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Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner Straße

Vorlagentyp: B
121 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.06.2003, B 465

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West

  1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
  2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2003, § 4937 - OA 154, OA 155 und OA 638 OBR 1, l. B 1322/02 - Gegenüber dem letzten Bericht hat sich hinsichtlich des Verhandlungsstandes zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Rangierfeldes - zur Durchführung eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs für den zukünftigen Europagarten - keine Veränderung ergeben. Allerdings wird sich der Zeitraum der Wettbewerbsdurchführung verzögern (bislang war an die zweite Hälfte des Jahres 2003 gedacht), da das Rangierfeld nach Angaben der Deutschen Bahn AG erst Ende des Jahres 2005 aufgegeben werden soll. Hieran anschließend wird sich die Räumung des Gleisfeldes und die ggf. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen anschließen. Im Rahmen derartiger Wettbewerbe ist die Beteiligung des Ortsbeirates gewährleistet. Für die Einrichtung des provisorischen Spielplatzes an der Idsteiner Straße konnte in der Zwischenzeit ein mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt abgestimmtes Sanierungs- und Sicherungskonzept abgestimmt und mit der Errichtung des Spielplatzes begonnen werden. Am 20.5.2003 fand im Haus Gallus, Saalbau Gallus, Frankenallee 111 in 60326 Frankfurt am Main die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West - statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes vorgestellt und erörtert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2001BB 118Erschließung EuropaviertelMagistratsbericht
  2. 9. März 2001MM 68Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West hier: 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsvortrag
  3. 18. April 2001OFOF 21/1Bebauungsplan Nr. 826, Europaviertel WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 3. Juli 2001OFOF 60/1Europaviertel und das GallusOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 14. August 2001OAOA 154Bebauungsplan Nr. 826, Europaviertel West Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68Anregung
  6. 14. August 2001OAOA 155Europaviertel und das Gallus Vortrag des Magistrats vom 09.03.2001, M 68Anregung
  7. 25. Januar 2002BB 98Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
  8. 7. Februar 2002OFOF 293/1Bebauungsplan Europaviertel WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 5. März 2002OAOA 638Bebauungsplan Europaviertel West Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 98Anregung
  10. 2. Dezember 2002BB 1322Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner StraßeMagistratsbericht
  11. 6. Juni 2003Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 Wochen
    BB 465Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West 1. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 689 - Idsteiner Straße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 01.07.2003
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUREP
Sonstige:
Grüne (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und REP; GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 2
Sitzung 22 · 07.07.2003
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 24 · 08.09.2003
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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