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Die im Vorjahr seitens des Magistrats angekündigte Vorlage zu den Eigentumsverhältnissen im geplanten Neubaugebiet am Gü

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Inhalt

Frage vom 21.02.2019, F 1727 Die im Vorjahr seitens des Magistrats angekündigte Vorlage zu den Eigentumsverhältnissen im geplanten Neubaugebiet am Günthersburgpark und dem jeweiligen Rechtsstatus der dort betroffenen Grundstücke liegt bisher nicht vor. Dem Vernehmen nach konnte der Immobilienentwickler Instone Real Estate circa 45 Prozent der Gesamtfläche in seinen Besitz bringen. Darunter auch Grundstücke, auf denen sich aktuell Kleingärten befinden.

Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, seitens der Stadt diesen Aufkäufen zuvorzukommen, und warum wurden sie nicht genutzt?

Antwort des Magistrats: Der freihändige Erwerb von Flächen erfordert die Verkaufsbereitschaft jedes einzelnen Eigentümers. Diese hat bislang nicht bestanden. Es stehen in dem Gebiet jedoch ausreichend städtische Grundstücke zur Umsetzung der stadtplanerisch notwendigen und wünschenswerten Vorhaben zur Verfügung, sodass ein Ankauf zur Umsetzung des Bebauungsplans nicht zwingend erforderlich war. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Februar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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