Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner Straße
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Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 98
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West
- Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2001, § 989 - OA 154 und OA 155 OBR 1 - Bericht zu OA 154: Zur Klarstellung muss vorangestellt werden, dass der " leistungsfähige vierspurige Ausbau zur Erschließung der Messe von Westen her" über die Straße erfolgen soll, die südlich der heute vorhandenen Straße "Am Dammgraben" geplant ist. Es ist die selbe Straße, die im Bebauungsplan 704 vorgesehen war, nur dass sie zukünftig an einem neuen Messetor enden wird - also keinen West-Ost-Durchgangsverkehr ermöglicht (diese Funktion wird der Boulevard übernehmen) - und dass sie an der Straße Am Römerhof nach Norden verschwenkt wurde, um eine durchgehende Grünverbindung zu gewährleisten. Der geplante Boulevard soll also nicht mit Auf- und Abbauverkehr der Messe belastet, bzw. zugeparkt werden. Wie bisher geplant, wird der Boulevard unter dem Wohngebiet und dem Europapark in Form eines Straßentunnel hindurchgeführt. Der gegenwärtig für das Wohnquartier vorbereitete Wettbewerb gibt diese Führung des Boulevards für die Wettbewerbsteilnehmer in Tunnelform zwingend vor. Hintergrund dieser, im Ostteil aufgrund der verschiedenen Zu- und Abfahrten - u.a. zum UEC - verworfenen Lösung, ist das Ziel der Schaffung eines vom Durchgangsverkehr unbelasteten durchgrünten Wohnquartiers. Bericht zu OA 155: zu
- Diese Forderung ( 12 ha, 100m breite Grünverbindung) wurde zum Aufstellungsbeschluss beschlossen und im Amtsblatt Nr. 44 vom 30.10.2001 unter Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung auch veröffentlicht. Die vorgreifliche Zurverfügungstellung einer Teilfläche des Parkes wurde mit folgenden Ergebnissen geprüft: Es muss festgestellt werden, dass die zuständige Altlastenbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) eine Nutzung des Geländes als Spielfläche vor Durchführung geeigneter Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen nicht empfehlen kann, da die in dem künstlich aufgefüllten Material analysierten Schadstoffgehalte Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bzw. Sanierungsschwellenwerte der Altlasten -VwV mehrfach überschreiten, d.h. es besteht Sanierungsbedarf. Die erforderlichen umwelttechnischen Bodenuntersuchungen auf dem Gelände sind noch nicht abgeschlossen, ein Konzept für die sanierungsbedürftigen Bereiche liegt noch nicht vor und ein konkreter Zeitplan für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen steht noch nicht fest, so dass eine kurzfristige Realisierung des geplanten Vorhabens nicht durchführbar ist. Gegen provisorische Sanierungsmaßnahmen bestehen Bedenken aufgrund der Kosten und aus gesundheitlicher Sicht, da Menschen mit dem schadstoffbelasteten Bodenmaterial nicht in Berührung kommen sollen. Gegenwärtig wird im Rahmen des Projektes Soziale Stadt geprüft, ob eine kleinere Fläche - an der Idsteiner Straße gelegen - des geplanten Parks versiegelt werden kann und hierauf Container aufgestellt werden können, die als Informationsbox zum Thema "Soziale Stadt Gallusviertel/Entwicklung des Europaviertels" und Veranstaltungsräumlichkeiten verwendet werden können. Die Finanzierung einer derartigen Maßnahme, die Haftung und das Betreiberkonzept und die Zustimmung des Eigentümers stehen noch aus. zu
- In Verhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt und der Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Rangierfeldes hat sich letztere bereiterklärt, für den zukünftigen Europapark einen landschaftsplanerischen Wettbewerb durchzuführen. Im Rahmen derartiger Wettbewerbe ist die Beteiligung des Ortsbeirates gewährleistet. Der Zeitpunkt der Durchführung des Wettbewerbs ist noch offen. zu
- Der Bericht des Magistrats vom 5.2.01 - B 110 wurde am 27.9.01 von der Stadtverordnetenversammlung als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und mit ergänzenden Punkten und Detailfragen zur eigentlichen Erhaltungssatzung ergänzt, so dass im Rahmen dieses Berichtes auf die Beantwortung verzichtet und auf den separaten Bericht auf Grundlage des B 110 verwiesen wird. zu
- Sobald die ausgearbeiteten Pläne vorliegen, werden sie der Stadtverordnetenversammlung - und damit auch dem Ortsbeirat - als Bericht vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Routinebesprechungen zum Projekt "Soziale Stadt". zu
- Eine Bebauung der südlichen Grenze des Europaparks an der Idsteiner Straße ist auf der Grundlage des "überholten" und zu überplanenden Bebauungsplanentwurfes Nr. 589 Idsteiner Straße, auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Rahmenplanes zum ehemaligen Hauptgüterbahnhof und Rangierfeld und aufgrund des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes ausgeschlossen. Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2002, OF 293/1 Anregung vom 05.03.2002, OA 638
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2001BB 118Erschließung EuropaviertelMagistratsbericht
- 9. März 2001MM 68Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West hier: 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsvortrag
- 18. April 2001OFOF 21/1Bebauungsplan Nr. 826, Europaviertel WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juli 2001OFOF 60/1Europaviertel und das GallusOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2001OAOA 154Bebauungsplan Nr. 826, Europaviertel West Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68Anregung
- 14. August 2001OAOA 155Europaviertel und das Gallus Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68Anregung
- 25. Januar 2002Sie sind hierBB 98Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
- 7. Februar 2002OFOF 293/1Bebauungsplan Europaviertel WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2002OAOA 638Bebauungsplan Europaviertel West Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 98Anregung
- 2. Dezember 2002BB 1322Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
- 6. Juni 2003Antwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 465Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a): CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP (= Kenntnis) zu b): CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 98 = Kenntnis, OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) PDS (B 98 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 638 = Annahme) BFF (B 98 und OA 638 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (B 98 = Zurückweisung, OA 638 Ziff. 1. = Ablehnung, Ziff. 2. = Annahme) E.L. (B 98 Ziff. 1. und 2. = Kenntnis als Zwischenbericht, Rest = Kenntnis; OA 638 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, PDS und E.L. gegen FAG und REP (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie PDS und E.L. (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme); BFF (= Enthaltung)