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Das Personenbeförderungsgesetz, PBefG, schreibt vor, den öffentlichen Nahverkehr bis Januar 2022 mit Rücksicht auf "€ždie

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, den öffentlichen Nahverkehr bis Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten, um den Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gerecht zu werden. Der lokale Nahverkehrsplan 2025+ beschreibt die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Vorgabe.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Das Personenbeförderungsgesetz, PBefG, schreibt vor, den öffentlichen Nahverkehr bis Januar 2022 mit Rücksicht auf "die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen" vollständig barrierefrei zu gestalten. Bereits in der Vergangenheit wurde eingeräumt, dass dieses Ziel an Frankfurter Stationen und Haltestellen nicht zu erreichen sei. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Umsetzung und der Planungen?

Antwort des Magistrats

Der beschlossene lokale Nahverkehrsplan, NVP, der Stadt Frankfurt am Main 2025+ setzt sich mit der zitierten Vorgabe aus dem Personenbeförderungsgesetzt, PBefG, eingehend auseinander - vergleiche Berichtsband, Kapitel 7. Die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen werden mit dem Ziel berücksichtigt, für die Nutzung des ÄPNV bis zum Stichtag 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Allerdings ist die Herstellung einer "vollständigen Barrierefreiheit" keine statische Zielvorgabe, sondern als ein Prozess zu verstehen, der sich mit dem Stand der Technik weiterentwickelt. Wie im PBefG vorgesehen, benennt der NVP Ausnahmen, bei denen die zeitlichen Vorgaben nicht eingehalten werden können. Dies trifft auf Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen zu, deren barrierefreier Umbau aufgrund der aufzuwendenden Ressourcen faktisch einen längeren Zeithorizont benötigen - vergleiche Anlagenband, Kapitel 7. Das Stadtbahnnetz umfasst auf Frankfurter Stadtgebiet derzeit 73 Stationen, von denen 70 barrierefrei sind. Dies entspricht einem Anteil von 96 Prozent. Für die drei verbleibenden Stadtbahnstationen - Niddapark, Römerstadt und Westend - ist die Nachrüstung mit Aufzügen, taktilen Leitsystemen und so weiter bis 2024 geplant. Bis dahin soll auch die derzeit nicht vorhandene Stadtbahnhaltestelle "Neuer Jüdischer Friedhof" mit barrierefreiem Hochbahnsteig wiedererrichtet werden. Das Straßenbahnnetz umfasst derzeit 137 Haltestellen, von denen aktuell 73 barrierefrei sind. Dies entspricht einem Anteil von 53 Prozent. Es befinden sich derzeit neun Straßenbahnhaltestellen in Planungs- oder Umsetzungsstadien, deren Reifegrade unterschiedlich sind. Das Tagesbusnetz umfasst derzeit rund 1.350 Bushaltestellen - hier: Positionen beziehungsweise Richtungshaltestellen -, von denen rund 760 barrierefrei sind. Dies entspricht einem Anteil von 56 Prozent. Bei dieser prozentualen Angabe ist zu berücksichtigen, dass mit der Ausweitung des Busnetzes in den Jahren 2019 und 2020 etliche neue Haltestellen in Betrieb gingen, die anfangs noch nicht barrierefrei sind. Es befinden sich rund 200 Bushaltestellen in Planungs- oder Umsetzungsstadien, deren Reifegrade unterschiedlich sind. Beispiele für laufende Umsetzungen sind: Seit Ende 2019 werden entlang des Alleenrings knapp zehn Bushaltestellen mitsamt Zuwegungen barrierefrei umgebaut. Hinzu kommen Bushaltestellen entlang von Königsteiner Straße, Oeserstraße, Praunheimer Landstraße und Wilhelmshöher Straße.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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