Die Stadt Frankfurt untersagte in der Vergangenheit Mahnwachen gegen Abtreibung in der Nähe von pro familia im Westend.
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat in der Vergangenheit Mahnwachen gegen Abtreibung untersagt, was durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts als rechtswidrig eingestuft wurde. Der Magistrat wird gefragt, wie oft Frauen Anfeindungen ausgesetzt waren und wie er das Urteil bewertet. Ziel ist es, die Sicherheit und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frauen zu schützen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt untersagte in der Vergangenheit Mahnwachen gegen Abtreibung in der Nähe von pro familia im Westend. Die Gruppe musste an die Bockenheimer Landstraße ausweichen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts war diese Auflage aber rechtswidrig. Nun sind weitere Mahnwachen geplant. Unter anderem nach Ulli Nissen, bis 2021 MdB der SPD, soll dies verhindert werden: "Frauen zuzumuten, durch ein Spalier von Anfeindungen zu einem Pflichtgespräch zu gehen, dürfen wir nicht zulassen", FR, 12.01.2022.
Ich frage den Magistrat:
Wie oft kam es vor, dass Frauen durch ein Spalier von Anfeindungen gehen mussten, und wie bewertet die Stadt das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts?
Antwort des Magistrats
Durch die erlassenen Auflagenverfügungen der Stadt Frankfurt am Main konnten solche Anfeindungen verhindert werden. Anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt hält der Magistrat die in der Auflagenverfügung festgelegten zeitlichen und örtlichen Beschränkungen für erforderlich, um das allgemeine Persönlichkeitsrecht der besonders schutzwürdigen, ratsuchenden Frauen zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.