Bebauungsplan Europaviertel West
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wenn der Zeitplan feststeht, kann konkret über eine Zwischennutzung gesprochen werden. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 98 Zuständige Ortsbeiräte: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2002, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 638 2002 1.
- Die Punkte 1. und 2. zu OA 155 der Vorlage B 98 werden unter Hinweis auf OA 638 zurückgewiesen.
- Der Rest der Vorlage B 98 dient zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 293/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 07.02.2002, OF 293/1
Betreff:
Bebauungsplan Europaviertel West
Der Magistratsbericht B 98 vom 25.01.2002 wird mit Ausnahme der Punkte 1 und 2 (zu OA 155) zur Kenntnis genommen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat im Zusammenhang mit den Punkten 1 und 2 zur Ortsbeiratsanregung 155 umgehend einen Zeitplan für
die notwendigen Sanierungsmaßnahmen
die Durchführung des landschaftsplanerischen Wettbewerbs
vorzustellen.
Begründung:
Wenn der Zeitplan feststeht, kann konkret über eine Zwischennutzung gesprochen werden.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 98 Zuständige Ortsbeiräte: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2002BB 98Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
- 7. Februar 2002Sie sind hierOFOF 293/1Bebauungsplan Europaviertel WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2002OAOA 638Bebauungsplan Europaviertel West Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 98Anregung
- 2. Dezember 2002BB 1322Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
- 6. Juni 2003Antwort des Magistrats · nach 71 WochenBB 465Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme