Frankfurter Eltern warnen nach Medienberichten vor einem Scheitern der Inklusion in Frankfurter Kindertagesstätten. Grun
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Frage vom 21.02.2019, F 1746 Frankfurter Eltern warnen nach Medienberichten vor einem Scheitern der Inklusion in Frankfurter Kindertagesstätten. Grund dafür ist der Plan des kommunalen Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinder mit Behinderung überall in der Stadt und nicht mehr nur in auf dem Gebiet der Integration spezialisierten Einrichtungen zu betreuen.
Ich frage den Magistrat: Teilt der Magistrat die Befürchtungen der Eltern, und wie gedenkt er weiter zu verfahren?
Antwort des Magistrats: Im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 739, zur Anregung des Ortsbeirates vom 25.03.2014, OM 3018, wurden zwei Behindertenparkplätze in der Bernhard-Grzimek-Allee gegenüber der Hausnummer 6 auf der Seite des Zoos eingerichtet. Weitere Behindertenparkplätze gibt es am Alfred-Brehm-Platz, circa 100 Meter zum Zooeingang. Die genannten Parkplätze finden auf der Internetseite des Zoos Erwähnung. Darüber hinaus wurde in der Bernhard-Grzimek-Allee in Höhe Hausnummer 10 ein privater Behindertenparkplatz in einen öffentlichen umgewandelt. Dieser Parkplatz ist nach heutigen Maßstäben zu weit vom Eingang entfernt. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass man mobilitätseingeschränkte Personen direkt am Haupteingang auf dem Alfred-Brehm-Platz aus dem Auto aussteigen lassen kann, sofern eine weitere Person das Auto in den umliegenden Parkmöglichkeiten beziehungsweise Parkhäusern rund um den Zoo abstellen kann. Der Magistrat nimmt jedoch die Fragen der Stadtverordneten zum Anlass, zusammen mit dem Zoo Frankfurt im Rahmen eines Ortstermins die Nachfrage zu klären und gegebenenfalls weitere Behindertenparkplätze auszuweisen. Möglich wäre dies im Bereich des Alfred-Brehm-Platzes, Verkleinerung einer Ladezone oder eines Taxiplatzes. Antragstellende Person(en): Stadtv. Valentin Dillig
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Februar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.