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Die Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbands in der Hospitalstraße 42-48 steht, seitdem auch der Kindergarten im

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, ob eine Möglichkeit besteht, die Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbands in der Hospitalstraße 42-48 zu erwerben, um dringend benötigte Wohnungen zu bauen. Der Magistrat führt aus, dass aktuell Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband stattfinden, jedoch die Liegenschaft bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und ein Erwerb nur freihändig möglich wäre.

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Frage an den Magistrat

Die Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbands in der Hospitalstraße 42-48 steht, seitdem auch der Kindergarten im Sommer 2019 aufgelöst wurde, komplett leer und verwahrlost seit Jahren immer mehr. Eine Wohnbebauung mit neuer Kita war geplant, kommt aber so nicht zustande, da sich seit der ursprünglichen Planung vor etlichen Jahren der Bedarf an Betreuungsplätzen mittlerweile an anderer Stelle umsetzen ließ. Der Evangelische Regionalverband sucht nun einen Investor. Daher frage ich den Magistrat: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit zum Kauf der Liegenschaft Hospitalstraße 42-48 vom Evangelischen Regionalverband, um dort dringend benötigte Wohnungen zu bauen?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat steht aktuell in Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband, ERV. Auf Initiative des Magistrats war 2018 vereinbart, dass nicht mehr benötigte Grundstücke des ERV, die im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen sind, neu geordnet werden. Während für einige dieser Grundstücke, die für eine Gemeinbedarfsnutzung auch für die Stadt Frankfurt am Main nicht benötigt werden, eine Befreiung von der Ausweisung im Bebauungsplan gewährt wurde, sollen andere Flächen zum moderaten Kaufpreis als Gemeinbedarfsfläche an die Stadt veräußert werden. Die Fläche in der Hospitalstraße 42 bis 48 war nicht Gegenstand der Gespräche, da hier bereits eine baurechtliche Ausweisung als Wohnbaufläche besteht und eine solche ohne weiteres genehmigungsfähig ist. Ein Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main käme hier nur im Wege des freihändigen Erwerbs zum Wohnbaupreis in Betracht. Es ist nicht Aufgabe des Magistrats, einzelne Wohnbaugrundstücke zu erwerben und diese wie eine Wohnungsbaugesellschaft zu entwickeln. Die hierzu notwendigen wirtschaftlichen sowie personellen Ressourcen stehen den Fachämtern nicht zur Verfügung. Diese Aufgabe wird vielmehr von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere der ABG Frankfurt Holding AG, wahrgenommen. Dort ist die in der Frage angesprochene Liegenschaft in der Hospitalstraße nach Informationen des Magistrats bislang nicht zum Erwerb angeboten worden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Februar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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