ca. 364 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 10 · 12.09.2022
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltFDPÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiBFF-BIG
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

OBR 9
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

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