Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer…
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebiete
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Schlitzer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten05.06.2023 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Schlitzer Straße per E-MailInhalt
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 78 entstanden aus Vorlage: OF 143/11 vom 25.02.2017
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die weiterführende Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt eingestellt.
Begründung: Im Zuge der Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße, sowie im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord, sind diese Maßnahmen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2017OFOF 143/11Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des InOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2017Sie sind hierEAEA 78Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des IndustriegebieteEtatanregung
- 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1662Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
16.03 Verkehrsanlagen
Ausgaben 2025: 168 Mio € · im Antragsjahr 2017 143 Mio € — preisbereinigt -8 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 66 5