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Die „Initiative Zukunft Bockenheim“ hat darauf aufmerksam gemacht, dass das im Gebiet der Milieuschutzsatzung liegende G

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Inhalt

Frage vom 01.11.2018, F 1531 Die "Initiative Zukunft Bockenheim" hat darauf aufmerksam gemacht, dass das im Gebiet der Milieuschutzsatzung liegende Gebäude Adalbertstraße 11, acht Wohnungen/zwei Geschäfte, verkauft wurde. Es wird befürchtet, dass der Eigentümerwechsel kurz- und mittelfristig zu einem starken Anstieg der Mieten führen wird. Im Milieuschutzgebiet kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben beziehungsweise mit dem neuen Eigentümer eine Abwendungsvereinbarung schließen.

Ich frage den Magistrat: Was ist der aktuelle Stand bezüglich der Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts beziehungsweise des Schließens einer Abwendungsvereinbarung?

Antwort des Magistrats: Der Kaufvertrag für die Liegenschaft in der Adalbertstraße 11 lag dem Amt für Bau und Immobilien zur Prüfung des Vorkaufsrechts aus der Milieuschutzsatzung vor. Nach einer Abwägung aller Faktoren wurde das Vorkaufsrecht in diesem Fall nicht ausgeübt, da sich die derzeit im Objekt gezahlten Mieten weit oberhalb des Mietspiegels bewegen. Die gesetzliche Frist zur Ausübung eines Vorkaufsrechts ist zwischenzeitlich abgelaufen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Stock

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. November 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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