Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Flur 228, Flurstück 1/26 und 1/47, Am Römerhof 15f
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Bestellung eines Erbbaurechts für das Frankfurter Feldbahnmuseum vor, um dessen Betrieb und Erweiterung zu sichern. Dies soll durch einen langfristigen Erbbaurechtsvertrag ermöglicht werden, der dem Verein finanzielle Spielräume eröffnet. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung des Museums.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Das Frankfurter Feldbahnmuseum hat sich einen festen Platz in der bekannten Museumslandschaft mit ca. 12.000 Besuchern jährlich erarbeitet. Das Museum wird ausschließlich von den Mitgliedern ehrenamtlich betrieben und trug sich bis jetzt weitestgehend selbständig. Vom Kulturamt erfolgt aus der Produktgruppe 21.01 ein institutioneller Zuschuss in Höhe von 14.500 € jährlich. Einmalig in 2020 wurden für anfallende Notarkosten und Grunderwerbssteuer weitere 9.000 € gewährt. Die für den Betrieb des Museums genutzten Grundstücke nebst Gleisanlagen auf dem Rebstock-gelände sind derzeit an den Verein zu einem jährlichen Pachtzins von 3.733,71 € verpachtet. Die aufstehenden Hallen sind Eigentum des Vereins. Die Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht soll den Bestand der Hallen sichern und eröffnet dem Verein finanzielle Spielräume zur Erweiterung, da das Erbbaurecht grundbuchlich belastet werden kann. Geplant ist u.a. eine Erweiterung der Hallenfläche zur geschützten Unterbringung aller Exponate, Einrichtung moderner und bedarfsgerechter Sanitär- und Gastronomieanlagen und die Erweiterung von Parkflächen. Für den Verein betragen die voraussichtlichen Baukosten ca. 150.000,00 €.
B. Alternativen
Die gegenständlichen Flächen liegen im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof -. Dessen Ziel ist die Schaffung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers mit weiterführenden Schulen. Der Betrieb des Feldbahnmuseums wirkt an diesem Ort nicht störend. Die derzeitigen Planungen sehen eine Erweiterung der Straße "Am Römerhof" vor, die auch die Flächen des Museums betreffen. Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich die hierfür benötigten Teilflächen aus dem Erbbaurecht gegebenenfalls zu entlassen. Eventuelle Rückbaukosten für aufstehende Gebäude werden von der Stadt übernommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Juli 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.09.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)