Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffent. Personennahverkehr Barrierefreien Ausbau des ÖPNV beschleunigen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die notwendigen Personalstellen und Finanzmittel für den barrierefreien Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die gesetzlich geforderte vollständige Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen, die aufgrund von Personalmangel und fehlenden Mitteln nicht umgesetzt werden konnte.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Doppelhaushalt 2024/2025 werden die zusätzlich erforderlichen Personalstellen und Finanzmittel eingestellt, die zur schnellstmöglichen Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere der Straßenbahnhaltestellen und Bushaltepositionen, nötig sind, damit die gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) seit dem
- Januar 2022 überfällige völlige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr Frankfurts erreicht wird.
Begründung
Das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis
- Januar 2022 konnte in Frankfurt aufgrund fehlenden Personals und fehlender Finanzmittel nicht erreicht werden. Obwohl Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) langjährig gesichert sind, durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) Mittel vom Land zur Verfügung stehen und durch die Stellplatzablöse Einnahmen der Stadt explizit für "investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs" vorgesehen sind, geht der barrierefreie Ausbau des ÖPNV in Frankfurt viel zu langsam voran. Immer noch fahren Straßenbahnen mit Einstiegsstufen durch die Stadt. Von den insgesamt 280 Tramhaltestellen sind momentan 152 ausgebaut. Bei den Bushaltestellen steht immer noch ungefähr der Hälfte der Haltepositionen der barrierefreie Umbau bevor. Zuletzt hieß es, dass momentan 787 von 1415 Haltestellen barrierefrei sind, das entspricht etwa 56 Prozent. Nicht verständlich ist auch das Vorgehen des zuständigen Amts für Straßenbau und Erschließung, das Haltestellen nicht entsprechend der Prioritätenliste umbaut. Stattdessen werden zunächst eher die leicht umzubauenden Haltestellen bearbeitet, die gerade nicht in den wichtigen Problemzonen liegen. Solche Zonen sind vor allem Straßen mit Haltestellen mitten auf der Straße, wie entlang der Mainzer oder der Friedberger Landstraße. An diesen Haltestellen sind alle Fahrgäste dem Fließverkehr ausgesetzt. Um die eindeutige Zielvorgabe des PBefG herzustellen, ist die personelle und finanzielle Planung so zu verändern, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit schnellstmöglich erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Ausgaben 2025: 14 Mio € · im Antragsjahr 2024 11 Mio € — preisbereinigt +20 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)