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Im Dezember vergangenen Jahres berichtete die Presse vom Bau einer im Stadtteil offenbar umstrittenen Radfahrer-Furt in

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Inhalt

Frage vom 19.01.2017, F 380 Im Dezember vergangenen Jahres berichtete die Presse vom Bau einer im Stadtteil offenbar umstrittenen Radfahrer-Furt in der Sindlinger Farbenstraße. Obwohl offenbar weder der Ortsbeirat informiert wurde noch der Ortsvorsteher seine Zustimmung gegeben hat, treibt das städtische Radfahrbüro die Maßnahme eifrig voran. Man wolle die Maßnahme zunächst vollständig umsetzen und erst dann deren Sinnhaftigkeit mit Gutachtern überprüfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat das Vorgehen des Radfahrbüros, und was legitimiert das Radfahrbüro dazu, eigenständig bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum durchführen zu lassen?

Antwort des Magistrats: Das Radfahrbüro ist ein Sachgebiet in der Abteilung Verkehrsangelegenheiten des Straßenverkehrsamtes. Diese organisatorische Zuordnung legitimiert selbstverständlich planerische Ansätze zur Förderung des Radverkehrs und darauf aufbauend entsprechende Anordnungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Das Straßenverkehrsamt nahm die Betroffenheit des Ortsbeirats zum Anlass für einen gemeinsamen Ortstermin am 20. Januar dieses Jahres. Das Straßenverkehrsamt war durch seine Leitung und das Radfahrbüro vertreten. Dabei wurde die Maßnahme inhaltlich erläutert. Die vom Magistrat zusätzlichen, noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für querende Fußgänger und zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus auf die zulässigen 30 Kilometer pro Stunde, wurden von den teilnehmenden Mitgliedern begrüßt. Die Frage der Radverkehrsführung blieb weiterhin strittig und der Ortsbeirat wird sich eine Meinung dazu bilden. Bis dahin werden keine weiteren Maßnahmen bezüglich des Radverkehrs umgesetzt, sondern lediglich das Aufbringen der noch fehlenden Inselköpfe, sobald die Witterung dies zulässt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Januar 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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