Im August 2018 wurde in der Schloßstraße 24 eine Kindertageseinrichtung für 40 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren
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Frage vom 31.10.2019, F 2185 Im August 2018 wurde in der Schloßstraße 24 eine Kindertageseinrichtung für 40 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren mit einem rein veganen Ernährungskonzept eröffnet. In der Stellungnahme ST 666/18 berichtete der Magistrat, er sehe diesbezüglich "eine hohe Beratungs- und Aufsichtsfunktion ebenso wie die spätere Evaluation und Dokumentation des Angebots der Einrichtung durch regelmäßige Sachberichte des Trägers". Die Bildungsdezernentin versprach ferner, ärztliche Begleitung anzubieten, um eine optimale Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Daher frage ich den Magistrat: Was berichtete der Träger dem Magistrat bislang über die Entwicklung der Einrichtung, und in welcher Form unterstützt der Magistrat die Sicherstellung optimaler Versorgung und Beratung?
Antwort des Magistrats: Der Träger und das Stadtschulamt als Aufsichtsbehörde nach §15 (1) HKJGB sind in enger Abstimmung zur Gewährleistung des Kindeswohls. Im Jahr 2019 fanden bislang drei Trägergespräche des Stadtschulamtes vor Ort statt, bei der sowohl die Beleg- und Personalsituation, als auch die Konzeptentwicklung in Absprache zwischen Träger und Stadtschulamt bearbeitet wurden. Ein viertes Trägergespräch zur Evaluation ist für Dezember 2019 geplant. Zudem gehen der Aufsichtsbehörde regelmäßig und anlassbezogene schlüssige Meldungen zur Entwicklung der Einrichtung zu. Die Einrichtung ist eine gefragte und beliebte Einrichtung im Stadtteil, die Beteiligung der Eltern und somit die Berücksichtigung der Bedarfe der Familien sind gesichert. Der Träger ist offen für Kritik und Anregungen und zeigt sich sehr kooperativ. Die Einrichtung gestaltet die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu den Eltern sehr transparent. Dem Magistrat ist bewusst, dass eine ausschließlich vegane Ernährung bei kleinen Kindern zu Ergänzungsbedarf führen kann. Nach Aussagen des Gesundheitsamtes werden einige Nährstoffe, wie beispielsweise der Omega-3-Fettsäuren, Eisen, Zink und Vitamin B12 nicht in ausreichender Menge aufgenommen und weisen eine verminderte Bioverfügbarkeit im Vergleich zur Aufnahme aus tierischen Lebensmitteln auf. Eine Supplementierung sei deshalb unerlässlich. Aus diesem Grund führt der Träger mit allen Eltern, die ihr Kind dort anmelden, eine entsprechende Erstberatung durch, in der die Eltern darauf hingewiesen werden, dass sie für eine ausgleichende Zufuhr der genannten Nährstoffe sorgen müssen, zum Beispiel durch die Mahlzeiten zu Hause. Es wird betont, dass die Ernährung der Kinder in Verantwortung der Eltern liegt. Nach Aussage des Trägers haben sich die Eltern der angemeldeten Kinder mit verschiedenen Ernährungsmodellen auseinandergesetzt. Der Magistrat wird die Evaluationsergebnisse mit den beteiligten Ämtern auswerten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Hildegard Burkert
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Oktober 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.