Morgens im Dunkeln kamen die von Herrn Junker - ABG - beauftragen Personen und fällten die zwei stattlichen Bäume im Kam
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Zusammenfassung
In der Stadt Frankfurt wurden ohne Genehmigung 54 Bäume gefällt, was zu massiven Protesten führte. Die Frage richtet sich an den Magistrat, wie solche Fällungen rechtens sein können, während für einzelne Bäume eine Genehmigung erforderlich ist. Es wird eine Überprüfung der Verfahren gefordert, um zukünftige Eingriffe in die Natur zu regulieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Morgens im Dunkeln kamen die von Herrn Junker - ABG - beauftragen Personen und fällten die zwei stattlichen Bäume im Kameruner Rosengärtchen. Die GRÜNEN hatten der Baumvorlage M 11 zugestimmt, obwohl es massive Proteste gab. Tage zuvor hat Herr Junker - ABG - wieder zugeschlagen. In der Römerstadt 126-134 hat er gleich 54 Bäume gefällt, wie die Anwohner über Tage bestürzt mit ansehen und ertragen mussten, wie ein ganzer Wald verschwunden ist. Das kam völlig überraschend für alle, da es hier keine Baumfällvorlage gab. Ich frage den Magistrat: Wie kann es rechtens sein, dass die Stadtverordneten bei zwei Bäumen einer Baumfällvorlage zustimmen müssen, wird aber ein ganzer Wald entfernt, kann Herr Junker - ABG - ohne eine M-Vorlage zuschlagen?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Rosemarie Heilig: Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schwichtenberg! Im Bereich der Stadt Frankfurt gibt es grundsätzlich drei Rechtsgrundlagen für die Fällung von Bäumen. Erstens, die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt. Sie gilt im Innenbereich, jedoch laut Satzung unter anderem nicht für öffentliche Grünflächen und Straßenbäume. Die auf dem ABG-Grundstück in der Nordweststadt gefällten Bäume unterstehen der Baumschutzsatzung. Die Rodungen fanden für Abrissarbeiten sowie für denkmalschutzrechtliche Untersuchungen statt. Eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung lag vor. Zweitens, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Bäume auf öffentlichen Grünflächen und Straßenbäume sind aus der Baumschutzsatzung herausgenommen und dürfen nur mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gefällt werden. Diese Vorgehensweise trifft auf die beiden Bäume zu, die in der Straße Im Rosengärtchen gefällt wurden. Drittens, Landschaftsschutzgebietsverordnung beziehungsweise Eingriffsregelung. Insbesondere die Fällung von Bäumen außerhalb der Ortslage, aber auch von Bäumen, die sich in Landschaftsschutzgebieten innerhalb der Stadt oder im sogenannten "Außenbereich im Innenbereich" befinden, sind in der Regel nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und/oder der Landschaftsschutzverordnung genehmigungspflichtig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.