Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner Straße
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Bericht des Magistrats vom 06.06.2003, B 465
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West
- Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2003, § 4937 - OA 154, OA 155 und OA 638 OBR 1, l. B 1322/02 - Gegenüber dem letzten Bericht hat sich hinsichtlich des Verhandlungsstandes zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Rangierfeldes - zur Durchführung eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs für den zukünftigen Europagarten - keine Veränderung ergeben. Allerdings wird sich der Zeitraum der Wettbewerbsdurchführung verzögern (bislang war an die zweite Hälfte des Jahres 2003 gedacht), da das Rangierfeld nach Angaben der Deutschen Bahn AG erst Ende des Jahres 2005 aufgegeben werden soll. Hieran anschließend wird sich die Räumung des Gleisfeldes und die ggf. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen anschließen. Im Rahmen derartiger Wettbewerbe ist die Beteiligung des Ortsbeirates gewährleistet. Für die Einrichtung des provisorischen Spielplatzes an der Idsteiner Straße konnte in der Zwischenzeit ein mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt abgestimmtes Sanierungs- und Sicherungskonzept abgestimmt und mit der Errichtung des Spielplatzes begonnen werden. Am 20.5.2003 fand im Haus Gallus, Saalbau Gallus, Frankenallee 111 in 60326 Frankfurt am Main die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West - statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes vorgestellt und erörtert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2001BB 118Erschließung EuropaviertelMagistratsbericht
- 9. März 2001MM 68Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West hier: 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsvortrag
- 18. April 2001OFOF 21/1Bebauungsplan Nr. 826, Europaviertel WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juli 2001OFOF 60/1Europaviertel und das GallusOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2001OAOA 154Bebauungsplan Nr. 826, Europaviertel West Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68Anregung
- 14. August 2001OAOA 155Europaviertel und das Gallus Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68Anregung
- 25. Januar 2002BB 98Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
- 7. Februar 2002OFOF 293/1Bebauungsplan Europaviertel WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2002OAOA 638Bebauungsplan Europaviertel West Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 98Anregung
- 2. Dezember 2002BB 1322Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
- 6. Juni 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 465Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und REP; GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP