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Frage vom 21.02.2019, F 1740 Der Presse war zu entnehmen, dass im Juli 2019 das zweitägige "Wireless"-Festival im Frankfurter Rebstockpark geplant sei. Die Veranstalter rechnen mit circa 40.000 Besucherinnen und Besuchern pro Tag - also mit 80.000 Menschen. Das Umweltdezernat soll sich zur Veranstaltung nicht geäußert haben, da das Amt für Bau und Immobilien für die Genehmigung zuständig sei. Ich frage daher den Magistrat: Aus welchen Gründen erfolgte in Bezug auf das Festival in einer Grünanlage kein Einwand vonseiten des Grünflächenamtes, und wer wird für die Kosten zur Wiederherstellung der Park- und Grünanlage aufkommen?
Antwort des Magistrats: Das Rebstockgelände ist zwischen verschiedenen städtischen Eigentümerämtern aufgeteilt. Bei dem für das Festival vorgesehenen Gelände handelt es sich um die Teilfläche, die nach einem Vertrag aus dem Jahr 1983 der Messe GmbH zur Parkplatznutzung überlassen wurde. Dieser Vertrag wurde durch diverse Nachtragsverträge, zuletzt 2010, fortgeschrieben. Das Liegenschaftsamt - jetzt Amt für Bau und Immobilien, ABI - hat diese Verträge verhandelt, geschlossen und hält diese auch heute noch. Auf dem Rebstockgelände finden regelmäßig drei Veranstaltungen statt, wie etwa das afrikanische Kulturfest Frankfurt am Main, das afrikanische und karibische Kulturfest sowie das Oldtimertreffen der Straße und Schiene und Tag der Verkehrsgeschichte des Feldbahnmuseums. Da die umfassenden Aufgaben und Prüfungen derartiger Veranstaltungen nicht vom Grünflächenamt zu leisten sind, werden die Verträge zu diesen Veranstaltungen - dazu gehört auch das wireless-Konzert - vom Amt für Bau und Immobilien federführend bearbeitet. Vonseiten des Grünflächenamtes und der Unteren Naturschutzbehörde werden bei solchen Anfragen Bedingungen und Auflagen formuliert, die in die Genehmigung zur Nutzung des Geländes einfließen werden. Die Herrichtung der Fläche nach dem Festival obliegt, in Abstimmung mit den städtischen Ämtern, dem Veranstalter. Es ist beabsichtigt, vom Veranstalter die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für die Beseitigung etwaiger Schäden zu verlangen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Bross
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Februar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.