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Es gibt gehäuft Klagen von hundehaltenden Bürgern darüber, dass im Grüneburgpark fast ausschließlich Verstöße von Hundeh

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Frage vom 28.03.2019, F 1842 Es gibt gehäuft Klagen von hundehaltenden Bürgern darüber, dass im Grüneburgpark fast ausschließlich Verstöße von Hundehaltern geahndet werden. Ich frage daher den Magistrat: Wie viele Verstöße nach der Grünanlagensatzung wurden im Grüneburgpark seit dem

  1. Januar 2016 bis heute vom Ordnungsamt registriert, und wie viele davon betrafen Hundehalter? Antwort des Magistrats: Dem Ordnungsamt liegen keine detaillierten Statistiken zu bestimmten Tatorten und Verstößen aus den vergangen Jahren vor. Wegen der kurzen Aufbewahrungsfristen sind die meisten Verfahren aus den Jahren 2016 und 2017 bereits aus dem Datenbestand der Bußgeldstelle gelöscht, sodass hier keine aussagekräftigen Zahlen mehr geliefert werden können. Für das Jahr 2018 wurden im Grüneburgpark 31 Ordnungswidrigkeiten (OWi) -Verfahren registriert. Davon 25 Verfahren betrafen Hundehalter. Angezeigt wurden Verstöße nach der HundeVO - Name und Anschrift nicht am Halsband angebracht -, und der Grünanlagensatzung - Hund auf Liegewiese, Hund nicht angeleint. Teilweise wurden mehrere Verstöße in Kombination begangen und angezeigt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Bross

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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